IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. Dezember 2008

    BGH, Urteil vom 17.12.2008, Az. VIII ZR 274/06
    § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB

    Der BGH hat per Pressemitteilung über ein Urteil vom 17.12.2008 berichtet. Demnach hat der BGH „entschieden, dass die in einem Gasversorgungs-Sondervertrag enthaltene Preisanpassungsklausel ‚Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt‘ nicht klar und verständlich und deshalb gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB unwirksam“ sei. Die Klausel regele zwar die Voraussetzung für eine Preisänderung. Dagegen werde nicht hinreichend klar, wie sich die Gaspreise bei Vorliegen der Voraussetzung ändern sollten. Unklar sei insbesondere, ob die Änderung in einem bestimmten Verhältnis zur Änderung der allgemeinen Tarifpreise erfolgen und welches Verhältnis dies gegebenenfalls sein sollte. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der Javascript verwendet: Pressemitteilung des BGH).

  • veröffentlicht am 17. Dezember 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.08.2007, Az. 3-11 O 90/07
    §§
    8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, 3, 5 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UWG

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass die Vorhaltung unterschiedlicher Preise für dasselbe Produkt innerhalb eines Onlineshops wettbewerbswidrig sein kann. Hier hatte ein Händler für Druckerzubehör einen eigenen Onlineshop und war bei einer Preissuchmaschine gelistet. Betätigte man den Link der Preissuchmaschine, gelangte man im Onlineshop zu einem niedrigeren Endpreis des Produkts als bei Aufruf des Produkts direkt im Onlineshop. Der verantwortliche Händler sah die Preissuchmaschine als „Filiale“ seines Onlineshops an und war der Auffassung, dass dann dort ein anderer Preis gelten könne. Das Gericht schloss sich dieser Argumentation jedoch nicht an. Da der Kunde bei Betätigung des Links in den Onlineshop weitergeleitet werde, könne es sich nicht um unterschiedliche Vertriebswege handeln. Demzufolge sah das Gericht in der unterschiedlichen Preisgestaltung innerhalb eines Shops eine Irreführung der Verbraucher und damit einen Wettbewerbsverstoß. Diese Irreführung hätte vermieden werden können, hätte der Shopbetreiber bei der Preissuchmaschine einen deutlichen Hinweis angebracht, dass der angegebene Preis nur bei Betätigung des Links gilt. Dies wurde jedoch versäumt.

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  • veröffentlicht am 8. Dezember 2008

    OLG Hamburg, Beschluss vom 27.11.2006, Az. 3 W 153/06
    § 1 Abs. 2 Nr. 2, 7 und 8 PAngV, § 312 c Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Hamburg hat in diesem Beschluss darauf hingewiesen, dass die Anzeige einer Ware zum Verkauf ein Anbieten im Sinne von § 1 Preisangabenverordnung (PAngV) darstellt. Zeigen die Ergebnisse der jeweiligen Preissuchmaschine Preisbestandteile nicht an (hier: Liefer- und Versandkosten) hat sich der Onlinehändler dies wie ein eigenes (fehlerhaftes) Preisangebot zurechnen zu lassen.

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  • veröffentlicht am 24. November 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 120/06
    §§
    4 Nr. 4, 5 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass ein Gewerbetreibender bei einer Werbemaßnahme nicht verpflichtet ist, diese zeitlich zu begrenzen. Er ist lediglich gehalten, eine zeitliche Begrenzung anzugeben, wenn diese vorhanden ist. Das Gericht war der Auffassung, dass die Ankündigung von Sonderangeboten unter der Überschrift „Räumungsfinale / Saisonschlussverkauf“ nicht zwangsläufig bedeuten müsse, dass die Aktion auf einen bestimmten (kurzen) Zeitraum begrenzt sei. Auch wenn eine Anlehnung an den früher gebräuchlichen Winterschlussverkauf angenommen werde, so wüssten verständige Verbraucher heutzutage, dass es den eigentlichen Winterschlussverkauf nicht mehr gibt. Und selbst wenn einige Verbraucher annähmen, dass es sich um ein zeitlich begrenztes Angebot in Anlehnung an den ehemaligen Winterschlussverkauf handele, so sei dies nur als geringe Irreführung zu bewerten, die allenfalls eine Bagatelle darstelle.

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  • veröffentlicht am 7. November 2008

    Frank Weyermann (Onlinemarktplatz.de)“eBay ruft mit den WOW! Wochen eine Preisoffensive aus. Bis kurz vor dem Fest gibt es auf dem deutschen Online-Marktplatz jeden Donnerstag ein neues Top-Produkt zum Tiefstpreis – selbst große Einzelhandelsketten liegen mit ihren Schnäppchen-Angeboten über dem ausgerufenen Preis.” berichtet Onlinemarktplatz.de (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: WOW!-Wochen). Anbieter der Produkte sind ordentliche Onlinehändler, die sich als Mitglieder auf der Internethandelsplattform eBay registriert haben. eBay tritt anders als Amazon, wie auch in der Vergangenheit, nicht selbst als Anbieter auf.

  • veröffentlicht am 1. Oktober 2008

    Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat eine Stellungnahme zum Vertrieb preisgebundener eBooks verfasst, die auf dessen Website abgerufen werden kann (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: Börsenverein). Nachdem der Börsenverein noch vor einigen Jahren selbst zu der Wertung gelangt war, dass eBooks preisbindungsrechtlich gleich zu behandeln seien wie Hörbücher, d.h. wie diese nicht preiszubinden seien, hat sich diese Auffassung angesichts steigender Umsätze mit eBooks verändert. Diese Beurteilung könne – insbesondere angesichts der inzwischen deutlicher gewordenen Marktverhältnisse – nicht mehr aufrecht erhalten werden. Ausschlag gebend waren wohl weniger die – unveränderten – rechtstatsächlichen Grundlagen der Bewertung, als vielmehr die Profitabilität des eBooks. Wenig erstaunlich wird daher das eBook nunmehr als preisgebundenes Buch angesehen. Interessanter ist schon die gelieferte Begründung:

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  • veröffentlicht am 25. September 2008

    Alle Onlinehändler sollten ihre bisherige Gewohnheiten bei der Neueinstellung von Artikeln auf der Internethandelsplattform eBay unverzüglich überprüfen, um sich vor überraschenden Rechnungssummen zu schützen. Ab dem heutigen Tage unterliegen Onlinehändler, die bei eBay einen sog. Shop unterhalten, neuen und höheren Gebühren für die Inanspruchnahme von Zusatzoptionen bei der Einstellung von neuen Artikeln. Insbesondere bei den Festpreisformaten im eBay-Shop bei Laufzeiten von bis zu 30 Tagen sollen nach einer neutralen Ansicht Preissteigerungen bis zu  über 4.000 % entstehen.

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