Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis ist kein Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 15. April 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 29.01.2015, Az. 6 U 63/14
§ 1 AÜG; § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung (hier: Hostessen für Messeservice) ohne behördliche Erlaubnis keinen Wettbewerbsverstoß darstellt. Bei der Erlaubnispflicht handele es sich um eine Marktzutrittsregel, nicht um eine für einen Wettbewerbsverstoß erforderliche Marktverhaltensregel. Die Erlaubnispflicht diene lediglich dem Schutz der überlassenen Arbeitnehmer, nicht dem der Marktpartner. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bonn: Headhunter müssen sich zu erkennen geben, anderenfalls liegt eine unzumutbare Belästigung vorveröffentlicht am 9. Juli 2013
LG Bonn, Urteil vom 03.01.2013, Az. 14 O 165/12
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr.1 UWG, § 3 UWG, § 7 Abs. 1 UWGDas LG Bonn hat entschieden, dass ein sog. Headhunter, der Mitarbeiter eines anderen Unternehmens abwerben möchte, seine Identität gleich zu Beginn eines Gesprächs zu erkennen geben muss. Werde bei einem Anruf ein Mitarbeiter der Telefonzentrale über die Identität im Unklaren gelassen oder getäuscht, um die Weiterleitung zu einem Mitarbeiter zu erreichen, liege ein unzumutbare Belästigung und damit eine unlautere geschäftliche Handlung vor. Zum Volltext der Entscheidung: