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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. November 2014

    LG Coburg, Urteil vom 29.04.2014, Az. 21 O 135/13 – rechtskräftig
    § 280 BGB

    Das LG Coburg hat entschieden, dass derjenige, der sich darauf beruft, Opfer einer sog. Phishing-Attacke zu sein, dies auch zu beweisen hat. Im vorliegenden Fall klagte ein eBay-Mitglied erfolgreich auf Zahlung von 16.000 EUR Schadensersatz wegen Nichtlieferung eines Porsches, den es auf eBay ersteigert hatte. Zuvor hatte es eine Bestätigungs-E-Mail über den getätigten Kauf erhalten. Der Beklagte verteidigte sich mit der Behauptung, das Angebot auf eBay sei durch einen Hackingangriff manipuliert worden.

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