Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- EuGH: Die Höhe der Urheberrechts-Pflichtabgabe von Herstellern für die Erstellung von Privatkopien mittels ihrer Geräte darf nicht rechtswidrige Vervielfältigungen erfassenveröffentlicht am 14. April 2014
EuGH, Urteil vom 10.04.2014, Az. C?435/12
Art. 5 Abs. 2 lit. b und Abs. 5 EU-RL 2001/29/EGDer EuGH hat entschieden, dass Hersteller von Waren, die einer Vergütungspflicht für Privatkopien unterliegen (z.B. Drucker, Kopierer, Datenträger), nicht antizipatorisch für die Anfertigung rechtswidriger Privatkopien herangezogen werden können. Entsprechend müsse bei der Pflichtabgabe der Hersteller zwischen rechtmäßigen und unrechtmäßigen privaten Vervielfältigungen unterschieden werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)