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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. Februar 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammVG Gelsenkirchen, Urteil vom 16.12.2009, Az. 14 K 4086/07
    §§ 4 Abs. 2 S. 2; 20 Abs. 1 JMStV; § 59 Abs. 3 RStV

    Das VG Gelsenkirchen hat entschieden, dass der Betreiber einer Internetseite mit pornographischen Inhalten von der zuständigen Landesmedienanstalt kostenpflichtig auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn er nicht sicherstellt, dass nur Erwachsene auf das Angebot zugreifen können. Der klagende Betreiber hatte sich gegen eine auf der Grundlage des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) ergangene Beanstandungs- und Untersagungsverfügung gewehrt, die von der zuständigen Landesmedienanstalt ergangen war und mehrere auf den Kläger registrierte Internet-Domains betraf. Die Klage hiergegen wies das Verwaltungsgericht indes zurück. (mehr …)

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