IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. Juli 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 04.05.2011, Az. 5 U 207/10
    §§ 4 Nr. 11, 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG i.V.m. 5 Abs. 1 PAngV

    Das OLG Hamburg hat entschieden – wie bereits das Landgericht zuvor – dass ein Tätowierer in seinem Studio keinen Preisaushang gemäß der Preisangabenverordnung anbringen muss. Es liege hier eine künstlerische Tätigkeit vor, vergleichbar mit einem Auftrags-Porträt-Maler, welche einer Ausnahmeregelung der Preisangabenverordnung unterfalle. Die z.T. komplexen Bildkompositionen, die z.B. den ganzen Rücken oder Arm bedecken, seien als persönlich-geistige Schöpfungen im Sinne von § 2 UrhG zu qualifizieren. Das OLG hat die Revision für dieses Urteil zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. März 2011

    Die Wettbewerbszentrale war erneut rührig und hat sich diverser Sylter Vermietungsagenturen angenommen, welche in den beworbenen Mietpreisen weder die Kosten für die Endreinigung noch Buchungsgebühren auswiesen, obwohl diese ohne Ausnahme zu zahlen waren. Darin, so die Wettbewerbshüter, liege ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (fehlende Endpreisangabe) und somit ein Wettbewerbsverstoß, da einer gesetzlichen Vorschrift zuwidergehandelt werde, die auch dazu bestimmt sei, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Hiervon abgesehen erfülle ein solches Verhalten aber auch den Tatbestand der Irreführung (§ 5 a Abs. 3 UWG).

  • veröffentlicht am 25. Februar 2011

    LG Bonn, Beschluss vom 21.07.2010, Az. 30 O 75/10
    §§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 307 BGB

    Das LG Bonn hat die Klausel  „Versandkosten für Inseln oder EU-Ausland bitte unter Angabe der Adresse erfragen“ für wettbewerbswidrig befunden. Damit reichert sich die heterogene Rechtsprechung zum Thema „Angabe von Auslandsversandkosten“ an (s. Übersicht). Das KG Berlin und das LG Lübeck sahen hierin bislang lediglich eine Bagatelle, das OLG Hamm, LG Augsburg, LG Fulda und nunmehr auch das LG Bonn sehen hierin einen offensichtlich erheblichen Wettbewerbsverstoß.

  • veröffentlicht am 11. November 2010

    BGH, Urteil vom 29.04.2010, Az. I ZR 99/08
    §§ 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV; 4 Nr. 11, 5 a Abs. 2 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass eine Preisangabe ohne Umsatzsteuer wettbewerbswidrig sein kann, auch wenn der anbietende Händler seine Angebote ausschließlich an andere Händler richtet. Im entschiedenen Fall bot der Beklagte Gebrauchtfahrzeuge auf der Internetplattform „mobile.de“ an. Die Anzeigen waren im so genannten öffentlichen Bereich der Internetseite eingestellt, welche für Privatkunden und Händler gleichermaßen zugänglich ist. In der Anzeige fanden sich lediglich im Fließtext die Hinweise „Preis Export-FCA“ und „Preis-Händler-FCA“. Nach Auffassung des Gerichts seien diese Hinweise nicht geeignet gewesen, dem durchschnittlichen Privatkunden zu vermitteln, dass ausschließlich an Händler verkauft werde. Ein klar verständlicher und hervorgehobener Hinweis „Verkauf nur an Händler“ fehlte. Im Verhältnis zu Wettbewerbern, die an Privatkunden verkaufen, liege die Relevanz der irreführenden Werbung darin, dass deren Preise in einem ungünstigen Licht erschienen. Der Verbraucher, der sich – möglicherweise noch ohne konkrete Kaufabsicht – in einer bestimmten Preiskategorie über alle auf der Plattform eingestellten Angebote einer Fahrzeugart informieren möchte, erhalte kein zuverlässiges Bild über den Marktpreis. Zudem könne der Beklagte nicht zuverlässig ausschließen, dass er letztlich doch an einen Verbraucher verkaufe, weil er nicht verlässlich feststellen könne, ob es sich bei einem Kaufinteressenten um einen Händler oder um einen privaten Letztverbraucher handelt. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 02.03.2010, Az. 4 U 208/09
    §§
    3; 4 Nr. 11 UWG; § 1 PAngV

    Das OLG Hamm (Volltext hier) hat entschieden, dass der Hinweis auf Mehrwertsteuer und Versandkosten dem Warenpreis „zugeordnet“ sein muss, was nicht der Fall sei, wenn diese Angaben (etwa ohne Sternchenhinweis) am Ende der Seite befänden und erst durch Scrollen erreichbar seien. (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. April 2010

    BVerfG, Beschluss vom 15.03.2010, Az. 1 BvR 476/10
    §§ 9, 4 PAngV, Art. 3 GG

    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass teurer Schmuck nicht gleichzusetzen ist mit Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten. Letztere müssen bei der Ausstellung in einem Schaufenster gemäß einer Ausnahmevorschrift der Preisangabenverordnung nicht mit einem Preis ausgezeichnet werden. Die Beschwerdeführerin war der Auffassung, dass hochpreisiger Schmuck ebenfalls in diese Kategorie einzuordnen sei und deshalb im Sinne der Gleichbehandlung nicht mit einer Preisangabe versehen werden müsse. Darüber hinaus seien die Interessen von Juwelieren, die ohnehin einem erhöhten Diebstahl- und Raubüberfallrisiko ausgesetzt seien, zu berücksichtigen. Eine Preisauszeichnung könne deren Versicherungsschutz gefährden. Das Gericht teilte diese Rechtsansicht jedoch nicht. Der Schmuckhandel weise so gravierende Unterschiede zu den genannten Ausnahmen auf, dass eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt sei.

