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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. April 2013

    OLG Celle, Urteil vom 21.03.2013, Az. 13 U 134/12 – rechtskräftig
    § 4 Nr. 11 UWG; § 19 FahrlG

    Das OLG Celle hat entschieden, dass eine Fahrschule nicht mit einem Gesamtpreis für die Fahrschulausbildung werben darf. Dies gelte auch, wenn dem Preis das Wort „ab“ vorangestellt werde. Das Gesetz über das Fahrlehrerwesen treffe insoweit eindeutige Regelungen, da die Kosten für die komplette Ausbildung eines Fahrerlaubnisbewerbers sehr individuell und nicht voraussehbar seien. Deshalb seien die Entgelte durch Aushang gemäß eines gesetzlich vorgesehenen Musters in den Geschäftsräumen detailliert bekannt zu geben. Das Urteil ist nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde in Rechtskraft erwachsen (vgl. BGH, Beschluss vom 22.01.2014, Az. 1 ZR 71/13). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. Februar 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Brandenburg, Urteil vom 11.12.2012, Az. 6 U 27/10
    § 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG; § 1 Abs. 1, Abs. 6 PAngV

    Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass eine Preisangabe wettbewerbswidrig ist, wenn auf der werbende Abbildung eine Monatsrate (hier: für eine Küche) deutlich hervorgehoben und der tatsächliche Endpreis hingegen in sehr kleiner undeutlicher Schrift darunter angegeben wird. Diese Werbung sei irreführend, da sie bei dem durchschnittlichen Verbraucher dadurch, dass die einzelne Rate blickfangmäßig herausgestellt und als „Lieferpreis“ bezeichnet werde, den irrigen Eindruck erwecke, es handele sich bei dem als „Lieferpreis“ bezeichneten Preis um den Endpreis. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 3. Dezember 2012

    OLG Köln, Urteil vom 21.09.2012, Az. 6 U 14/12
    Art. 4 Abs. 1 PAngRL 98/6/EG; Art. 3 Abs. 4 UGP-RL; 7 Abs. 4 lit c UGP-RL; § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV; § 3 UWG, 4 Nr. 11 UWG, § 5 a Abs. 3 Nr. 3 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass in einer Werbung für Kraftfahrzeuge eine Endpreisangabe inklusive der Überführungskosten erfolgen muss. Würden die Überführungskosten lediglich mittels Sternchenhinweis mitgeteilt, sei dies nicht ausreichend. Der Endpreis müsse genau beziffert werden, es sei also erforderlich, die Summe aller Einzelpreise anzugeben, die zu zahlen seien. Anders könne sich dies darstellen, wenn die Überführungskosten im Einzelfall unterschiedlich oder durch Abholung beim Hersteller zu vermeiden wären. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. November 2012

    LG Berlin, Urteil vom 18.09.2012, Az. 102 O 36/12
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 BuchPrG, § 9 Abs. 1 BuchPrG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass beim Verkauf von preisgebundenen Büchern an Letztabnehmer kein Nachlass auf den Kaufpreis in der Gestalt gewährt werden darf, dass Gutscheine Dritter auf den Kaufpreis angerechnet werden. Die Beklagte hatte u.a. argumentiert, das Buchpreisbindungsgesetz gebe nicht vor, wie der Buchpreis zu zahlen sei, so dass auch eine Verbindung etwa von Barzahlung und Gutschein rechtskonform sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Juni 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Offenburg, Urteil vom 15.05.2012, Az. 1 S 151/11
    § 123 Abs. 1 BGB, 3 305c BGB

    Das LG Offenburg hat entschieden, dass ein Angebot für den Eintrag in ein Internet-Branchenbuch unwirksam und damit anfechtbar ist, wenn kein deutlicher Hinweis auf die Entgeltpflichtigkeit bzw. den Preis gegeben wird. Die Klausel der Entgeltpflichtigkeit sei überraschend und daher unwirksam. Auch die Anfechtbarkeit des Vertrages wegen Täuschung wurde vom Gericht bejaht. Das LG Offenburg befindet sich dabei auf einer Linie mit zahlreichen anderen Entscheidungen, deren Bewertung der jeweiligen Sachlage bis hin zu „Betrug“ reichte (vgl. LG Rostock, LG Düsseldorf, OLG Frankfurt a.M., LG Hamburg, AG München). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. Juni 2012

    LG Berlin, Urteil vom 21.05.2012, Az. 52 S 140/11
    § 280 Abs. 3 BGB, § 281 Abs. 1 BGB, § 119 BGB, § 121 BGB, § 142 Abs. 1 BGB, § 433 BGB

