Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Preiswerbung in Apotheken mit einem „unverbindlichen Apotheken-Verkaufspreis“ kann irreführend seinveröffentlicht am 28. März 2014
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.03.2014, Az. 6 U 237/12
§ 78 Abs. 3 S. 1 AMG, § 78 Abs. 3 Halbs. 2 AMG; § 5 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung einer Apotheke für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel unter Gegenüberstellung mit einem höheren, als „AVP“ bezeichneten Abgabepreis irreführend ist, wenn letzterer nicht hinreichend erläutert wird. Es entstehe der unzutreffende Eindruck, es würde sich um einen vom Hersteller empfohlenen Preis handeln. Die in der Werbung „Unverbindlicher Apotheken-Verkaufspreis des Herstellers nach Lauertaxe.“ in Bezug genommene Lauer-Taxe (= Verzeichnis für Arzneimittel, in dem alle bei der Informationsstelle für Arzneispezialitäten gemeldetem Fertigarzneimittel aufgeführt sind; in dem Verzeichnis kann für jedes Arzneimittel ein „gesetzlicher VK“ und/oder „empfohlener VK“ angegeben werden) sei dem Durchschnittsverbraucher nicht geläufig, so dass er von einer Herstellerempfehlung, wie ihm diese aus anderen Bereichen bekannt sei, ausgehe. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Eine unverbindliche Preisempfehlung in einer Anzeige mehrerer Kfz-Händler ist kein verbindliches Angebot – Keine Pflicht zur Angabe des Endpreisesveröffentlicht am 18. März 2014
BGH, Urteil vom 12.09.2013, Az. I ZR 123/12
§ 1 Abs. 1 S. 1 Fall 1 und 2 PAngV; § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWGDer BGH hat entschieden, dass der Hinweis auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers in einer Gemeinschaftsanzeige mehrerer Kfz-Händler nicht gegen das Gebot der Endpreisangabe verstößt. Die Anzeige mit dem deutlichen Hinweis darauf, dass die individuellen Endpreise erst bei den werbenden Händlern zu erfragen seien, stelle kein verbindliches Angebot dar. Der durchschnittliche Verbraucher wisse auch, dass bei der Preisbildung beim Erwerb eines Pkw viele Faktoren eine Rolle spielen und gehe bei einer UPV-Angabe nicht davon aus, dass dieser Preis verbindlich für alle beteiligten Händler sowie möglichen Ausstattungen des Pkw gelte. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Nachfrage des Herstellers beim Händler, warum die Preisempfehlung deutlich unterschritten werde, kann bereits unzulässige Einflussnahme seinveröffentlicht am 17. April 2013
BGH, Beschluss vom 06.11.2012, Az. KZR 13/12
§ 21 Abs. 2 GWB
Der BGH hat entschieden, dass die telefonische Nachfrage des Herstellers bei einem Händler, warum Preisempfehlungen drastisch unterschritten würden, kartellrechtlich unzulässig sein kann. Es handele sich um eine unzulässige Einflussnahme auf die Preisgestaltung des Händlers, insbesondere, wenn auf Nachfrage des Händlers zu einer weiteren Belieferung keine eindeutige Antwort gegeben werde. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Köln: Werbung mit fiktiver unverbindlicher Preisempfehlung (UVP) ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 4. April 2013
LG Köln, Anerkenntnisurteil vom 14.02.2013, Az. 31 O 474/12
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S.1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass ein Unternehmen, das Produkte unter einer Eigenmarke bewirbt und dem eigenen Preis jeweils eine deutlich höher angesetzte „unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers“ gegenüber stellt, wettbewerbswidrig handelt, wenn es für die beworbenen Produkte (hier: aus Asien) keine Herstellerpreisempfehlung gibt. Auch fehle es, so die Kammer, an einem Markt, wo die angegebenen unverbindlichen Preisempfehlungen hätten tatsächlich erzielt werden können. Daher sei die Angabe einer unverbindlichen Preisempfehlung eine Irreführung über das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils.
- LG München I: Hersteller dürfen Fachhändlern beim Verkauf von Markenprodukten keine Preisvorgaben aufzwingenveröffentlicht am 16. Oktober 2009
LG München I, Urteil vom 15.10.2009, Az. 11 HK O 3139/09
§§ 1, 2 Abs. 2 S. 1, 19, 20, 33 GWB, EG-Gruppenfreistellungsverordnung VO 2790/1999Das LG München I hat entschieden, dass Fachhändler bei Markenherstellern, die zugleich Marktführer sind, eine Belieferung auch dann durchsetzen können, wenn sie die Markenware gegenüber den Herstellerempfehlungen zu einem erheblich vergünstigten Preis (hier: bis zu 30 %) anbieten. Der Augsburger Rucksackhersteller Deuter hatte einen Händler boykottiert, welcher über einen Onlineshop die Ware stark verbilligt vertrieb. Interessanterweise wurde Deuter als Marktführer angesehen, weil das Unternehmen unter Berücksichtigung aller Qualitätsmerkmale wie Funktion, Gewicht, Design oder Haltbarkeit mit „über die besten Produkte verfügt“. Dies kommt einem richterlichen Ritterschlag gleich. (mehr …)