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. März 2010

    Da das Geschäft mit Abmahnungen wieder zu florieren scheint, besteigen zunehmend wildgewordene Privatpersonen den Abmahnungszug in Erwartung goldener Pfründe. Die dabei zu Tage tretenden Geschäftsideen sind von vornehmster Güte. So berichten die Kollegen vom Shopbetreiber-Blog am 22.03.2010 über einen Blumenhändler aus Bingen am Rhein, der Online-Shops ungefragt per Brief anschrieb und den Empfängern mitteilte, dass Ihr Geschäftsbetrieb gegen die Preisangabenverordnung verstoße. In welcher Form wurde dem Empfänger vorenthalten. Näheres konnten diese aus einem zweiten Schreiben erfahren, für das 68,50 EUR zu berappen waren. (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. März 2010

    OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2009, Az. 4 U 156/09
    § 2 PrAngVO, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass der Verkauf sog. Sauna-Aufguss-Flüssigkeiten unter Angabe des Grundpreises mit 1,98 EUR pro 100 ml nur einen bagatellhaften Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn die gesetzliche Vorgabe einen Grundpreis je Liter vorsieht. Das Landgericht habe zunächst zu Recht einen Verstoß gegen § 2 Preisangabenverordnung angenommen. Nach dieser Vorschrift müsse nämlich bei Warenangeboten neben dem Endpreis auch der Grundpreis angegeben werden. Dieser Grundpreis sei bei flüssigen Produkten auf 1 Liter als Mengeneinheit zu beziehen. Diese Grundpreisangabe sei in der angegriffenen Werbung der Klägerin falsch ausgeworfen worden. Denn es sei nur der Preis pro 100 ml angegeben gewesen. Diese Grundpreisangabe sei auch nicht nach § 9 Abs. 5 Ziff. 2 Preisangabenverordnung entbehrlich. Die Beklagte habe zu Recht darauf hingewiesen, dass sich schon aus der Überschrift der Werbung der Klägerin ergebe, dass das Produkt nicht ausschließlich der Färbung oder der Verschönerung der Haut, des Haares oder der Nägel diene. Nur dann sei aber nach der genannten Vorschrift die Grundpreisangabe entbehrlich. Als Marktverhaltensregelung sei die Preisangabenverordnung nach § 4 Ziff. 11 UWG auch dem Schutz durch das UWG zugänglich. (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. November 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Beschluss vom 20.05.2008, Az. 3 U 225/07
    §§ 3, 4 Nr. 11, §§ 1 PAngV

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Angabe von Versandkosten, die nicht neben dem Preis, sondern am unteren Ende der betreffenden Webseite erfolgt, wettbewerbswidrig ist, wenn die Versandkosten den angebotenen Produkten nicht eindeutig zugeordnet werden können. Ein unmittelbarer räumlicher Bezug zwischen Preisangabe und Versandkosten sei zwar nicht zwingend erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 04.10.2007, Az. I ZR 143/04; Link). Im Mindestmaß müssten die Versandkosten, die nicht unmittelbar neben dem Preis stünden, den Produkten aber eindeutig zuzuordnen sei. Insoweit sei maßgeblich auf den durchschnittlichen Nutzer des Internets abzustellen, dem schon geläufig sei, dass die Versandkosten als Drittkosten neben dem Warenpreis gesondert und nicht auf die Ware, sondern auf die Sendung erhoben würden.

  • veröffentlicht am 21. Oktober 2009

    OLG Hamm, Urteil vom 21.07.2009, Az. 4 U 62/09
    §§ 1 Abs. 1 PAngV; 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass bei einem Angebot von Waren in einem Schaufenster diese Waren mit dem Endpreis ausgezeichnet werden müssen. Sollte es sich bei den ausgestellten Geräten lediglich um Attrappen handeln, gelte die Preisauszeichnungspflicht auch für diese, sofern durch die Schaufensterwerbung ein gezieltes Ansprechen des Kunden auf einen Kauf erfolgt. Im entschiedenen Fall betrieb die Beklagte ein Geschäft für Hörgeräte-Akustik. Die im Schaufenster ausgestellten Attrappen von Hörgeräten (so genannte „Dummies“) waren nicht mit einer Preisangabe versehen. Die Beklagte vertrat die Auffassung, dass sie dazu nicht verpflichtet sei, da zu dem Verkauf eines Hörgerätes eine umfassende Beratung sowie Anpassung auf den einzelnen Kunden erforderlich sei, so dass sie im Grunde genommen eine Dienstleistung anbiete. Es handele sich bei den ausgestellten Attrappen nicht um eine Ware im Sinne der Preisangabenverordnung. Der Preis hänge nicht nur vom Gerät, sondern auch von den nachfolgenden Tätigkeiten und Krankenkassentarifen ab, so dass eine Preisangabe im Schaufenster dem Kunden nicht weiter helfe. (mehr …)

I