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Artikel-Schlagworte: „Preis“

OLG Celle: Fahrschule darf nicht mit Gesamtpreisen für die Ausbildung werben

Mittwoch, 10. April 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Celle, Urteil vom 21.03.2013, Az. 13 U 134/12
§ 4 Nr. 11 UWG; § 19 FahrlG

Das OLG Celle hat entschieden, dass eine Fahrschule nicht mit einem Gesamtpreis für die Fahrschulausbildung werben darf. Dies gelte auch, wenn dem Preis das Wort “ab” vorangestellt werde. Das Gesetz über das Fahrlehrerwesen treffe insoweit eindeutige Regelungen, da die Kosten für die komplette Ausbildung eines Fahrerlaubnisbewerbers sehr individuell und nicht voraussehbar seien. Deshalb seien die Entgelte durch Aushang gemäß eines gesetzlich vorgesehenen Musters in den Geschäftsräumen detailliert bekannt zu geben. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Brandenburg: Endpreis muss auch bei Ratenzahlungen deutlich angegeben werden

Freitag, 8. Februar 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Brandenburg, Urteil vom 11.12.2012, Az. 6 U 27/10
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG; § 1 Abs. 1, Abs. 6 PAngV

Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass eine Preisangabe wettbewerbswidrig ist, wenn auf der werbende Abbildung eine Monatsrate (hier: für eine Küche) deutlich hervorgehoben und der tatsächliche Endpreis hingegen in sehr kleiner undeutlicher Schrift darunter angegeben wird. Diese Werbung sei irreführend, da sie bei dem durchschnittlichen Verbraucher dadurch, dass die einzelne Rate blickfangmäßig herausgestellt und als „Lieferpreis” bezeichnet werde, den irrigen Eindruck erwecke, es handele sich bei dem als „Lieferpreis” bezeichneten Preis um den Endpreis. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Köln: Endpreise bei Autos müssen mit Überführungskosten angegeben werden

Montag, 3. Dezember 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Köln, Urteil vom 21.09.2012, Az. 6 U 14/12
Art. 4 Abs. 1 PAngRL 98/6/EG; Art. 3 Abs. 4 UGP-RL; 7 Abs. 4 lit c UGP-RL; § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV; § 3 UWG, 4 Nr. 11 UWG, § 5 a Abs. 3 Nr. 3 UWG

Das OLG Köln hat entschieden, dass in einer Werbung für Kraftfahrzeuge eine Endpreisangabe inklusive der Überführungskosten erfolgen muss. Würden die Überführungskosten lediglich mittels Sternchenhinweis mitgeteilt, sei dies nicht ausreichend. Der Endpreis müsse genau beziffert werden, es sei also erforderlich, die Summe aller Einzelpreise anzugeben, die zu zahlen seien. Anders könne sich dies darstellen, wenn die Überführungskosten im Einzelfall unterschiedlich oder durch Abholung beim Hersteller zu vermeiden wären. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Berlin: Bei dem Verkauf von preisgebundenen Büchern dürfen keine Gutscheine zur Anrechnung gewährt werden

Donnerstag, 8. November 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Berlin, Urteil vom 18.09.2012, Az. 102 O 36/12
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 BuchPrG, § 9 Abs. 1 BuchPrG

Das LG Berlin hat entschieden, dass beim Verkauf von preisgebundenen Büchern an Letztabnehmer kein Nachlass auf den Kaufpreis in der Gestalt gewährt werden darf, dass Gutscheine Dritter auf den Kaufpreis angerechnet werden. Die Beklagte hatte u.a. argumentiert, das Buchpreisbindungsgesetz gebe nicht vor, wie der Buchpreis zu zahlen sei, so dass auch eine Verbindung etwa von Barzahlung und Gutschein rechtskonform sei. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Offenburg: Versteckte Entgeltpflicht in Branchenbuch-Angeboten ist unwirksam

Donnerstag, 14. Juni 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Offenburg, Urteil vom 15.05.2012, Az. 1 S 151/11
§ 123 Abs. 1 BGB, 3 305c BGB

Das LG Offenburg hat entschieden, dass ein Angebot für den Eintrag in ein Internet-Branchenbuch unwirksam und damit anfechtbar ist, wenn kein deutlicher Hinweis auf die Entgeltpflichtigkeit bzw. den Preis gegeben wird. Die Klausel der Entgeltpflichtigkeit sei überraschend und daher unwirksam. Auch die Anfechtbarkeit des Vertrages wegen Täuschung wurde vom Gericht bejaht. Das LG Offenburg befindet sich dabei auf einer Linie mit zahlreichen anderen Entscheidungen, deren Bewertung der jeweiligen Sachlage bis hin zu “Betrug” reichte (vgl. LG Rostock, LG Düsseldorf, OLG Frankfurt a.M., LG Hamburg, AG München). Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Berlin: Anfechtung eines Geschäfts bei eBay - Auf den Wortlaut kommt es an!

