Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Eine als „Preisrätsel“ bezeichnete Werbung ist unzulässig, wenn der Werbecharakter verschleiert wirdveröffentlicht am 16. Mai 2013
BGH, Urteil vom 31.10.2012, Az. I ZR 205/11
§ 4 Nr. 3 UWGDer BGH hat entschieden, dass ein Beitrag in einer Zeitung unter der Überschrift „Preisrätsel“ gegen das Verschleierungsverbot verstößt, wenn er auch werbliche Elemente enthält, die sich dem Leser erst bei Lektüre des Beitrags offenbaren. Die Darstellung der ausgelobten Preise sei unzulässig, wenn die werbliche Herausstellung der ausgelobten Produkte deutlich im Vordergrund stehe und dem Verkehr der Eindruck vermittelt werde, die Redaktion der Zeitschrift habe in einem objektiven Auswahlverfahren ein wegen seiner Eigenschaften besonders empfehlenswertes Produkt ausgesucht. Zum Volltext der Entscheidung: