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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. Mai 2015

    BGH, Beschluss vom 23.10.2014, Az. I ZR 37/14
    § 14 MarkenG, § 23 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass gegenüber dem Inhaber der Marke „TNT Post Deutschland“ seitens der Deutschen Post keine Unterlassungsansprüche bestehen. Eine Verwechslungsgefahr liege nicht vor, auch wenn die Marke „POST“ in der Marke „TNT Post Deutschland“ enthalten sei. Der Verkehr werde dies im letzteren Fall jedoch als reine Sachangabe verstehen und dies nicht mit der Deutschen Post AG in Verbindung bringen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 3. Dezember 2014

    OLG Hamm, Beschluss vom 16.10.2014, Az. 3 Ws 357/14
    § 44 StPO

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass damit gerechnet werden darf, dass ein Einschreiben einen Tag nach Einlieferung zugestellt wird. Das OLG Frankfurt a.M. (Beschluss vom 7. Dezember 2010, 32 Ws 1142/10, NStZ-RR 2011, 116) und das KG Berlin (Beschluss vom 10. Mai 2005, 3 Ws 186, NStZ-RR 2006, 142) hatten noch anders entschieden, nämlich dass auf Grund der besonderen Kontrollen für derartige Schreiben von einer abweichenden Beurteilung der Postlaufzeit auszugehen sei. Hierfür, so der Hammer Senat, gebe es allerdings keinen Anlass, da die Post selbst bei Postlaufzeiten für Einschreiben gegenüber einfachen Postbriefen keine Unterschiede mache. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Juni 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG München, Urteil vom 23.04.2013, Az. 262 C 22888/12
    § 305 BGB

    Das AG München hat entschieden, das Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht wirksamer Bestandteil eines Vertrages werden, wenn in einer Filiale (hier: Post) lediglich in einem Aushang über Preise im Kleingedruckten auf einsehbare AGB hingewiesen wird. Dieser versteckte Hinweis sei für Kunden überraschend, so dass eine Einbeziehung der AGB abzulehnen sei, auch wenn diese in der Filiale vorrätig gewesen seien. Zur Pressemitteilung Nr. 24/13:

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  • veröffentlicht am 7. Mai 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Gummersbach, Urteil vom 12.04.2013, Az. 11 C 495/12
    § 1004 Abs. 1 BGB

    Das AG Gummersbach hat entschieden, dass ein Hauseigentümer einem Postzustelldienst nicht ohne Weiteres verbieten kann, ihm Post zuzustellen. Der Wunsch des Eigentümers, zukünftig keine Amtspost mehr zu erhalten, stelle kein schutzwürdiges Interesse bzw. keine schutzwürdige Ausübung des Hausrechts dar. Zum Hausrecht in virtuellen Räumen (z.B. Foren, vgl. LG München I hier). Zum Volltext der Entscheidung. (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. April 2013

    LG Heidelberg , Urteil vom 28.03.2013, Az. 3 O 183/12
    § 242 BGB; § 28 Abs. 4 BDSG; § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

    Das LG Heidelberg hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, die dem Unterlassungsschuldner das Zusenden von Werbung per Briefpost untersagt, nicht durch Auslegung auf die Zusendung von E-Mail-Werbung erweitert werden kann. Die Bestätigung per E-Mail für eine angebliche Newsletter-Anmeldung löse daher keine Vertragsstrafe aus. Ein sog. kerngleicher Verstoß liege nicht vor. Da für die Interpretation der Reichweite einer Unterlassungserklärung die Umstände des Einzelfalles immer genau zu prüfen sind, kann dieses Urteil allerdings keine pauschale Geltung beanspruchen.

