Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Handtaschen können wettbewerbsrechtlich vor Nachahmung geschützt seinveröffentlicht am 20. Juli 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.06.2015, Az. 6 U 73/14
§ 4 Nr. 9 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine (Damen-)Handtasche auch dann wettbewerbsrechtlich vor Nachahmungen geschützt sein kann, wenn sich die erforderliche Eigenart lediglich aus einer Kombination von vorbekannten Merkmalen mit einer bestimmten Art der Faltbarkeit ergibt. Durch eine große Bekanntheit könne die Eigenart der Handtasche zudem gesteigert sein. Eine Nachahmung in sämtlichen prägenden Merkmalen könne dann – auch wenn keine Herkunftstäuschung vorliege – eine Unlauterkeit begründen. Zum Volltext der Entscheidung: