KG Berlin: Die Nutzung einer Prepaid-Telefonkarte für 10,00 EUR darf nicht zu einer Folgerechnung von über 14.000,00 EUR führen
Mittwoch, 11. Juli 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-RechtKG Berlin, Urteil vom 28.06.2012, Az. 22 U 207/11
§ 611 Abs. 1 BGB, § 812 Abs. 1 BGB, § 818 Abs. 2, Abs. 3 BGB
Das KG Berlin hat eine Entscheidung des LG Berlin (hier) bestätigt, wonach eine Pre-Paid-Telefonkarte für 10,00 EUR nicht Folgekosten von über 14.000,00 EUR für die Internet-Nutzung nach sich ziehen darf. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)



