Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zur Löschung von unwahren Tatsachenbehauptungen im Internetveröffentlicht am 7. September 2015
BGH, Urteil vom 28.07.2015, Az. VI ZR 340/14
Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG, § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S.1 BGBDer BGH hat entschieden, dass der Betroffene einer unwahren Tatsachenbehauptung nicht nur Berichtigung, sondern auch Löschung bzw. das Hinwirken auf eine Löschung verlangen kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Namensnennung in einem Presseartikel – Wie weit reicht die Einwilligung?veröffentlicht am 1. September 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.2015, Az. 12 O 137/15
§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die volle Namensnennung eines Beteiligten in einem online veröffentlichten Presseartikel gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen kann, auch wenn eine grundsätzliche Einwilligung vorlag. Der Betroffene habe vorliegend zwar einer Namensnennung für die Veröffentlichung eines Printartikels zugestimmt. Eine Online-Veröffentlichung sei dabei jedoch nicht diskutiert worden. Auch bezüglich anderer in die Berichterstattung aufgenommener und das Persönlichkeitsrecht verletzender Tatsachen liege keine ausdrückliche Einwilligung vor. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Ein Pressearchiv muss Artikel, die das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen, nach einer bestimmten Zeit entfernenveröffentlicht am 19. August 2015
OLG Hamburg, Urteil vom 07.07.2015, Az. 7 U 29/12
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas OLG Hamburg hat entschieden, dass der Betreiber eines Pressearchivs ab Inkenntnissetzung geeignete Vorkehrungen zu treffen hat, dass über sein Archiv öffentlich zugängliche Beiträge zu einer Person nicht „zu einer stetig fließenden Quelle von Beeinträchtigungen persönlichkeitsrechtlicher Belange des Betroffenen“ werden. Im vorliegenden Fall war ein Archivbeitrag, in welchem über „ein mehrere Jahre zurückliegendes“ strafrechtliches Ermittlungsverfahren berichtet wurde, verfahrensgegenständlich. Auch auf Nachrichtenarchive wären die für die Verantwortlichkeit der Betreiber von Internetforen entwickelten Grundsätze anwendbar. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Stuttgart: Werbung am Ende automatischer Antwort-E-Mails verletzt nicht das Persönlichkeitsrechtveröffentlicht am 1. Juli 2015
LG Stuttgart, Urteil vom 04.02.2015, Az. 4 S 165/14
§ 1004 BGB, § 823 Abs. 1 BGBDas LG Stuttgart hat entschieden, dass eine Werbeanzeige in einer automatischen Antwort-E-Mail (z.B. Eingangsbestätigung) keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt und somit keine Unterlassungsansprüche auslöst. Eine erhebliche Verletzungshandlung liege nicht vor, da der Verbraucher die E-Mail ohnehin geöffnet hätte und der Versand der E-Mail auf einer vorherigen Kontaktaufnahme des Verbrauchers beruhe. Zudem war der wesentliche Inhalt der E-Mail ohne Weiteres erkennbar und der Empfänger sei nicht gezwungen gewesen, sich über Gebühr damit zu befassen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Auch zufällig im Hintergrund abgebildete Urlauber haben Unterlassungsanspruch gegen Zeitung, die auf dem Foto eigentlich nur einen Prominenten zeigen willveröffentlicht am 24. Juni 2015
BGH, Urteil vom 21.04.2015, Az. VI ZR 245/14
§ 823 BGB, § 1004 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDer BGH hat entschieden, dass identifizierbare, nicht-prominente Personen, die sich zufällig in der Nähe eines Prominenten bei dessen Ablichtung durch einen Paparazzo befinden, grundsätzlich Anspruch auf Unterlassung der Bildveröffentlichung haben. Die Abgebildete hätte durch Verpixelung oder Augenbalken unkenntlich gemacht werden müssen. Eine dadurch entstehende „Störung der Atmosphäre“ mochte der Senat nicht erkennen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: „Doppelgängerwerbung“ kann auch bei geringer Ähnlichkeit unzulässig seinveröffentlicht am 12. Juni 2015
