IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. November 2015

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2015, Az. I-15 U 66/14
    § 8 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 3 UWG, § 5a Abs. 2 und 4 UWG; § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 1, Abs. 2 Pkw-EnVKV

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Werbung für Pkw im Internet, in welcher die Bilder der Fahrzeuge samt Texten als Diashow angezeigt werden, bereits in diesen Texten Pflichtangaben nach der Pkw-EnVKV zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen enthalten muss. Ein Textfeld mit diesen Angaben, welches sich erst öffnet, wenn der Betrachter die Dia-Show durch Anklicken eines Bildes anhält, genüge den Anforderungen nicht. Die Pflichtangaben müssten in dem Moment getätigt werden, in welchem zum ersten Mal Angaben zur Motorisierung der beworbenen Fahrzeuge angezeigt würden. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 24. März 2015

    OLG Oldenburg, Urteil vom 10.03.2015, Az. 13 U 73/14
    § 433 BGB, § 440 BGB

    Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass der fehlende Aschenbecher in einem Neufahrzeug zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages führen kann. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn es sich um ein Luxusmodell (hier: Lexus) handele und der Aschenbecher zwar bestellt, aber nicht eingebaut gewesen sei. Eine bloße Bagatelle sei nicht anzunehmen gewesen, da die Nutzung einer Aschenbecherdose im Getränkehalter der Mittelkonsole erheblich weniger „Rauchkomfort“ biete. Ein nachträglicher Umbau der Mittelkonsole war scheinbar nicht möglich. Zur Pressemitteilung des OLG:

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  • veröffentlicht am 26. Februar 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 24.07.2014, Az. I ZR 119/13
    § 4 Nr. 11 UWG, § 5a Abs. 2 und 4 UWG, § 2 Nr. 6 Pkw-EnVKV, § 15 Pkw-EnVKV, § 16 Pkw-EnVKV , § 5 Abs. 1 und Abschnitt I der Anlage 4; Art. 2 Nr. 6, 11, 12 EU-RL 1999/94, Art. 6 Abs. 1 EU-RL 1999/94,  Anhang IV EU-RL 1999/94

    Der BGH hat entschieden, dass unter „Modell“ gemäß § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV nach § 2 Nr. 15 Pkw-EnVKV die Handelsbezeichnung eines Fahrzeugs, bestehend aus Fabrikmarke, Typ sowie gegebenenfalls Variante und Version eines Personenkraftwagens zu verstehen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. November 2014

    Beschluss der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich
    (Düsseldorfer Kreis am 25./26. Februar 2014)

    § 6b Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 BDSG

    Der sog. Düsseldorfer Kreis hat darauf hingewiesen, dass die Videoüberwachung des Verkehrs in unmittelbarer Fahrzeugnähe mittels Videocameras (sog. „Dashcams“) gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt. Zum Volltext des Beschlusses: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. Oktober 2014

    BVerwG, Urteil vom 22.10.2014, Az. 6 C 7.13
    Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das BVerwG hat entschieden, dass der u.a. im Bundesland Bayern praktizierte automatische Serienabgleich von Kfz-Kennzeichen (beispielsweise bei internationalen Fußballturnieren oder ähnlichen Großveranstaltungen) rechtmäßig ist, da unauffällige Kennzeichendaten ohne Identifizierung des Halters sofort wieder gelöscht würden. Zur Pressemitteilung Nr. 63/2014 vom 22.10.2014: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Oktober 2014

    VG Ansbach, Urteil vom 12.08.2014, Az. AN 4 K 13.01634 – nicht rechtskräftig
    § 38 Abs 5 BDSG, § 27 BDSG, § 6b BDSG

    Das VG Ansbach hat entschieden, dass der Betrieb einer On-Board-Kamera (sog. Dash-Cam) in einem Pkw grundsätzlich gegen das Datenschutzrecht verstößt. Im vorliegenden Fall wurde allerdings wegen fallspezifischer Besonderheiten (fehlerhafte Ermessensausübung) der Verwaltungsakt einer Datenschutzbehörde aufgehoben, welche einem Pkw-Fahrer die Verwendung einer solchen Videokamera untersagt hatte. Im Verbotsbescheid sei die genaue Marken- und Typen-Bezeichnung der von dem klagenden Autofahrer verwendeten Dash-Cam nicht genannt worden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. September 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.08.2014, Az. 6 U 61/14
    § 1 Pkw-EnVKV, § 3 Pkw-EnVKV, § 5 Pkw-EnVKV, § 9 Pkw-EnVKV

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein durch ein Tuningunternehmen „getunter“ Pkw eines anderen Herstellers, dessen Benzinsverbrauchs- und Abgasemissionswerte auf Grund der technischen Änderungen nicht mehr zutreffen, kein neuer Pkw im Sinne der Pkw-EnVKV ist. Daher müssten, unabhängig von der Laufleistung, keine Angaben der Verbrauchs- und Emissionswerte bei Angebot dieses Fahrzeugs erfolgen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. September 2014

    OLG Frankfurt a.M., Hinweisbeschluss vom 24.04.2014, Az. 6 U 10/14
    § 1 Pkw-EnVKV; § 4 Nr 11 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass in der Werbung für ein neues Pkw-Modell, welches noch nicht hergestellt oder bestellbar ist, bereits die Pflichtangaben nach der Pkw-EnVKV über Verbrauchs- und Emissionswerte enthalten sein müssen, wenn die Werbung den Eindruck erweckt, dass das Modell demnächst käuflich zu erwerben ist. Nach diesem Hinweis wurde die Berufung zurückgenommen. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 28. Juli 2014

    LG Freiburg, Urteil vom 14.04.2014, Az. 12 O 72/13
    § 4 Nr. 11 UWG; § 5 Pkw-EnVKV

    Das LG Freiburg hat entschieden, dass eine Werbeanzeige für einen Pkw mit Tageszulassung (Zulassung vom 08.08.2012 bis 21.08.2012, Laufleistung 50 km) die Pflichtangaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen gemäß der Pkw-EnVKV enthalten muss, da es sich um einen Neuwagen handele. Dies sei auch dann der Fall, wenn der Pkw bei Angebot bereits älter als 1 Jahr sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. Januar 2014

    OLG Celle, Urteil vom 05.12.2013, Az. 13 U 154/13
    § 3 UWG, § 4 UWG, § 5a UWG, § 8 UWG, § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV, Anl. 4 Abschn. 2 Pkw-EnVKV

    Das OLG Celle hat entschieden, dass auch ein bereits mehrere Jahre alter Pkw als Neuwagen im Sinne der Pkw-EnVKV gilt, wenn er noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurde. Es komme nicht darauf an, wie lange sich der Wagen bereits bei dem Händler, der ihn zum Weiterverkauf anbiete, befinde. Die Definition von „Neuwagen“ aus anderen Bereichen finde keine Anwendung. Werde ein solches Fahrzeug angeboten, müssten die Informationspflichten für Neuwagen gemäß der Pkw-EnVKV (Angabe des Kraftstoffverbrauchs, CO2-Effizienzklasse etc) erfüllt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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