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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. März 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Urteil vom 19.02.2001, Az. (505) 84 Js 670/01 KLs (17/03)
    §§ 106 Abs. 1, 108a Abs. 1 UrhG

    Das LG Berlin hat zwei Angeklagte wegen Software-Piraterie zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und 9 Monaten bzw. einem Jahr verurteilt. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Angeklagten hatten arbeitsteilig im Internet einen Online-Shop betrieben, über den sie raubkopierte Software verschiedener Rechteinhaber anboten und urheberrechtlich geschützte Computerprogramme, deren Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte ihnen, wie sie wussten, nicht zustanden, verkauften. Insgesamt 589 Fälle konnten Ihnen nachgewiesen werden. Es wurden auf 589 Bestellungen 1.791 Programme geliefert, die einen Einzelhandelsmarktwert von rund 886.600,00 EUR hatten, wofür die Kunden 10.316,00 EUR bezahlten. Die Taten nahmen die volle Arbeitskraft der Angeklagten in Anspruch; die große Nachfrage konnte nur durch professionelle Organisation bewältigt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 29. Juni 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie Business Software Allicance (BSA) sieht für das Jahr 2008 einen erheblichen Anstieg bei der Piraterie von Software in Deutschland (JavaScript-Link: Global Software Piracy Study). Im Durchschnitt ist fast jede dritte Softwarekopie raubkopiert. Weltweit liegt der Wert der nicht lizenziert eingesetzten Software bei 1,55 Mrd. Euro. Deutschland steht in Sachen „Softwareklau“ weltweit auf Platz 12; die europäische Spitze nimmt Griechenland mit 57 % ein. Russland habe den weltweit größten Erfolg beim Kampf gegen die Softwarepiraterie. Dort liege der Anteil raubkopierter Software bereits bei „nur noch“ 68 %. Vgl. auch den Bericht bei heise (JavaScript-Link: Presse).

  • veröffentlicht am 5. März 2009

    Die Bundestagsfraktion der FDP legte am 02.12.2008 einen Gesetzesentwurf für die  zukünftige Überarbeitung des Telemediengesetzes (TMG) vor (BT-Drucks. 16/11173). Ziel ist, dass Diensteanbieter im Internet nicht mehr verpflichtet sein sollen, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen, da dies ein Verstoß gegen die eCommerce-Richtlinie der EU sei. Der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Technologie lud am 04.03.2009 daher verschiedene Sachverständige (s. unten) zu einer Anhörung zur Haftung für Informationen im Internet.  Diskutiert wurden verschiedene Themen, die für alle im Internet tätigen Unternehmen interessant sein dürften. Dabei wurden unterschiedlich Standpunkte erörtert. Christoph Kannengießer vom Markenverband wies beispielsweise auf die Schwierigkeiten hin, Internetauktionshäuser wegen Produktfälschung und Piraterie in Anspruch zu nehmen, obwohl ca. 50 % der von Markenpiraten hergestellten Produkte über das Internet vertrieben würden. Demgegenüber merkte Dr. Wolf Osthaus von der eBay GmbH an, dass bei 7 Millionen neuen Angeboten täglich eine Überwachung kaum möglich sei. Zudem sei eBay nicht Vertriebspartner der Markenpiraten. Von der Markenpiraterie distanziere sich das Auktionshaus ausdrücklich. Ein weiteres Thema der Anhörung war die Frage der Gerichtszuständigkeit. Bei Rechtsverstößen im Internet ist nach dem Prinzip des so genannten „fliegenden Gerichtsstandes“ jedes Gericht in der Bundesrepublik zuständig (fliegender Gerichtsstand). Jörg Heidrich vom Heise-Verlag sah darin eine erhebliche Rechtsunsicherheit, weil Kläger oder Antragsteller sich ein Gericht frei aussuchen könnten. (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Februar 2009

    Bertram Höfer, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie (VTI) erklärt in einem Bericht der Plauener Zeitung vom 21.01.09, dass infolge von Marken- und Produktpiraterie die sächsische Textil- und Bekleidungsbranche jährlich Umsatzeinbußen von rund fünf Millionen Euro erleidet. Das habe in den vergangenen zehn Jahren insgesamt 1200 Arbeitsplätze gekostet. Sachsen gehört mit rund 12.000 Beschäftigten zu den wichtigen europäischen Textilzentren. „Händler wie Kunden sollten derartigen kriminellen Machenschaften keinen Vorschub leisten und sich über die Herkunft der Waren vergewissern“, sagte Höfer. Gefälschte Produkte könnten zudem die Gesundheit der getäuschten Verbraucher gefährden. Aus Sachsen kommen u.a. die Plauener Spitze der Stickperle GmbH Falkenstein oder Socken der Falke Strumpffabrik GmbH Zwönitz.

  • veröffentlicht am 19. November 2008

    Die Auswüchse und Folgen der Markenpiraterie auf die Gesamtwirtschaft sind bekanntlich erheblich. Der Verbraucher scheint hiervon indessen ungerührt zu bleiben. Wie Marcus von Landenberg im Wirtschaftsmagazin brand eins berichtet, geben 28 % der europäischen Konsumenten an, schon einmal einen gefälschten Markenartikel gekauft zu haben, 61 % waren sich darüber im Klaren, dass das Material der gefälschten Ware gesundheitsschädlich sein könnte und 74 % gaben an, dass bei der Herstellung und dem Verkauf der Nachahmungen kriminielle Banden beteiligt seien. (Quelle: brand eins, 10. Jahrgang, Heft 11, November 2008, S. 14).

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