IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. Januar 2009

    In den USA hat sich eBay offensichtlich dazu durchgerungen, fremde Anbieter von Zahlungssystemen zur eBay-Plattform zuzulassen. Nach Auskunft des eCommerce-Journals soll Dinesh Lathi, Vizepräsident, Verkäufererfahrung, angekündigt haben, dass ab Februar 2009 Moneybookers und PayMate als PayPal-fremde Zahlungssysteme akzeptiert werden. Bereits im August 2008 soll eBay angekündigt haben, eine Vielzahl weiterer Zahlungssysteme in den eBay.com-Checkout zu integrieren, wozu hierzulande eher unbekannte Zahlservices wie Allpay.net, cash2india, CertaPay, Checkfree.com, hyperwallet.com, Moneybookers.com, Nochex.com, Ozpay.biz, Paymate.com.au, Propay.com oder XOOM gehören. In der Vergangenheit hatte sich eine andere Entwicklung angekündigt. So war die Payment Networks AG, welche die Bezahlungsform „sofortueberweisung.de“ anbietet, von eBay ohne Begründung auf die Liste der nicht gestatteten Zahlungssysteme gesetzt worden (onlinemarktplatz.de).

  • veröffentlicht am 13. Januar 2009

    Frank Weyermann (Onlinemarktplatz.de)Neben dem eBay-Tochterunternehmen PayPal mit dem gleichnamigen Bezahlservice zieht jetzt Amazon mit den hauseigenen Bezahlsystemen Checkout (? Amazon Checkout) und Simple Pay (? Amazon Simple Pay) zu Felde – im Jahr 2007 war von Amazon bereits „Flexible Payments Service“ (? klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: FPS) vorgestellt worden – und leistet damit nicht nur eBay (mit PayPal, ? klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: PayPal), sondern auch Google (mit Checkout, ? klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Google Checkout) ernsthafte Konkurrenz. Der Vorteil von Amazon bei der Einführung eines eigenen Bezahlsystems liegt auf der vorhandenden Klientel, die nach Aussagen von Amazon bei über 68 Mio. aktiven Kunden liegen soll. Vor allen Dingen häufige Kundenvorwürfe wie willkürlich anmutende Kontensperrungen, hohe Gebühren, eine „finanzielle Geiselhaft“ von Kundenverwandten und „Bußgelder“  haben dem Ruf von PayPal zuletzt zugesetzt. Nähere Informationen finden Sie unter onlinemarktplatz.de (? klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Onlinemarktplatz.de und Onlinemarktplatz.de (2))

  • veröffentlicht am 7. Januar 2009

    Die Betreiberin der Internethandelsplattform eBay.de verpflichtet dort handelnde Verkäufer, soweit diese bestimmte Festpreisangebote vorhalten, zur Verwendung der Zahlungsform PayPal. Die Firma PayPal ist bekanntlich ein Tochterunternehmen der Firma eBay; zudem hat die Firma eBay im Oktober 2008 die in der Vergangenheit populäre Zahlungsweise „Sofortüberweisung“ des PayPal-Konkurrenten Payment Network AG auf die Liste der nicht gestatteten Zahlungssysteme gesetzt (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: PN). Honi soit, qui mal y pense. Jetzt hatte sich dem Vernehmen nach das Kartellamt mit der PayPal-Zwangsverpflichtung von eBay beschwerdehalber auseinandergesetzt. Das Kartellamt kam zu dem Schluss, dass (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. Dezember 2008

    Frank Weyermann (Onlinemarktplatz.de)Laut einer Studie des Branchenverbandes BITKOM wird im Internet meist per Vorkasse und Rechnung gezahlt. Allerdings nutzten bereits 11 % der Internetkäufer neue Bezahlverfahren zu denen auch T-Pay oder Paypal gehörten. Jeweils 31 Prozent aller Bundesbürger haben per Vorkasse und per Rechnung schon einmal ihre Onlinekäufe beglichen. Laut BITKOM wurde die Einzugsermächtigung bereits von 18 % der Deutschen genutzt. Populär seien zudem die Bezahlung der Leistung per Nachnahme (16 %), Kreditkarte (15 %) und spezielle Internetbezahlsysteme wie Paypal, T-Pay oder ClickandBuy. Diese seien immerhin von jedem Neunten (11 %) in Anspruch genommen worden (JavaScript-Link: Studie Zahlweise). Dies berichtet www.onlinemarktplatz.de (JavaScript-Link: Zahlungsweisen).

  • veröffentlicht am 19. November 2008

    „Bezahlsysteme im Internet sind immer wieder ein Thema, denn es stellt sich oft die Frage, wie der Händler sicher das Geld von seinem Kunden bekommt und wie geschützt der Verbraucher selbst ist. Nicht jeder möchte seine vollständigen Bankdaten einem ihm unbekannten Händler zur Kenntnis geben. Hier kommen nun die Bezahlsystem-Anbieter als „Treuhänder“ auf den Plan, die im Auftrag des Kunden beim Verkäufer die Rechnung begleichen. Der Verbraucher muss allerdings dem Bezahldienst das Geld geben und sollte der Händler nicht liefern, bieten manche Bezahlsystem-Anbieter eine Versicherung, und der Kunde kann sein Geld zurückbekommen. Mittlerweile gibt es sehr viele verschiedene Bezahlsysteme auf dem Markt, und Bayern3 (br-online) hat einige unter die Lupe genommen. […]“ berichtet onlinemarktplatz.de (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Bezahlsysteme).

I