Mittwoch, 6. Juni 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Berlin, Urteil vom 21.05.2012, Az. 52 S 140/11
§ 280 Abs. 3 BGB, § 281 Abs. 1 BGB, § 119 BGB, § 121 BGB, § 142 Abs. 1 BGB, § 433 BGB

Das LG Berlin hat entschieden, dass die Anfechtung eines Kaufvertrags bei eBay durch den Verkäufer unmissverständlich formuliert sein muss. Vorliegend hatte der Beklagte vom Kläger 9 Telefone zum Sofort-Kaufen-Preis von 99,00 EUR erworben. Eine E-Mail des Verkäufers mit dem Text ” …sehe gerade das bei der Einstellung der Auktion etwas schief gegangen ist. Pro Telefon war 99€ für Sofortkaufen vorgesehen. Wie wollen wir jetzt verfahren - hast Du trotzdem Interesse an den Telefonen? … sah das Gericht nicht als ausreichende Anfechtungserklärung an. Eine solche Erklärung müsse eindeutig erkennen lassen, dass das Rechtsgeschäft wegen eines Fehlers beseitigt werden solle. Dies sei vorliegend nicht der Fall gewesen, da der E-Mail-Text und auch der weitere E-Mail-Verkehr erkennen lasse, dass der Verkäufer grundsätzlich am Vertrag festhalten wolle. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Hamm: Werbung mit Preisvorteil muss die Bezugsgröße des Vorteils benennen

Montag, 13. Februar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Hamm, Urteil vom 15.12.2011, Az. I-4 U 31/11
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG

Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbung mit einem Preisvorteil von 4.000,00 EUR auf einer Kfz-Verkaufsplattform irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn nicht angegeben wird, zu welcher Bezugsgröße der Preisvorteil besteht. Der Verbraucher wisse nicht, ob sich die Ersparnis auf vom Hersteller empfohlene Preise oder auf einen früheren Preis des Händlers beziehen solle. Demgegenüber sei die Bezugnahme auf einen “Listenpreis” nicht irreführend, da im Kfz-Geschäft der Verbraucher diesen Hinweis auf die vom Hersteller empfohlenen Preise verstehe. In anderen Branchen könnte auch eine solche Bezugnahme missverständlich sein, wenn das Verständnis von “Listenpreis” ein anderes sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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Design: Adelstitel für Apple-Design Chef / Wenn der Falsche geadelt wird

Montag, 2. Januar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Apples Design-Chef Jonathan Ive darf ab 2012 als “Knight Commander of the British Empire” angesprochen werden. Ihm wurde eine entsprechende Adelung der Briten für seine Designleistungen zuteil (hier). Zuspruch hat Ive verdient, einen Adelstitel hätten wir ihm für sein Apple-Wirken allerdings nicht verliehen. Es scheint, als hätten einige prägende Designentwürfe dieser sehr auf die Wahrung ihrer eigenen Geschmacksmuster achtenden Firma (hier) ihren Ursprung bei Entwürfen des Deutschen Dieter Rams (Braun Design Atelier, hier) genommen. Sehr anschaulich finden wir insoweit die Gegenüberdarstellung bei chip.de (hier). Wenigstens erhielt Rams 1991 vom ebenfalls britischen Royal College of Art in London die Ehrendoktorwürde und kann heute seine Entwürfe im Museum of Modern Art in New York betrachten.

LG Berlin: Kostenhinweis bei live2gether.de nicht ausreichend deutlich / Keine Zahlpflicht des Nutzers

Dienstag, 22. November 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Berlin, Urteil vom 21.10.2011, Az. 50 S 143/10 - nicht rechtskräftig
§ 305 c BGB, § 612 Abs. 1 BGB,
§ 1 Abs. 6 PAngV

