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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 1. März 2016

    BGH, Urteil vom 01.03.2016, Az. VI ZR 34/15
    § 12 Abs. 1 TMG, § 823 BGB, § 1004 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass der Betreiber eines Ärzte-Bewertungsportals, welches die Abgabe von anonymen oder pseudonymen Bewertungen ermöglicht, bei Hinweisen eines Arztes, dass mit dem bewertenden Nutzer überhaupt kein Kontakt bestanden habe, umfassenden Prüfungs- und Auskunftspflichten unterliegt. Derart verdeckt abgegebene Bewertungen erschwerten es dem betroffenen Arzt, so der Senat, gegen den Bewertenden direkt vorzugehen. Vor diesem Hintergrund hätte die beklagte Portalbetreiberin die Beanstandung des betroffenen Arztes dem Bewertenden übersenden und ihn dazu anhalten müssen, ihr den angeblichen Behandlungskontakt möglichst genau zu beschreiben. Darüber hinaus hätte sie den Bewertenden auffordern müssen, ihr den Behandlungskontakt belegende Unterlagen, wie etwa Bonushefte, Rezepte oder sonstige Indizien, möglichst umfassend vorzulegen. Diejenigen Informationen und Unterlagen, zu deren Weiterleitung sie ohne Verstoß gegen § 12 Abs. 1 TMG in der Lage gewesen wäre, hätte sie an den Kläger weiterleiten müssen. Zur Pressemitteilung Nr. 049/2016 vom 01.03.2016: (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Februar 2016

    AG Charlottenburg, Urteil vom 07.08.2015, Az. 216 C 13/15
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB

    Das AG Charlottenburg hat entschieden, dass ein Verlag, der eine Wochenzeitung mit redaktionellen Beiträgen und Inseraten herausgibt, nicht zwangsläufig für vereinzelte Zustellungen dieser Zeitung gegen den erklärten Willen eines Empfängers haftet. Vorliegend hatte die Klägerin ihren Briefkasten mit den Aufschriften „Bitte keine Werbung“ und „Einwurf von Werbung untersagt“ gekennzeichnet sowie die Beklagte auch anwaltlich aufgefordert, Zustellungen zu unterlassen. Die Beklagte hatte die Klägerin daraufhin in eine Datenbank aufgenommen, welche sie für Zustellverbote führte, und ihre Subunternehmer verpflichtet, diese Verbote unter Androhung von Vertragsstrafen zu beachten. Damit habe die Beklagte alle rechtlich und wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen getroffen, um eine Beeinträchtigung der Klägerin zu verhindern. Einzelne Ausreißer (3 Zustellungen in ca. 2 Jahren) gehörten zum allgemeinen Lebensrisko der Klägerin und seien zu tolerieren. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. Februar 2016

    EGMR, Urteil vom 24.02.2015, Az. 21830/09
    Art. 10 MRK

    Der EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) hat entschieden, dass die Anfertigung und Veröffentlichung heimlicher Filmaufnahmen durch ein Team von Journalisten zur Aufdeckung von Missständen beim Abschluss vom Versicherungsverträgen durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein kann und eine deshalb erfolgte strafrechtliche Verurteilung eines Schweizer Gerichts unrechtmäßig war. Der ohne Wissen gefilmte Versicherungsvermittler sei nicht schwer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, da sein Gesicht verfremdet (verpixelt) worden sei und auch seine Geschäftsräume nicht identifizierbar gewesen seien. Demgegenüber hätten die Journalisten sauber gearbeitet und zutreffende Informationen geliefert. Zum (englischen) Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. Februar 2016

    OLG Hamburg, Urteil vom 23.06.2015, Az. 7 U 73/12
    § 823 BGB, § 1004 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine unzutreffende Berichterstattung in der Überschrift eines Presseartikels nicht zwangsläufig zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen führt. Schlagzeilen dürften nicht isoliert verstanden werden, sondern müssten jedenfalls im Zusammenhang mit den Unterüberschriften inhaltlich ausgelegt werden. Sofern Artikelüberschriften nicht eine in sich abgeschlossene und aus sich heraus interpretierbare Tatsachenbehauptung enthielten, sondern lediglich das Leserinteresse auf die im folgenden Text zu lesende Detaildarstellung lenken sollen, seien sie nicht als selbständige Sachaussagen anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Dezember 2015

