Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zur Einschränkung von Werbeaussagen durch Sternchenhinweisveröffentlicht am 23. Februar 2016
BGH, Urteil vom 15.10.2015, Az. I ZR 260/14
§ 5 Abs. 1 UWGDer BGH hat entschieden, dass eine blickfangmäßig herausgestellte Werbeaussage nur unter engen Voraussetzungen eingeschränkt werden kann. Dafür sei ein Hinweis erforderlich, z.B. in Form eines Sternchenhinweises, welcher ähnlich hervorgehoben sein müsse wie die Hauptwerbebotschaft. Anderenfalls könne vom Verbraucher nicht erwartet werden, dass er erkenne, dass die Hauptbotschaft nur unter bestimmten Voraussetzungen gelte bzw. doch noch Zusatzkosten entstehen könnten. Vorliegend habe die streitgegenständliche Werbung für eine „All Net Flat“ eines Telefonanbieters diese Anforderungen nicht eingehalten. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Zur Deutlichkeit der Preisangaben für Telekommunikationsdienstleistungenveröffentlicht am 12. Februar 2016
BGH, Urteil vom 23.07.2015, Az. I ZR 143/14
§ 2 Abs. 1 S. 1 UKlaG; § 66a S. 2 TKGDer BGH hat entschieden, dass § 66a S. 2 TKG, welcher die Art der Preisangabe für Telekommunikationsdienstleistungen regelt („gut lesbar, deutlich sichtbar und in unmittelbarem Zusammenhang“), eine verbraucherschützende Norm ist. Die Kriterien für die gute Lesbarkeit seien entsprechend demselben Merkmal der Preisangabenverordnung (PAngV) auszulegen. Dieselbe Schriftgröße wie beim Haupttext sei dafür nicht erforderlich. Ein Sternchenhinweis bzw. eine Fußnote sei zulässig, soweit diese gut erkennbar und auf derselben Seite wie die zu erläuternde Angabe befindlich sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Karlsruhe: Zur irreführenden Werbung mit durchgestrichenen Preisenveröffentlicht am 9. Februar 2016
LG Karlsruhe, Urteil vom 23.12.2015, Az. 15 O 12/15 KfH
§ 8 Abs. 1 Satz 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG; § 2 Abs. 1 S. 1 PAngVDas LG Karlsruhe hat entschieden, dass Preisangaben in einem Onlineshop irreführend sind, wenn mit einer Rabattierung gegenüber gestrichenen Preisen geworben wird, wenn erst nach Anklicken eines Sternchenhinweises auf einer Unterseite erläutert wird, dass die gestrichenen Preise nur bei Selbstabholung ab Lager gelten würden. Zum einen sei es für den Kunden nicht zumutbar, erst mehrere Seiten durchzulaufen, um zu erfahren, worum es sich bei dem gestrichenen Preis handele, zum anderen sei vorliegend davon auszugehen, dass der gestrichene Preis nie ernsthaft gefordert worden sei. Hinsichtlich der Angabe von Grundpreisen müssten diese immer auf derselben Seite dargestellt werden wie der Gesamt-Verkaufspreis. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Düsseldorf: Kaffeekapseln oder -pads dürfen nur unter Angabe eines Grundpreises angeboten werdenveröffentlicht am 8. Februar 2016
LG Düsseldorf, Urteil vom 09.09.2015, Az. 12 O 465/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F.; § 2 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 PAngVDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass beim Angebot von Kaffeekapseln oder Kaffeepads (ebenso bei Teekapseln und -pads) immer der Grundpreis mit anzugeben ist. Der Argumentation, dass es sich bei den Kapseln oder Pads nicht um Waren handele, die üblicherweise unter Angabe des Gewichts angeboten würden, da maßgebliche Konsumeinheit die Kapsel/das Pad sei, schloss sich das Gericht nicht an. Ein Vergleichsbedürfnis des Verbrauchers bestehe sowohl für die verschiedenen Kapselprodukte untereinander als auch zu Angeboten von Tee oder Kaffee in lose verpackter Form. Die genannten Produkte seien austauschbar, denn es liege nahe, dass ein nicht nur unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise beide Zubereitungsmöglichkeiten kenne und besitze. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Wiesbaden: Auch in Reisekatalogen, in denen Ferienhäuser beworben werden, muss im Gesamtpreis die Zwangs-Endreinigung enthalten seinveröffentlicht am 8. Oktober 2015
LG Wiesbaden, Urteil vom 18.09.2015, Az. 13 O 5/15 – nicht rechtskräftig
§ 1 PAngV; § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5a Abs. 2, Abs. 3 Nr. 3 UWGDas LG Wiesbaden hat entschieden, dass auch in einem Reisekatalog, in welchem für Ferienhäuser geworben wird, im jeweils ausgewiesenen Gesamtpreis die obligatorische Endreinigung enthalten sein muss. Eine getrennte Darstellung verstoße, so die Kammer, gegen die Preisangabenverordnung und somit das Wettbewerbsrecht. Der Reiseveranstalter hatte sich damit verteidigt, dass in den beanstandeten Fällen die Endreinigung nicht obligatorisch gewesen wäre, sondern als Wahlleistung hätte hinzugefügt werden müssen. In diesem speziellen Fall vertrat das LG Wiesbaden die Rechtsansicht, dass dann ein entsprechender Hinweis hätte erteilt werden müssen, da eine Buchung als Wahlleistung nicht durchgängig für alle Ferienhaus-Angebote galt.
