Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OVG Lüneburg: Für die Wiedereinfuhr von umverpackten Pflanzenschutzmitteln muss eine eigene Zulassung vorhanden seinveröffentlicht am 18. Februar 2014
OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.01.2014, Az. 10 LA 48/12
Art. 34 AEUV; § 15d PflSchG, § 2 Nr. 17 PflSchG, § 28 Abs. 1 PflSchG, § 30 PflSchG, § 46 Abs. 1 S. 2 PflSchG; Art. 52 Abs. 1 EGV 1107/2009, Art. 28 EGV 1107/2009Das OVG Lüneburg hat entschieden, dass eine Firma in Deutschland ein von einem anderen Unternehmen produziertes und verpacktes Pflanzenschutzmittel nach einer Umverpackung und Neuetikettierung in den Niederlanden nicht ohne Vertriebserweiterung oder eigene Zulassung wiedereinführen darf. Sonst lasse sich nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen, ob es sich bei einem solchen Pflanzenschutzmittel, das weder die Originalverpackung noch das Originaletikett des Zulassungsinhabers aufweise, überhaupt um eine Wiedereinfuhr eines in Deutschland hergestellten und zugelassenen Mittels handele. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - BGH: Der Nachweis der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels setzt voraus, dass dieses in der (Primär-) Verpackung vertrieben wirdveröffentlicht am 19. Februar 2013
BGH, Urteil vom 17.01.2013, Az. I ZR 187/09
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 11 Abs. 1 Satz 1 PflSchG 2002 ; Art. 3 Abs. 1 EU-RL 91/414/EWG, Art. 28, Art. 31 Abs. 3 Buchst. e und EU-VO Nr. 1107/2009, § 2 Nr. 17 PflSchG 2012Der BGH hat entschieden, dass ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn ein Pflanzenschutzmittel ohne die bei der Zulassung vorgelegte Primärverpackung vertrieben wird. Das eigentliche Problem lag darin, dass der verklagte Importeur, welcher das importierte Pflanzenschutzmittel umverpackt hatte, durch die fehlende Primärverpackung nicht darlegen konnte, dass es sich bei dem von ihm in Verkehr gebrachten Mittel um das Mittel der klagenden Herstellerin handelte, für das eine Zulassung bestand. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Nach Umfüllung eines reimportierten – in Deutschland bereits zugelassenen – Pflanzenschutzmittels, ist dieses erneut zuzulassenveröffentlicht am 22. Mai 2011
OLG Köln, Urteil vom 19.11.2010, Az. 6 U 51/10
§§ 11; 15 d; 16 c PflschG; §§ 3; 4 Nr. 11 UWGDas OLG Köln hat darauf hingewiesen, dass ein Reimport von Pflanzenschutzmitteln selbst dann der (erneuten) amtlichen Zulassung für das jeweilige Pflanzenschutzmittel bedarf, wenn das Mittel in Deutschland bereits zugelassen und im Vertrieb als „Reimport“ gekennzeichnet ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Wer Pflanzenschutzmittel aus dem EU-Ausland importiert, hat auf deren dortige Zulassung zu achtenveröffentlicht am 4. Juli 2010
OLG Hamburg, Urteil vom 15.04.2010, Az. 5 U 106/08
§§ 11; 16c Abs. 1 PflSchG; §§ 3; 4 Nr. 10; 5 Abs. 1; 11 UWG; § 242 BGB
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass Pflanzenschutzmittel aus dem Ausland nur dann importiert werden dürfen, wenn feststeht, dass sie im Herkunftsland zugelassen sind. Eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, welches sich auf ein Referenzmittel bezieht, reicht hierfür nicht aus. Vielmehr hat der Importeur nachzuweisen, dass es sich bei dem von ihm importierten Pflanzenschutzmittel um das Referenzmittel handelt oder aber ein anderes Produkt, für welches die Verkehrszulassung gegeben ist. Die Beklagte hatte unter anderem unter dem Namen „Realchemie Tribenuronmethyl“ ein Produkt auf den Markt gebracht, das mit dem Herbizid POINTER® der Klägerin identisch sein sollte (bzw. sein soll). Auf der Produktverpackung fand sich der Hinweis „chemisch identisch mit POINTER®“ sowie der weitere Hinweis „Zulassungsinhaber: Du Pont de Nemours (Deutschland) GmbH“. Die Klägerin warf der Beklagten vor, sie habe in Deutschland ihr Produkt in einer Zusammensetzung auf den Markt gebracht, welche – entgegen den Angaben auf der Produktverpackung – nicht chemisch identisch mit POINTER® sei.