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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. November 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOVG Koblenz, Urteil vom 11.09.2013, Az. 8 A 10343/13.OVG
    § 37 Abs. 1 WeinV

    Das OVG Koblenz hat entschieden, dass die Angabe „mit Eiswein dosiert“ für einen Sekt nicht zulässig ist. Gemäß der Weinverordnung dürften bestimmten Begriffe wie z.B. „Eiswein“, „Spätlese“ oder „Trockenbeerenauslese“ ausschließlich im Zusammenhang mit Wein als Bezeichnung verwendet werden, weil es sich um Prädikate handele. Dies gelte auch, wenn die streitgegenständliche Angabe lediglich einen Zusatz zum Sekt bezeichnen solle, da auch diese Angabe Teil der Verkehrsbezeichnung sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. Mai 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtVG Neustadt, Urteil vom 19.03.2013, Az. 2 K 761/12.NW

    Das VG Neustadt hat entschieden, dass das Prädikat „Eiswein“ nur unter strengen Voraussetzungen an eine Weinsorte verliehen werden kann. Dazu geeignete Trauben müssten flächendeckendem Frost bei Temperaturen unter -7° C ausgesetzt gewesen und in gefrorenem Zustand gepresst werden. Auch dürfe kein Fäulnisbefall vorliegen. Auf Grund dieser strengen Voraussetzungen bleibe Eiswein ein seltenes Produkt. Zur Pressemitteilung Nr. 14/13:

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