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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. März 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.03.2014, Az. 6 U 237/12
    § 78 Abs. 3 S. 1 AMG, § 78 Abs. 3 Halbs. 2 AMG; § 5 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung einer Apotheke für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel unter Gegenüberstellung mit einem höheren, als „AVP“ bezeichneten Abgabepreis irreführend ist, wenn letzterer nicht hinreichend erläutert wird. Es entstehe der unzutreffende Eindruck, es würde sich um einen vom Hersteller empfohlenen Preis handeln. Die in der Werbung Unverbindlicher Apotheken-Verkaufspreis des Herstellers nach Lauertaxe.“ in Bezug genommene Lauer-Taxe (= Verzeichnis für Arzneimittel, in dem alle bei der Informationsstelle für Arzneispezialitäten gemeldetem Fertigarzneimittel aufgeführt sind; in dem Verzeichnis kann für jedes Arzneimittel ein „gesetzlicher VK“ und/oder „empfohlener VK“ angegeben werden) sei dem Durchschnittsverbraucher nicht geläufig, so dass er von einer Herstellerempfehlung, wie ihm diese aus anderen Bereichen bekannt sei, ausgehe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. März 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 12.09.2013, Az. I ZR 123/12
    § 1 Abs. 1 S. 1 Fall 1 und 2 PAngV; § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass der Hinweis auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers in einer Gemeinschaftsanzeige mehrerer Kfz-Händler nicht gegen das Gebot der Endpreisangabe verstößt. Die Anzeige mit dem deutlichen Hinweis darauf, dass die individuellen Endpreise erst bei den werbenden Händlern zu erfragen seien, stelle kein verbindliches Angebot dar. Der durchschnittliche Verbraucher wisse auch, dass bei der Preisbildung beim Erwerb eines Pkw viele Faktoren eine Rolle spielen und gehe bei einer UPV-Angabe nicht davon aus, dass dieser Preis verbindlich für alle beteiligten Händler sowie möglichen Ausstattungen des Pkw gelte. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. April 2013

    BGH, Beschluss vom 06.11.2012, Az. KZR 13/12
    § 21 Abs. 2 GWB

    Der BGH hat entschieden, dass die telefonische Nachfrage des Herstellers bei einem Händler, warum Preisempfehlungen drastisch unterschritten würden, kartellrechtlich unzulässig sein kann. Es handele sich um eine unzulässige Einflussnahme auf die Preisgestaltung des Händlers, insbesondere, wenn auf Nachfrage des Händlers zu einer weiteren Belieferung keine eindeutige Antwort gegeben werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. April 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Anerkenntnisurteil vom 14.02.2013, Az. 31 O 474/12
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S.1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Unternehmen, das Produkte unter einer Eigenmarke bewirbt und dem eigenen Preis jeweils eine deutlich höher angesetzte „unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers“ gegenüber stellt, wettbewerbswidrig handelt, wenn es für die beworbenen Produkte (hier: aus Asien) keine Herstellerpreisempfehlung gibt. Auch fehle es, so die Kammer, an einem Markt, wo die angegebenen unverbindlichen Preisempfehlungen hätten tatsächlich erzielt werden können. Daher sei die Angabe einer unverbindlichen Preisempfehlung eine Irreführung über das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils.

  • veröffentlicht am 16. Oktober 2009

    LG München I, Urteil vom 15.10.2009, Az. 11 HK O 3139/09
    §§ 1, 2 Abs. 2 S. 1, 19, 20, 33 GWB, EG-Gruppenfreistellungsverordnung VO 2790/1999

    Das LG München I hat entschieden, dass Fachhändler bei Markenherstellern, die zugleich Marktführer sind, eine Belieferung auch dann durchsetzen können, wenn sie die Markenware gegenüber den Herstellerempfehlungen zu einem erheblich vergünstigten Preis (hier: bis zu 30 %) anbieten. Der Augsburger Rucksackhersteller Deuter hatte einen Händler boykottiert, welcher über einen Onlineshop die Ware stark verbilligt vertrieb. Interessanterweise wurde Deuter als Marktführer angesehen, weil das Unternehmen unter Berücksichtigung aller Qualitätsmerkmale wie Funktion, Gewicht, Design oder Haltbarkeit mit „über die besten Produkte verfügt“. Dies kommt einem richterlichen Ritterschlag gleich. (mehr …)

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