Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Bestimmung eines Funktionsarzneimittels darf nicht mit Erwägungen für ein Präsentationsarzneimittel erfolgenveröffentlicht am 7. Januar 2016
BGH, Urteil vom 25.06.2015, Az. I ZR 205/13
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 lit. a ArzneimittelG, Art. 1 Nr. 2 lit. b EU-RL 2001/83/EGDer BGH hat entschieden, dass die Einordnung eines Präparats als Funktionsarzneimittel nicht auf Umstände gestützt werden darf, die nur für die Einordnung als Präsentationsarzneimittel sprechen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Hamburg: Kosmetik für Hautpflege ist auch bei Einsatz für eine Hauterkrankung kein Präsentationsarzneimittelveröffentlicht am 18. August 2015
OLG Hamburg, Urteil vom 16.07.2015, Az. 3 U 215/14
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 21a AMG; § 3 S. 2 Nr. 1 HWG; § 27 LFGBDas OLG Hamburg hat entschieden, dass ein kosmetisches Hautpflegeprodukt nicht deshalb ein Präsentationsarzneimittel darstellt, weil es in Fachkreisen im Zusammenhang mit Arzneimitteln begleitend für eine Hauterkrankung eingesetzt wird. Die Einordnung eines Produkts bestimme sich anhand der überwiegenden Zweckbestimmung nach objektiven Merkmalen, für die die Verkehrsanschauung maßgeblich sei. Vorliegend werde das streitgegenständliche Produkt nicht vorrangig als Mittel zur Behandlung von Neurodermitis gesehen, sondern als ergänzendes Pflegeprodukt. Zum Volltext der Entscheidung: