Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- AG Frankfurt a.M.: Keine Erstattung der Rechtsanwaltsgebühr nach dem RVG für die Filesharing-Abmahnungveröffentlicht am 5. Februar 2010
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 29.01.2010, Az. 31 C 1078/09 – 78
§ 97 Abs. 2 UrhGDas AG Frankfurt hat entschieden, dass der im Bereich Filesharing bekannten Rechteinhaberin DigiProtect GmbH kein Anspruch auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten nach dem RVG zusteht. Auf Grund der außergerichtlichen Vereinbarung eines Pauschalhonorars mit der Kanzlei Kornmeier & Partner (dazu auch: Kornmeier-Fax) sei die Klägerin darauf verwiesen, ihren Schaden gemäß der sich aus dem geschlossenen Beratungsvertrag ergebenden Vermögenseinbuße zu berechnen und geltend zu machen. Da hierzu kein Vortrag der Klägerin im Verfahren erfolgte, wies das Gericht kurzerhand den Anspruch hinsichtlich der Rechtsanwaltskosten komplett zurück.