    BGH, Urteil vom 13.10.2015, Az. VI ZR 271/14
    Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, § 823 BGB, § 1004 BGB 

    Der BGH hat entschieden, dass auch außerhalb des Anwendungsbereichs des § 37 KUG und des § 98 Abs. 1 UrhG ein Anspruch auf Löschung von Vervielfältigungsstücken intimer Bild- oder Filmaufnahmen besteht, so dass dem Abgebildeten gegen den anderen nach dem Ende der Beziehung ein Löschanspruch wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zusteht. Insoweit sei davon auszugehen, dass der Abgebildete seine ursprüngliche Einwilligung in die Anfertigung und Verwendung der Aufnahmen stillschweigend auf die Dauer der Beziehung beschränkt habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Dezember 2015

    BGH, Urteil vom 15.12.2015, Az. VI ZR 134/15
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Der BGH hat entschieden, dass das Zusenden von Werbung, welche in sog. „No-Reply“-Bestätigungsmails (automatische Anwort-E-Mails) enthalten ist, gegen das Persönlichkeitsrecht eines Verbrauchers verstößt, wenn dieser zuvor erklärt hat, keine Werbung erhalten zu wollen. Damit bestätigte der BGH die Auffassung des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt (hier) und widerrief das entgegenstehende Urteil der Berufungsinstanz (LG Stuttgart, hier). Zur Pressemitteilung Nr. 205/2015: (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. Dezember 2015

    KG Berlin, Urteil vom 22.11.2015, Az. 5 W 252/15
    Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 3 GG, § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB

    Das KG Berlin hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches einen Produkttest in eigener Verantwortung durchführt und freiwillig dessen Ergebnisse – auch unter namentlicher Erwähnung des Produktherstellers – veröffentlicht (wie z.B. die Stiftung Warentest), vom Hersteller auch ohne vorherige Genehmigung in der Werbung des Herstellers als Werbefigur verwendet werden darf, indem der Hersteller auf den von dem Testveranstalter veröffentlichten Test und dessen Ergebnis hinweist. Hierin liege keine Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrechts. Dies gelte, so der Senat, sogar selbst dann, wenn der Testveranstalter für die Verwendung seines Logos in der Testwerbung des Unternehmers eine Lizenzgebühr verlange, er existenziell auf diese Einnahmen angewiesen sei und ein Unternehmer ohne Lizenz (und ohne eine kennzeichenrechtlich verwechslungsfähige oder leistungsschutzrechtlich nachahmende Verwendung des Logos) mit dem Testergebnis blickfangartig werbe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. November 2015

    LG Hamburg, Urteil vom 25.09.2015, Az. 324 O 161/15
    § 823 Abs. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass für die wiederholte Bildveröffentlichung der Ehefrau eines Prominenten, der einen schweren Unfall erlitten hatte, eine Geldentschädigung in Höhe von 60.000,00 EUR angemessen ist. Zwar handele es sich bei dem Unfall des Prominenten um ein zeitgeschichtliches Ereignis, an welchem ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit bestehe. Die Veröffentlichung von Bildern der Ehefrau beim Betreten/Verlassen des Krankenhauses dienten jedoch nicht der Information, sondern dem reinen Voyeurismus, so dass eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts gegeben sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. September 2015

    LG Münster, Urteil vom 08.07.2015, Az. 012 O 187/15
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 3 GG

    Das LG Münster hat entschieden, dass für die Abgrenzung unzulässiger unwahrer Tatsachen von möglicherweise zulässigen Meinungsäußerungen das Verständnis des unbefangenen Durchschnittslesers zu Grunde zu legen ist. Vorliegend war in dem streitbefangenen Artikel eines Online-Magazins verbreitet worden, dass ein Tierschutzverein Bilder tierschutzwidriger Zustände erstelle, welche er selbst herbeigeführt habe, und dass zu diesem Zweck mindestens ein Einbruch begangen worden sei. Da diese Behauptungen erweislich unwahr seien, liege eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. September 2015

    AG München, Urteil vom 30.04.2015, Az. 213 C 26734/14
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das AG München hat einen Fahrgast, der einem Taxifahrer Geld in den Mund zu stecken versuchte und den Taxifahrer dabei verletzte, zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 500 EUR verurteilt. Zur Pressemitteilung des AG München vom 11.09.2015: (mehr …)

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