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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. Januar 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 15.01.2015, Az. C-573/13
    Art. 23 Abs. 1 S. 2 Verordnung (EG) Nr. 1008/2008

    Der EuGH hat im Wege der Vorabentscheidung festgestellt, dass bei der Buchung eines Fluges über ein Online-Buchungssystem der Endpreis bereits von Beginn an auszuweisen ist. Dies gelte für jede Angabe von Preisen für Flugdienste, auch bereits vor Einleitung eines Buchungsvorganges und für alle Preisangaben, nicht nur für den vom Kunden gewählten Flugdienst. Dies sei notwendig, damit die Kunden die Preise verschiedener Luftfahrtunternehmen für Flugdienste effektiv vergleichen könnten. Zum Volltext der Entscheidung:

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