Das LG Berlin hat entschieden, dass der Kostenhinweis bei live2gether.de für die Nutzung des Mitwohn-Portals nicht ausreichend deutlich ist. Dies ergebe sich insbesondere aus der Gestaltung der Website und der Führung des Nutzers zum Anmeldebutton. Im Ergebnis bestätigte das LG Berlin damit in diesem Fall, dass es sich bei live2gether.de um eine Abofalle handele. Dies dürfte allerdings nur insoweit für die Zukunft gelten, als dass die Gestaltung der Website in den fraglichen Punkten nicht erheblich und den rechtlichen Anforderungen gemäß nachgebessert wird. Beachtlich: Das Landgericht hat die Revision zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Düsseldorf: Durchgestrichene “Statt”-Preise ohne Erläuterung sind (doch) irreführend

Freitag, 30. September 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Düsseldorf, Urteil vom 20.09.2011, Az. 38 O 58/09
§
3 UWG, 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Werbung für Schuhe mit der Angabe “Statt 99,95 € nur 89,95 €”, wobei die Angabe “Statt 99,95 €” durchgestrichen ist, irreführend und damit wettbewerbswidrig ist. Das Gericht war der Auffassung, dass die Bezugnahme auf einen anderen Preis stets klar und bestimmt sein müsse. Es müsse eindeutig sein, um was für einen Preis es sich bei dem durchgestrichenen Preis handele. Damit weicht das Landgericht in diesem Urteil von der zuletzt vertretenen Auffassung des Oberlandesgerichts (vgl. hier) und auch des Landgerichts Bochum (vgl. hier) ab. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Köln: Irreführende Preisreduzierungen - Buchhändler müssen auf Vorauflagen hinweisen

Mittwoch, 8. Juni 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 21.04.2011, Az. 31 O 594/10
§§ 8, 3, 5, 5a UWG

Das LG Köln hat auf eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs entschieden, dass eine Werbung für preisreduzierte Bücher ohne Hinweis darauf, dass es sich um Vorauflagen handelt, irreführend und damit wettbewerbswidrig ist. Die Beklagte vertrieb Vorauflagen des “Duden - Deutsche Rechtschreibung” und “MARCO POLO Reiseführer Finnland” zu einem deutlich reduzierten Preis und dem Hinweis, dass die Buchpreisbindung aufgehoben sei. Dass es sich nicht um die jeweils aktuelle Auflage handelte, wurde in der Werbung jedoch nicht erwähnt. Das Gericht sah hierin eine Irreführung des Verbrauchers, denn allein der Umstand der Aufhebung der Preisbindung veranlasse den Verbraucher nicht zu der Schlussfolgerung, dass es sich um eine Vorauflage handeln müsse, zumal es andere Gründe für die Preisreduzierung geben könne (Mängel, Räumungsverkauf). Da gerade bei den streitigen Werken Aktualität ein maßgeblicher Faktor für die Kaufentscheidung sei, müsse die Untersagung der irreführenden Werbung erfolgen. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Frankfurt a.M.: Irreführende Preiswerbung, wenn in unterschiedlichen Verkaufsstellen unterschiedliche Preise gelten

Montag, 30. Mai 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.03.2011, Az. 6 U 231/09
§ 5 UWG

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung eines Einzelhandelsunternehmens im Internet mit einem niedrigen Preis irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn mit einem Niedrigpreis geworben wird, der jedoch nicht in allen Verkaufsstellen gilt, ohne auf diesen Umstand hinzuweisen. Die Irreführung werde auch nicht dadurch beseitigt, dass auf den beanstandeten Internetseiten der Satz „Hinweis btr. Preis: Die Preise in den A-Einrichtungshäusern können variieren.” enthalten sei. Denn diese Aussage stehe in keinem Zusammenhang mit der drucktechnisch hervorgehobenen Angabe des Preises, so dass von einer Wahrnehmung durch den Vebraucher nicht ausgegangen werden könne. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Hamm: Nichtangabe der Versandkosten ist ein Wettbewerbsverstoß - auch bei Ausland und Inseln

Montag, 23. Mai 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Hamm, Urteil vom 01.02.2011, Az. I-4 U 196/10
§§ 8 Abs. 1, 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 1 Abs. 1, 2 S. 1 Nr. 2 PAngV

Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Nichtangabe von Versandkosten in einem Onlineshop einen Wettwerbsverstoß wegen Missachtung der Preisangabenverordnung darstellt. Dies gelte auch, wenn es sich um die Angabe von Versandkosten ins Ausland oder auf Inseln handele. Hier sei, wenn ein bestimmter Betrag nicht angegeben werden könne, wenigstens die Berechnungsgrundlage nachvollziehbar darzustellen. Die Vorinstanz hatte dies noch anders beurteilt. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Vergleichspreiswerbung ohne Erläuterung zum durchgestrichenen Preis ist wettbewerbswidrig