  • veröffentlicht am 24. September 2012

    BGH, Urteil vom 20.09.2012, Az. ­ I ZR 116/11
    § 1 Abs. 1 Nr. 3 PDLV, § 2 PDLV, § 4 Nr. 1 lit. c) PostG

    Der BGH hat entschieden, dass die Deutsche Post AG gemäß § 2 Postdienstleistungsverordnung (PDLV) die Publikation „Klartext“ der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag als Postwurfsendung zu verteilen hat. Aus der Pressemitteilung Nr. 154/2012 des BGH vom 20.09.2012: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. August 2012

    AG Winsen, Urteil vom 28.06.2012, Az. 22 C 1812/11
    § 312b BGB, § 312d BGB, § 355 BGB, § 433 BGB

    Das AG Winsen hat darauf hingewiesen, dass die Widerrufsfrist nach dem Fernabsatzgesetz (§ 355 BGB) noch nicht bereits in dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, in dem der Auslieferer die im Internet gekaufte Sache bei einem dazu nicht bevollmächtigten Nachbarn abgibt, sondern erst dann, wenn der Adressat die Sache tatsächlich „in seinen Machtbereich erhält“. Vgl. zur Frage, ob Pakete überhaupt beim Nachbarn abgegeben werden dürfen, auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2007, Az. I-18 U 163/06, hier, und OLG Köln, Urteil vom 02.03.2011, Az. 6 U 165/10, hier. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Januar 2012

    LG Lüneburg, Urteil vom 30.09.2011, Az. 4 S 44/11 – nicht rechtskräftig
    § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG,
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das LG Lüneburg hat entschieden, dass (werbende) Postwurfsendungen, gegen die sich der Empfänger durch einen deutlichen Hinweis an den Versender wendet, bei gleichwohl erfolgter Zustellung als unzumutbare Belästigung und damit als Wettbewerbsverstoß zu werten sind. Zugleich liege hierin eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Interessant: Der Empfänger brauche seinen Willen nicht durch einen entsprechenden Aufkleber auf dem Postkasten zu dokumentieren, wenn er den Absender vorher direkt kontaktiert habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Juli 2011

    BPatG, Beschluss vom 08.04.2011, Az. 26 W (pat) 65/04
    §§ 43 Abs. 2, 42 Abs. 2 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass die Wort-/Bildmarke „GeoPost“ nicht wegen Verwechslungsgefahr mit den Marken „Post“ und „Deutsche Post“ zu löschen ist. Das Gericht führte auf, dass das angegriffene Zeichen den erforderlichen Markenabstand gegenüber den Widerspruchsmarken jeweils einhalte. Der Verkehr verstehe die angegriffene Marke „GeoPost“ als Gesamtbegriff und nicht zergliedernd; der Wortbestandteil „Post“ werde in der konkreten Zusammensetzung nur als beschreibende Sachangabe angesehen. Darüber hinaus sei dem angemessen aufmerksamen Durchschnittsverbraucher bewusst, dass es zwischenzeitlich außer der Widersprechenden eine nicht unerhebliche Anzahl weiterer Anbieter von Postdiensten im Inland gebe, so dass „Post“ an sich nicht mehr lediglich der Widersprechenden zugeordnet werde, sondern einen übergeordneten Begriff für allgemeine Zustellungsdienstleistungen darstelle. Es bestehe daher auch nicht die Gefahr, dass der Verkehr auf Grund von Gemeinsamkeiten in der Markenbildung oder in prägenden Einzelteilen Anlass habe, die jüngere Marke (irrtümlich) der Inhaberin der älteren Marke zuzuordnen oder auf Grund dieser Umstände auf sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Verbindungen zwischen den Markeninhabern zu schließen.

  • veröffentlicht am 13. April 2011

    BPatG, Beschluss vom 07.04.2011, Az. 26 W (pat) 50/04
    § 66 Abs. 1, 2 MarkenG n.F.; § 165 Abs. 4, 5 Nr. 1 MarkenG a. F.

    Das BPatG hat entschieden, dass von der Wort-/Bildmarke „Morgenpost Briefservice GmbH“

    Morgenpost

    in Bezug auf die Marke „Post“ keine Verwechselungsgefahr ausgeht. Auch bestehe die Marke nicht lediglich aus beschreibenden Hinzufügungen, die der Verbraucher nicht als betriebliche Herkunftshinweise wahrnehmen werde, so dass eine Verkürzung im Sprachgebrauch auf „Post“ und mithin eine Kollision zu befürchten sei. Das angegriffene Zeichen werde nicht durch den Bestandteil „POST“ geprägt, weil seine weiteren Bestandteile nicht in den Hintergrund träten, so der Senat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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