- OLG Köln: Die Bezeichnung “Grundgebühr” für Entgelte einer Fahrschule ist nicht irreführendveröffentlicht am 29. September 2015
OLG Köln, Beschluss vom 21.08.2015, Az. 6 W 91/15
§ 4 Nr. 11 UWG; § 19 FahrlGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Bezeichnung “Grundgebühr” in der Werbung einer Fahrschule für den Grundbetrag des Fahrschulentgelts nicht irreführend ist. Im Gegensatz zur Auffassung der Klägerin sah das Gericht keine Gefahr dahingehend, dass der Begriff “Gebühr” vom Verkehr als feststehende, amtliche Gebühr aufgefasst werden würde. Auch für viele private Entgelte sei der Begriff “Gebühr” gebräuchlich (z.B. Telefongebühr, Stornogebühr), so dass die Bezeichnung auch für Fahrschulentgelte zulässig sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Düsseldorf: Ein Telekommunikationsanbieter muss auf Bereitstellungskosten und Mietkosten für zwingend notwendiges LTE-Modem hinweisenveröffentlicht am 8. September 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2015, Az. 38 O 35/15 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5a Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn ein Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen bei seiner Werbung unvollständige Preisangaben macht, indem er nicht auf sog. einmalige Bereitstellungskosten (für Dienstleistung und/oder Hardware) hinweist. Die Kammer beanstandete im Übrigen, dass in der betreffenden Werbung kein ausreichender Hinweis darauf erfolgt war, dass zur Nutzung der Internet- und Telefoniedienstleistungen zwingend ein LTE-Modem und ein WLAN-Router erforderlich waren und für diese zusätzliche monatliche Leihkosten (hier: 2,50 EUR) anfielen.
- BGH: Keine Sicherstellung der Preiseinhaltung bei Medikamenten erforderlich, wenn Preise nach § 1 AMPreisV (z.B. bei Abgabe durch Krankenhausapotheke) nicht eingehalten werden müssenveröffentlicht am 12. August 2015
BGH, Urteil vom 05.03.2015, Az. I ZR 185/13
§ 4 Nr. 11 UWG, § 1 Abs. 3 S.1 Nr. 7 AMPreisV, § 78 Abs. 3 S.1 Hs.1 AMG, Art. 12 Abs. 1 GGDer BGH hat entschieden, dass die in § 78 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 AMG geregelte Pflicht des pharmazeutischen Unternehmers zur Sicherstellung eines einheitlichen Abgabepreises nicht besteht, wenn die Preise und Preisspannen der Arzneimittelpreisverordnung nach § 1 Abs. 3 oder 4 AMPreisV nicht eingehalten werden müssen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG München I: Onlineshop verstößt gegen die Preisangaben-Verordnung, wenn Preise nur auf Anfrage mitgeteilt werdenveröffentlicht am 5. August 2015
LG München I, Urteil vom 31.03.2015, Az. 33 O 15881/14
§ 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1 PAngV; EGRL 6/98Das LG München hat entschieden, dass der Onlineshop eines Möbelhändlers den Anforderungen der Preisangabenordnung nicht genügt und daher wettbewerbswidrig handelt, wenn dem Kunden der Preis für ein ausgewähltes Möbelstück erst zeitversetzt auf Anfrage per E-Mail mitgeteilt wird. Der Verbraucher würde eine Preisangabe bereits dann benötigen, wenn er sich mit einem Angebot näher befasse. Diese nähere Befassung sei aber bereits eingetreten, wenn der Verbraucher unter Angabe von persönlichen Daten ein Angebot anfordern müsse. Zitat:
- BGH: Fluggesellschaften müssen im Endpreis auch auf Bearbeitungsgebühr („Service Charge“) hinweisenveröffentlicht am 4. August 2015
BGH, Urteil vom 30.07.2015, Az. I ZR 29/12
Art. 23 Abs.1 S.2 EU-VO Nr. 1008/2008Der BGH hat entschieden, dass Fluggesellschaften den zu zahlenden Endpreis nicht nur für den vom Kunden ausgewählten Flugdienst, sondern für jeden Flugdienst auszuweisen haben, dessen Preis angezeigt wird. Vorliegend fehlte es an der Einberechnung einer Bearbeitungsgebühr in den Endpreis. Zur Pressemitteilung Nr. 132/2015 des BGH: (mehr …)