Montag, 21. März 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

BGH, Urteil vom 17.03.2011, Az. I ZR 81/09
§§ 3; 4 Nr. 4; 5 UWG

Der BGH hat entschieden, dass die Werbung mit einem durchgestrichenen alten Preis unter Angabe eines neuen Einführungspreises wettbewerbswidrig, da irreführend ist, wenn nicht erläutert wird, ab wann der alte (durchgestrichene) Preis wieder gelten soll. Verklagt wurde wieder einmal ein preisdumpender Teppichhändler. Zitat aus der Entscheidung: (more…)

LG Berlin: Vermittlungsportal für Hotelzimmer muss neben Zimmerpreis auch auf Vermittlungskosten hinweisen

Freitag, 18. März 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Berlin, Urteil vom 22.02.2011, Az. 15 O 276/10
§§ 3; 5 UWG

Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Vermittlungsportal für vakante Hotelzimmer neben dem obligaten Hinweisen nach der Preisangabenverordnung auch auf Vermittlungsgebühren hinweisen muss, wenn diese bei einer Buchung des Zimmers über das betreffende Portal dem jeweiligen Nutzer in Rechnung gestellt werden. Hier wurde der Kunde (Nutzer) erst auf einer Unterseite in der Buchungszwangsführung auf den Umstand hingewiesen, dass eine derartige Provision anfalle. Dies erachtete die Kammer als unzureichend, da die Preisangaben dem Kunden bei der Entscheidung behilflich sein sollten, ob dieser sich überhaupt mit den Angebot näher befassen (und somit die einzelnen Buchungsschritte unternehmen) wolle oder nicht.

VG Köln: Abschaltung einer Mehrwertenummer, deren Preisansage bereits ca. 4 EUR kostet, ist rechtens

Donnerstag, 17. März 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

VG Köln, Beschluss vom 11.02.2011, Az. 1 L 1908/10
§ 67 Abs. 1 Satz 5 TKG

Das VG Köln hat entschieden, dass die Abschaltung einer Mehrwertdienstenummer zur Auskunft und Weitervermittlung durch die Bundesnetzagentur rechtmäßig war. Bei der beanstandeten Rufnummer, die einen Minutenpreis von 1,99 EUR zu Grunde legte, dauerte die Preisansage an den Nutzer 1.47 Minuten und war damit deutlich zu lang. Allein durch das Hören der vollständigen Ansage entstanden dem Nutzer Kosten in Höhe von fast 4 EUR. Das VG führte aus, dass die verwendete Preisansage viel zu lang und außerdem verwirrend für den Verbraucher gewesen sei. Gerade unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Preisansage kostenpflichtig sein dürfe und der Anbieter hierdurch seinen Umsatz steigere, sei die Preisansage inhaltlich und damit zeitlich auf das Nötigste zu begrenzen. Eine Anordnung, allen Verbrauchern, die sich gegenüber der Antragstellerin auf § 66g Nr. 1 TKG berufen, bereits gezahlte Entgelte unverzüglich zurück zu erstatten, sei jedoch rechtswidrig, weil der Antragstellerin dafür keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zur Verfügung stehe. Zum Volltext der Entscheidung:
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OLG Hamm: Irreführende Alleinstellungsbehauptung “Nr. 1 im …Land” / Goldkäuferwerbung

Dienstag, 15. Februar 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 05.10.2010, Az. I-4 U 64/10
§§ 3, 5 UWG

Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbeaussage eines Goldkäufers mit “Ihre Nr. 1 im Münsterland” irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn tatsächlich keine Spitzenposition im entsprechenden Gebiet eingenommen wird. Dies konnte im vorliegenden Fall nachgewiesen werden. Zudem befand das Gericht die Angabe “bis zu 26 € pro Gramm Gold” für irreführend. Es führte aus, dass es zwar grundsätzlich zulässig sei, einen “bis zu” Preis im Sinne einer Obergrenze anzugeben, die Ankündigung jedoch wahr sein müsse. Der Höchstsatz dürfe auch nicht nur bei einem unbedeutenden Teil des Gesamtangebots ins Gewicht fallen. So verhielt es sich jedoch hier. Insbesondere sei eine Irreführung gegeben, wenn im Werbetext lediglich eine absolute Angabe getätigt werde und der “bis zu”-Zusatz lediglich in der Auflösung eines Sternchenhinweises auftauche. Zum Volltext der Entscheidung:

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