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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. Oktober 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 17.06.2009, Az. 28 O 662/08
    § 19 a UrhG; § 22 KUG; § 7 TMG; Art. 5 Nr. 3 EuGVVO

    Das LG Köln hat in diesem nicht rechtskräftigen Urteil entschieden, dass die Abbildungen von Personen nach  § 22 S. 1 KUG der Einwilligung der jeweils abgebildeten Personen bedarf. Personensuchmaschienen [Die Verf.: wie yasni.de oder 123people] könnten eine solche Einwilligung nicht stillschweigend der Tatsache entnehmen, dass die Person in die Veröffentlichung des Bildnisses auf einer anderen Internetseite eingewilligt habe. Die Reichweite einer Einwilligung gem. § 22 Satz 1 KUG sei durch Auslegung nach den Umständen des Einzelfalls zu ermitteln. Es bedürfe keiner ausdrücklichen Beschränkung der Einwilligung seitens des Betroffenen. Der Suchmaschinenbetreiber könne sich auch nicht auf eine stillschweigende Einwilligung in die Verweisung durch Hyperlinks durch Einstellen des Bildes ins Internet stützen. Eine solche stillschweigende Einwilligung gelte nicht entsprechend für visualisierte Links. (mehr …)

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