Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Obligatorische „Servicepauschale“ bei einer Kreuzfahrt muss im Gesamtpreis der Reise enthalten seinveröffentlicht am 31. Juli 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.06.2015, Az. 6 U 69/14
§ 1 Abs. 1 S. 1 PAngV; Art. 2 RL 2005/29/ EG; Art. 267 AEUVDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine automatisch erhobene Servicepauschale, die bei einer Kreuzfahrt anfällt, in den angezeigten Gesamtpreis der Reise mitaufzunehmen ist. Es handele sich bei der Pauschale nicht um eine freiwillige Leistung, da sie von jedem Reisenden zunächst erhoben werde und nur unter besonderen Voraussetzungen im Nachhinein reduziert werden könne. Ähnlich entschied zuvor auch das OLG Bamberg (hier). Zitat des OLG Frankfurt:
- LG Frankfurt a.M.: Zwangsauswahl für Reiseversicherung bei einer Online-Flugbuchung ist unzulässigveröffentlicht am 9. Juli 2014
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 22.01.2014, Az. 2-06 O 379/13
§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; Art. 23 Abs. 1 S. 4 VO (EG) 1008/2008Das LG Frankfurt hat in einem Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen ein Flugunternehmen entschieden, dass eine Online-Flugbuchung, bei der sich der Kunde beim Buchungsvorgang aktiv gegen eine Reiseversicherung entscheiden müsse, unzulässig ist. Der Buchungsschritt, der das Angebot einer Reiseversicherung enthielt, konnte nicht ohne Treffen einer Auswahl (entweder für oder gegen eine Versicherung) verlassen werden. Ein solch aktiv erforderlicher „Opt-out“ verstoße gegen Verbraucherschutzvorschriften, zumal durch den Hinweis „Reiseschutz nicht vergessen – ohne kann es teuer werden!“ eine Drohkulisse aufgebaut werde. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Ausstellung von Hörgeräten im Schaufenster ohne Preisangabe ist zulässigveröffentlicht am 6. Mai 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2014, Az. 12 O 630/12
§ 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1 PAngV, § 4 PAngV
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Hörgeräteakustiker, der im Schaufenster Hörgeräte ausstellt, ohne diese mit einer Preisangabe zu versehen, nicht gegen die Preisangabenverordnung verstösst. Bei der Ausstellung von Hörgeräten handele es sich nicht um ein auszeichnungspflichtiges Angebot, da der Verbraucher dort nicht einfach „zugreifen“ könne. Ein Hörgerät müsse immer erst technisch und passformmäßig auf den Nutzer abgestimmt werden. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Frankfurt a.M.: Auf einer Automesse besteht keine Pflicht zur Preisangabeveröffentlicht am 9. Januar 2014
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.11.2013, Az. 6 W 111/13
§ 1 PAngV; § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass auf eine Automesse hinsichtlich der dort ausgestellten Pkw keine Pflicht zur Angabe von Preisen nach der PAngV besteht. Es handele sich nicht um ein „Angebot von Waren“ im Sinne der Preisangabenverordnung, sondern lediglich um eine Leistungsschau, was auch von den Verbrauchern so verstanden werde. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Nicht jedes Fenster eines Geschäftsraums ist ein Schaufenster – Zur Erforderlichkeit von Preisangabenveröffentlicht am 31. Oktober 2013
OLG Hamburg, Urteil vom 08.05.2013, Az. 5 U 169/11
§ 5 Abs. 1 S. 2 PAngV, § 9 Abs 8 Nr. 1 PAngV; § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass es nicht erforderlich ist, in den Fenstern eines Bestattungsinstituts Preisaushänge anzubringen. Es handele sich dabei nicht um „Schaufenster“ im Sinne der Preisangabenverordnung, dann man könne zwar durch das Fenster die Geschäftsräume einsehen, dadurch erlange man jedoch keinen Überblick über das konkrete Leistungsangebot des Bestatters. Tatsächlich werde ein großer Teil der Leistungen gar nicht in den Geschäftsräumen erbracht. Deshalb falle die vorliegende Konstellation nicht in den Schutzbereich der Preisangabenverordnung. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Potsdam: Werbung für Verbraucherkredite muss u.a. Sollzinsen angebenveröffentlicht am 5. September 2013
LG Potsdam, Urteil vom 24.07.2013, Az. 52 O 134/11 – nicht rechtskräftig
§ 6 PAngVDas LG Potsdam hat entschieden, dass bei der Bewerbung von Verbraucherkrediten durch eine Bank der Sollzins und das sog. 2/3-Beispiel deutlich erkennbar angegeben werden müssen. Die Angabe des effektiven Jahreszinses reiche gemäß den Vorschriften der Preisangabenverordnung nicht aus. Das 2/3-Beispiel sei eine Angabe, aus der der Werbende schließen könne, dass mindestens 2/3 der aufgrund der Werbung zustande gekommenen Verträge zu dem angegebenen Zinssatz abgeschlossen würden. Die Angabe der erforderlichen Informationen auf Unterseiten des Internetauftritts, z.B. unter einem Menüpunkt „Kreditdetails“ oder in AGB genüge den Informationspflichten nicht.
