Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Stuttgart: Festlegung eines Bearbeitungsentgelts in den AGB eines Darlehensvertrages ist unzulässigveröffentlicht am 29. Januar 2014
LG Stuttgart, Urteil vom 23.10.2013, Az. 13 S 108/13
§ 307 BGB, § 812 BGBDas LG Stuttgart hat entschieden, dass die Festlegung eines Bearbeitungsentgelts in den Allgmeinen Geschäftsbedingungen eines Darlehensvertrages unwirksam ist, weil es sich um eine unzulässige Preisnebenabrede handelt. Der Darlehensnehmer habe einen Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr. Dabei komme es nicht darauf an, ob das Entgelt als prozentualer Anteil oder als ausgerechneter Betrag angegeben werde. Ein Anspruch auf höhere Zinsen im Wege der Vertragsanpassung bestehe seitens der Bank nach Wegfall des Bearbeitungsentgelts ebenfalls nicht. Zum Volltext der Entscheidung: