Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Köln: Der Betreiber einer Personensuchmaschine haftet nicht zwangsläufig für fremde Bilderveröffentlicht am 16. Juli 2013
LG Köln, Urteil vom 26.06.2013, Az. 28 O 80/12
Art. 5 Nr. 1 a) EuGVVO; Art. 28 Abs. 1 S. 1 EGBGB a.F.; § 1004 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDas LG Köln hat entschieden, dass der Betreiber einer Personensuchmaschine oder vergleichbarer Internetportale nicht als Täter oder Störer für die Veröffentlichung rechtsverletzender Bilder hafte, wenn die gezeigten Bilder erkennbar nicht vom Betreiber, sondern von fremden Webseiten stammen. Im vorliegenden Fall ergebe sich bereits aus der äußeren Form, dass sich die Beklagte die präsentierten Inhalt nicht zu Eigen mache. Durch die Kennzeichnung der dargestellten Inhalte als fremd werde dem Nutzer der Website hinreichend deutlich gemacht, dass es sich bei dem Bild nicht um eine eigene Veröffentlichung der Beklagten, sondern um eine fremde Nachricht handele. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hamburg: Wer Fotografien im Internet auf einer suchmaschinenoptimierten Website veröffentlicht, ist mit deren Wiedergabe bei Personensuchmaschinen einverstandenveröffentlicht am 6. Juli 2010
LG Hamburg, Urteil vom 16.06.2010, Az. 325 O 448/09
§§ 823; 1004 BGB; §§ 22 KUGDas LG Hamburg hat die Klage einer Frau abgewiesen, die von den Betreibern der Personensuchmaschine www.123people.de gefordert hatte, Fotografien von ihr, welche mit ihrer Zustimmung auf einer Firmenwebsite veröffentlicht worden waren, „ohne Zustimmung der Klägerin zu veröffentlichen/und oder zu verbreiten“. Die Personensuchmaschine hatte nach Erhalt eines anwaltlichen Abmahnschreibens die Fotografie zwar gelöscht, sich aber geweigert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Das LG Hamburg gab 123people.de Recht. Auch das OLG Köln hatte zuvor die Betreiber einer Personensuchmaschine entsprechend in Schutz genommen (OLG Köln, Urteil vom 09.02.2010, Az. 15 U 107/09). (mehr …)
- OLG Köln: Bei Veröffentlichung eines Portraitfotos kann darin eine stillschweigende Einwilligung zur Aufnahme in eine Personensuchmaschine liegenveröffentlicht am 23. März 2010
OLG Köln, Urteil vom 09.02.2010, Az. 15 U 107/09
§§ 823; 1004 BGB; Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG; §§ 22 ff. KUGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Nutzer mit der Einstellung seines Portraitfotos auf einer Social Networking Plattform stillschweigend seine Einwilligung in einen Zugriff durch Personen-Suchmaschinen erklärt. Entscheidend war hierfür, dass der Kläger bei der Einstellung seines Bildnisses trotz der ihm eingeräumten Möglichkeit der Sperre gegenüber Suchmaschinen keinen Gebrauch gemacht habe, ferner, dass die AGB der Plattform, auf welcher er sein Portraitfoto eingestellt habe, ausdrücklich vorsehe, dass der Nutzer gerade mit der Veröffentlichung von Inhalten in anderen Medien einverstanden sei, es sei denn, er mache von der ihm eingeräumten Option Gebrauch, seine Daten durch Suchmaschinen zu indizieren oder gänzlich zu unterbinden.