- OLG Köln: Zusatzkosten, die nicht von jedem Kunden zu tragen sind, müssen nicht in den Endpreis aufgenommen werdenveröffentlicht am 20. Juni 2013
OLG Köln, Urteil vom 30.11.2012, Az. 6 U 84/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG; § 1 PAngVDas OLG Köln hat entschieden, dass bei der Bewerbung von Telekommunikatonsdienstleistungen nicht alle anfallenden Kosten zwangsläufig in den anzugebenden Endpreis aufgenommen werden müssen. Handele es sich um Kosten, die nicht für jeden Kunden anfallen (z.B. Einrichtung eines Kabelanschlusses), genüge es, wenn auf diese Kosten in einer Fußnote hingewiesen werde. Dafür müsse nur sichergestellt sein, dass der (Sternchen-)Hinweis auf die Fußnote am Blickfang der Werbung teilhat und die Fußnote sowohl schriftbildlich als auch inhaltlich klar und verständlich sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Zur Erkennbarkeit von Preisangaben – Fußnoten müssen „aus dem Stand“ lesbar seinveröffentlicht am 7. März 2013
OLG Köln, Urteil vom 30.11.2012, Az. 6 U 114/12
§ 1 PAngV; § 3 UWG, § 5 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass eine Plakatwerbung gegen die Preisangabenverordnung verstößt, wenn eine Erläuterung zum Preis in einer Fußnote erfolgt, die so klein gedruckt am unteren Rand des auf dem Boden aufgestellten Plakats angebracht war, dass sie aus dem Stand für den Betrachter nicht lesbar war. Eine Anforderung, dass der Betrachter sich erst bücken oder in die Hocke gehen müsse, um den Hinweis zur Kenntnis nehmen zu können, vertrage sich nicht mit dem Erfordernis der leichten Lesbarkeit eines solchen Hinweises. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Überregional tätige Autovermietungen sind nicht zum Aushang von Preisverzeichnissen in ihren Geschäftsräumen verpflichtetveröffentlicht am 2. Oktober 2012
BGH, Urteil vom 22.03.2012, Az. I ZR 111/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 5 Abs. 1 u. 2 PAngV; Art. 22 Abs. 1 Buchst. i, Abs. 2 und Abs. 5 Richtlinie 2006/123/EGDer BGH hat entschieden, dass eine deutschlandweit tätige Autovermietung nicht verpflichtet ist, Verzeichnisse mit den Preisen für ihre wesentlichen Leistungen in ihren jeweiligen Geschäftsräumen anzubringen. Die Ausnahmeregelung des § 5 Abs. 2 PAngV komme hier zum Tragen, da auf Grund der Vielzahl von angebotenen Leistungen umfassende Preisverzeichnisse erstellt würden, in denen sich nicht auf die wesentlichen Leistungen beschränkt würde. Eine Differenzierung zwischen wesentlichen und unwesentlichen Leistungen sei bei dem angebotenen Leistungsspektrum auch kaum möglich. Die Möglichkeit, das Preisverzeichnis vor Ort an einem Rechner einzusehen, reiche für den Ausnahmetatbestand des § 5 Abs. 2 PAngV auch aus, es müsse nicht in körperlicher Form vorliegen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Im Tattoo-Studio ist kein Preisaushang im Schaufenster erforderlich / Tätowierer = Künstler?veröffentlicht am 3. Juli 2011
OLG Hamburg, Urteil vom 04.05.2011, Az. 5 U 207/10
§§ 4 Nr. 11, 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG i.V.m. 5 Abs. 1 PAngVDas OLG Hamburg hat entschieden – wie bereits das Landgericht zuvor – dass ein Tätowierer in seinem Studio keinen Preisaushang gemäß der Preisangabenverordnung anbringen muss. Es liege hier eine künstlerische Tätigkeit vor, vergleichbar mit einem Auftrags-Porträt-Maler, welche einer Ausnahmeregelung der Preisangabenverordnung unterfalle. Die z.T. komplexen Bildkompositionen, die z.B. den ganzen Rücken oder Arm bedecken, seien als persönlich-geistige Schöpfungen im Sinne von § 2 UrhG zu qualifizieren. Das OLG hat die Revision für dieses Urteil zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: