IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. Februar 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 13.08.2013, Az. I-20 U 75/13
    § 5 TMG
    , § 3 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es bei dem Auftritt eines Unternehmens bei Facebook nicht ausreicht, wenn das Impressum gemäß § 5 TMG nur unter dem Link „Info“ vorhanden ist. Vorliegend war die Anbieterkennzeichnung allein über eine unter dem Button „Info“ enthaltene Verlinkung zum Internetauftritt des beklagten Unternehmens enthalten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. April 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Heilbronn, Urteil vom 12.01.2012, Az. 8 O 381/11
    § 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG

    Das LG Heilbronn hat entschieden, dass eine Werbung für Hundefutter, welche ein Trocken- und ein Feuchtfutter abbildet und zentral ein Testurteil „Sehr gut (1,3), Ausgabe 11/2010“ der Stiftung Warentest platziert, irreführend ist, wenn das Testurteil lediglich für das Trockenfutter, jedoch nicht für das Feuchtfutter ergangen ist. Der Umstand, dass sich das Testergebnis nur auf eines von zwei Produk­ten beziehe, werde durch die mittige Anordnung des Warentest-Logos verschleiert. Es gebe auch keinen sachlichen Grund für die gewählte Anzeigengestal­tung, außer einer beabsichtigten, jedoch irreführenden „positiven“ Wir­kung des Testsiegels für das gleichfalls beworbene, aber nicht vom Test um­fasste Feuchtfutter. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. September 2011

    OLG Hamm, Urteil vom 14.04.2005, Az. 4 U 2/05
    § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 312 c Abs. 1 S. 1 BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 9 BGB Info-VO a.F.

    Das OLG Hamm hat mit diesem älteren Urteil entschieden, wie deutlich auf die Widerrufsbelehrung hingewiesen werden muss. Im vorliegenden Fall ging es um ein eBay-Angebot. Unter der Rubrik „mich“ in dem Angebot der Antragsgegnerin vermute niemand Belehrungen über das Widerrufsrecht des Käufers bei dem in Rede stehenden Fernabsatzgeschäft, so der Senat. Denn die Belehrung über das Widerrufsrechtsei  kaufbezogen und nicht verkäuferbezogen. Das „mich“ finde sich aber unter der Rubrik „Angaben zum Verkäufer“. Wer sich über die Modalitäten des Angebotes unterrichten wolle, komme deshalb nicht auf den Gedanken, das „mich“ anzuklicken. Tue der Kaufinteressent dies doch, weil er sich weitere Angaben über den Verkäufer verschaffen wolle, stoße er dabei zwar auch auf die Widerrufsbelehrung. Dies geschehe dann aber nur mehr zufällig im Rahmen der Suche nach Angaben, die mit diesem Widerrufsrecht nichts zu tun hätten. Das stellt aber keine klare und unmißverständliche Belehrung über das Widerrufsrecht dar, wie es vom Gesetz gefordert werde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. April 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 18.09.2009, Az. 6 U 49/09
    § 4 Abs. 4 HWG

    Das OLG Köln hat darauf hingewiesen, dass ein Link, unter welchem die gesetzlichen Pflichtangaben aufgerufen werden können – hier zum Heilmittelwerbegesetz – nicht in einem Pulk weiterer Links (etwa Impressum, Datenschutz) platziert werden darf. Der Kläger hatte einen Verstoß gegen eine frühere strafbewehrte Unterlassungserklärung gesehen, da die Verlinkung zu den Pflichtangaben nicht hinreichend deutlich platziert worden sei; die Beklagte verteidigte sie sich insbesondere damit, dass der Link ohne Scrollen erkennbar gewesen sei und dass die Positionierung zwischen den anderen Links die Deutlichkeit des Hinweises nicht mindere. (mehr …)

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