OLG Köln, Urteil vom 06.03.2014, Az. 15 U 133/13
§ 22 KUG, § 23 KUG; § 823 BGB, § 1004 BGB; Art. 1 GG, Art. 2 GGDas OLG Köln hat entschieden, dass eine Werbung, die ein bekanntes Quizformat samt Moderator nachstellt, auch dann Persönlichkeitsrechte und Rechte am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz verletzt, wenn die Ähnlichkeit der Werbefigur mit dem echten Moderator nur gering ist. Ergebe sich aus der Gesamtanordnung der Nachstellung der eindeutige Bezug zum Original, handele es sich um ein „Bildnis“ im Sinne des Kunsturhebergesetzes, welches nur mit Einwilligung des Abgebildeten verwendet werden dürfe. Fehle diese, könne der Abgebildete Unterlassung und Auskunft verlangen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG München: Negative Bewertung, welche den (unzutreffenden) Eindruck eines Produktmangels erweckt, ist zu unterlassenveröffentlicht am 21. Mai 2015
OLG München, Urteil vom 28.10.2014, Az. 18 U 1022/14
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB, § 824 Abs. 1 BGB, § 280 Abs. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GGDas OLG München hat entschieden, dass eine negative Bewertung, welche den unzutreffenden Eindruck eines Produktmangels erweckt (hier: „Die Gewinde mussten wegen Schwergängigkeit nachgeschnitten werden.“) zu entfernen ist. Könne der Bewertende den Wahrheitsgehalt der zu Grunde liegenden Tatsachenbehauptung nicht nachweisen, bestehe ein Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung des Bewerteten. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Karlsruhe: Zur Zulässigkeit einer identifizierenden Verdachtsberichterstattungveröffentlicht am 28. April 2015
OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.02.2015, Az. 6 U 130/14
Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 8 Abs. 1 EMRKDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Berichterstattung über ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren, welche auf Grund mitgeteilter Einzelheiten den Beschuldigten identifizierbar macht, zulässig ist. Bei gravierenden Straftaten überwiege das Informationsinteresse der Allgemeinheit das Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten. Eine namentliche Nennung, welche deutlich schwerer wiege als die Identifizierbarkeit über Einzelheiten, wäre hingegen nicht zulässig gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Dresden: Zur Unterlassung von rechtsverletzenden Äußerungen in Mikroblogsveröffentlicht am 16. April 2015
OLG Dresden, Urteil vom 01.04.2015, Az. 4 U 1296/14
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas OLG Dresden hat entschieden, dass der Hostprovider eines Mikrobloggingdienstes im Rahmen der Störerhaftung zur Unterlassung der Verbreitung rechtsverletzender Äußerungen verpflichtet werden kann. Der Betreiber sei ebenfalls verpflichtet, zukünftige Verletzungen zu verhindern, allerdings nur insoweit, als dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer, d.h. ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung, bejaht werden könne. Dem anonymen Nutzer sei seitens des Hostproviders die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Zur Pressemitteilung vom 07.04.2015:
- LG Köln: Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch die Veröffentlichung unbegründeter Vermutungenveröffentlicht am 9. April 2015
LG Köln, Urteil vom 25.02.2015, Az. 28 O 419/14
§ 1004 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 3 GGDas LG Köln hat entschieden, dass das Anstellen unhaltbarer Spekulationen (hier: in einem Zeitungsartikel über Energieversorger) nicht vom Recht zur freien Meinungsäußerung gedeckt ist, wenn das Recht eines Unternehmens, nicht diskreditiert zu werden, stärker wiegt. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn die Spekulationen auf falschen oder falsch dargestellten Tatsachen beruhen. Zum Volltext der Entscheidung: