Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: AGB-Klausel über Sondergebühr für die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos ist unzulässigveröffentlicht am 10. April 2013
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2013, Az. I-6 U 114/11
§ 307 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine allgemeine Geschäftsbedingung einer Bank, welche für die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos eine gesonderte Gebühr vorsieht, unzulässig ist, da sie den Verbraucher unangemessen benachteiligt. Bei der Einrichtung eines solchen Kontos handele es sich um eine gesetzlich festgelegte Pflicht, die auf Verlangen des Kunden zu erfüllen sei. Für die Erfüllung einer solchen Pflicht sei die Erhebung eines gesonderten Entgelts nicht statthaft. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Schleswig: AGB-Klausel, die Sondergebühren für die Einrichtung eines P-Kontos auferlegt, ist unwirksamveröffentlicht am 27. November 2012
OLG Schleswig, Urteil vom 26.06.2012, Az. 2 U 10/11 – nicht rechtskräftig
§ 850k Abs. 7 ZPO, § 307 BGB, § 307 ff. BGBDas OLG Schleswig hat entschieden, dass eine AGB-Klausel einer Bank, nach der für die Kontoführung bei einem Pfändungsschutzkonto (sog. „P-Konto“) ein monatliches Entgelt von 10,90 EUR verlangt wird (während die Kontoführung beim Girokonto im Übrigen kostenlos ist) unwirksam ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)