Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Düsseldorf: Filesharing – Zum Schadensersatz für einen Pornofilmveröffentlicht am 25. Juli 2014
AG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2014, Az. 57 C 16445/13
§ 97 Abs. 2 UrhG, § 97a UrhG a. F.Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass für das Filesharing eines Pornofilms weniger als 200,00 EUR an Schadensersatz und Kosten der Abmahnung zu zahlen sind (123,00 EUR Schadensersatz und 70,20 EUR Abmahnkosten = 193,20 EUR). Als Einsatzbetrag dürfe nicht der Verkaufspreis einer DVD angesetzt werden, sondern dieser sei an einer fiktiven Lizenz pro Download über ein lizenziertes Downloadportal zu ermitteln. Ein pauschaler Multiplikationsfaktor verbiete sich auch. Ein solcher Faktor habe sich am Einzelfall zu orientieren; es sei zu schätzen, wie viele direkte Downloads anderer Teilnehmer des Filesharing-Netzwerkes unter Verwendung von Chunks der Beklagtenseite möglich erscheinen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG München I: Ein Pornofilm unterliegt nicht dem Urheberrechtsschutz eines Filmwerks gemäß § 94 UrhG / „Primitive Darstellung sexueller Vorgänge“veröffentlicht am 28. Juni 2013
LG München I, Beschluss vom 29.05.2013, Az. 7 O 22293/12
§ 2 Abs. 2 UrhG, § 6 UrhG, § 94 UrhG, § 95 UrhG, § 126 Abs. 2 UrhG, § 128 Abs. 2 UrhGDas LG München I hat entschieden, dass die US-Pornofilme „Flexible Beauty“ und „Young Passion“ in Deutschland nicht urheberrechtlich geschützt sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)