IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. Januar 2013

    VG München, Urteil vom 26.07.2012, Az. M 17 K 11.6112
    § 4 JugSchMedienStVtr BY, § 5 JugSchMedienStVtr BY

    Das VG München hat entschieden, dass pornografische Kurzgeschichten, die vorliegend der Betreiber eines Onlineshops für Latexwaren in einer Rubrik „Stories“ auf seiner Website eingestellt hatte, nicht online vorgehalten werden dürfen, ohne dass sichergestellt wird, dass nur Erwachsene Zugriff darauf erhalten. Bei den streitgegenständlichen Texten handelte es sich nach Auffassung des Gerichts um Pornografie, da „die enthaltenen Darstellungen unter Ausklammerung sonstiger menschlicher Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund rückten“. Diese Darstellungen seien geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Eine Rechtfertigung durch die Kunstfreiheit lehnte das Gericht rundweg ab. Kunstcharakter sei den Texten nicht beizumessen, denn diese dienten lediglich dazu, „den Shopverkauf von Latexgegenständen zu fördern“. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. Oktober 2010

    Was hierzulande längst gang und gäbe ist, kommt in den USA offensichtlich erst jetzt zum Erwachen. Die Pornoindustrie im Wilden Westen hat sich anlässlich einer Tagung dazu entschlossen, gegen die kostenlose öffentliche Zugänglichmachung ihrer „Werke“ vorzugehen. Nachdem das Offline-Geschäft (etwa mit DVD) nahezu vollständig zusammengebrochen ist, soll nun die zarte Pflanze des Online-Geschäfts geschützt werden. Allein die zu ergreifenden Mittel sind noch strittig. Man ist sich derzeit noch unschlüssig, ob man lediglich die Betreiber der Piratenseiten, welche die Filme unautorisiert weiterverbreiten – hier sind insbesondere die sog. „Tube“-Betreiber ins Visier geraten – oder auch die Endabnehmer/Nutzer rechtlich zur Verantwortung zieht. Eine umfassenden Bericht über das Problem findet sich bei Spiegel Online (SPON).

  • veröffentlicht am 3. Februar 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammVG Gelsenkirchen, Urteil vom 16.12.2009, Az. 14 K 4086/07
    §§ 4 Abs. 2 S. 2; 20 Abs. 1 JMStV; § 59 Abs. 3 RStV

    Das VG Gelsenkirchen hat entschieden, dass der Betreiber einer Internetseite mit pornographischen Inhalten von der zuständigen Landesmedienanstalt kostenpflichtig auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn er nicht sicherstellt, dass nur Erwachsene auf das Angebot zugreifen können. Der klagende Betreiber hatte sich gegen eine auf der Grundlage des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) ergangene Beanstandungs- und Untersagungsverfügung gewehrt, die von der zuständigen Landesmedienanstalt ergangen war und mehrere auf den Kläger registrierte Internet-Domains betraf. Die Klage hiergegen wies das Verwaltungsgericht indes zurück. (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. November 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Urteil vom 08.02.2008, Az. (4) 1 Ss 312/07 (192/07)
    §§ 11 Abs. 3; 184 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 StGB

    Das Kammergericht hat sich in dieser strafrechtlichen Entscheidung ausführlich mit dem Begriff der „Pornographie“ auseinandergesetzt. Gegenstand des Verfahrens waren Kalender mit nackten männlichen Models, welche sich an ein homosexuelles Publikum richteten. Jeder Kalenderseite zeigte jeweils ein Model, teilweise mit erigiertem Penis. Das Kammergericht sprach den Angeklagten gleichwohl davon frei, sich durch das freie Angebot der Kalender im Internet und die Übersendung an den jeweiligen Besteller der Verbreitung pornographischer Schriften strafbar gemacht zu haben. Im Einzelnen: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Oktober 2009

    BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2009, Az. 1 BvR 1231/04, 1 BvR 710/05, 1 BvR 1184/08
    §§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2; 24 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 JMStV
    ; § 184 d StGB, §§ 23 Abs. 1 Satz 2; 92; BVerfGG, Art. 103 Abs. 2 GG

    Das BVerfG hat mehrere Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerden betrafen das Verbot der Verbreitung so genannter einfach pornografischer Darbietungen im Internet an Minderjährige. Die Beschwerdeführer hatten  übereinstimmend insbesondere gerügt, dass das gesetzliche Verbot pornografischer Internetangebote außerhalb geschlossener Benutzergruppen gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Bestimmtheitsgebot verstoße. (mehr …)

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