    Das LG Berlin hat entschieden, dass die Anfechtung eines Kaufvertrags bei eBay durch den Verkäufer unmissverständlich formuliert sein muss. Vorliegend hatte der Beklagte vom Kläger 9 Telefone zum Sofort-Kaufen-Preis von 99,00 EUR erworben. Eine E-Mail des Verkäufers mit dem Text “ …sehe gerade das bei der Einstellung der Auktion etwas schief gegangen ist. Pro Telefon war 99€ für Sofortkaufen vorgesehen. Wie wollen wir jetzt verfahren – hast Du trotzdem Interesse an den Telefonen? … sah das Gericht nicht als ausreichende Anfechtungserklärung an. Eine solche Erklärung müsse eindeutig erkennen lassen, dass das Rechtsgeschäft wegen eines Fehlers beseitigt werden solle. Dies sei vorliegend nicht der Fall gewesen, da der E-Mail-Text und auch der weitere E-Mail-Verkehr erkennen lasse, dass der Verkäufer grundsätzlich am Vertrag festhalten wolle. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. Februar 2012

    OLG Hamm, Urteil vom 15.12.2011, Az. I-4 U 31/11
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbung mit einem Preisvorteil von 4.000,00 EUR auf einer Kfz-Verkaufsplattform irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn nicht angegeben wird, zu welcher Bezugsgröße der Preisvorteil besteht. Der Verbraucher wisse nicht, ob sich die Ersparnis auf vom Hersteller empfohlene Preise oder auf einen früheren Preis des Händlers beziehen solle. Demgegenüber sei die Bezugnahme auf einen „Listenpreis“ nicht irreführend, da im Kfz-Geschäft der Verbraucher diesen Hinweis auf die vom Hersteller empfohlenen Preise verstehe. In anderen Branchen könnte auch eine solche Bezugnahme missverständlich sein, wenn das Verständnis von „Listenpreis“ ein anderes sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. Januar 2012

    Apples Design-Chef Jonathan Ive darf ab 2012 als „Knight Commander of the British Empire“ angesprochen werden. Ihm wurde eine entsprechende Adelung der Briten für seine Designleistungen zuteil (hier). Zuspruch hat Ive verdient, einen Adelstitel hätten wir ihm für sein Apple-Wirken allerdings nicht verliehen. Es scheint, als hätten einige prägende Designentwürfe dieser sehr auf die Wahrung ihrer eigenen Geschmacksmuster achtenden Firma (hier) ihren Ursprung bei Entwürfen des Deutschen Dieter Rams (Braun Design Atelier, hier) genommen. Sehr anschaulich finden wir insoweit die Gegenüberdarstellung bei chip.de (hier). Wenigstens erhielt Rams 1991 vom ebenfalls britischen Royal College of Art in London die Ehrendoktorwürde und kann heute seine Entwürfe im Museum of Modern Art in New York betrachten.

  • veröffentlicht am 22. November 2011

    LG Berlin, Urteil vom 21.10.2011, Az. 50 S 143/10 – nicht rechtskräftig
    § 305 c BGB, § 612 Abs. 1 BGB,
    § 1 Abs. 6 PAngV

    Das LG Berlin hat entschieden, dass der Kostenhinweis bei live2gether.de für die Nutzung des Mitwohn-Portals nicht ausreichend deutlich ist. Dies ergebe sich insbesondere aus der Gestaltung der Website und der Führung des Nutzers zum Anmeldebutton. Im Ergebnis bestätigte das LG Berlin damit in diesem Fall, dass es sich bei live2gether.de um eine Abofalle handele. Dies dürfte allerdings nur insoweit für die Zukunft gelten, als dass die Gestaltung der Website in den fraglichen Punkten nicht erheblich und den rechtlichen Anforderungen gemäß nachgebessert wird. Beachtlich: Das Landgericht hat die Revision zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. September 2011

    LG Düsseldorf, Urteil vom 20.09.2011, Az. 38 O 58/09
    §
    3 UWG, 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Werbung für Schuhe mit der Angabe „Statt 99,95 € nur 89,95 €“, wobei die Angabe „Statt 99,95 €“ durchgestrichen ist, irreführend und damit wettbewerbswidrig ist. Das Gericht war der Auffassung, dass die Bezugnahme auf einen anderen Preis stets klar und bestimmt sein müsse. Es müsse eindeutig sein, um was für einen Preis es sich bei dem durchgestrichenen Preis handele. Damit weicht das Landgericht in diesem Urteil von der zuletzt vertretenen Auffassung des Oberlandesgerichts (vgl. hier) und auch des Landgerichts Bochum (vgl. hier) ab. Zum Volltext der Entscheidung:

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