IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. Februar 2016

    LG Köln, Urteil vom 13.01.2016, Az. 84 O 174/15 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Köln hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren entschieden, dass die Angabe von unverbindlichen Preisempfehlungen und Unterschreitung derselben irreführend ist, wenn der Anbieter eines Produkts dieses exklusiv vertreibt. In diesem Fall sei die sog. „UVP“ ein Mondpreis, der  nie wirklich gefordert worden sei und das nunmehrige Angebot besonders günstig erscheinen lasse solle. Damit würden Verbraucher getäuscht, so dass ein wettbewerbswidriges Handeln anzunehmen sei.

  • veröffentlicht am 27. Mai 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Urteil vom 06.05.2015, Az. 12 O 337/14 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Düsseldorf hat auf Grund eines Antrags der Wettbewerbszentrale entschieden, dass eine irreführende und damit wettbewerbswidrige Werbung vorliegt, wenn ein Preisvergleichsportal für Hotelbuchungen die Anzahl buchbarer Hotels in Google-Werbeanzeigen höher angibt, als tatsächlich buchbare Hotels vorhanden seien (z.B. bei Google: „Sölden 610 Hotels“ und auf eigener Internetseite: „Hotels Sölden: 82 von 554“). Es seien gravierende Abweichungen nicht nur in Einzelfällen vorhanden, welche den Verbraucher über die tatsächliche Anzahl buchbarer Hotels täuschen würden.

  • veröffentlicht am 27. Januar 2015

    LG Düsseldorf, Urteil vom 08.01.2015, Az. 38 O 74/14
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Düsseldorf hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren im Wege des Anerkenntnisurteils entschieden, dass die Bewerbung von Mobiltelefonen bei Google Shopping unter Angabe eines falschen, zu niedrigen Preises irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Google Shopping biete eine Vergleichsfunktion, die sich unter anderem nach dem Preis sortieren lasse. Seien die dort beworbenen Produkte tatsächlich nur zu einem höheren Preis erhältlich, würden durch die Platzierung im Preisvergleich sowohl die Verbraucher getäuscht als auch die Mitbewerber behindert.

  • veröffentlicht am 28. April 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Coburg, Urteil vom 13.03.2014, Az. 1 HK O 53/13
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Coburg hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale entschieden, dass die Werbung mit einer „Best Price Garantie“ (Erstattung eines Differenzbetrages, wenn dasselbe Produkt innerhalb von 14 Tagen billiger im Internet gefunden wird) irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn auf Grund einer Umbenennung des beworbenen Produkts ein echter Preisvergleich nicht möglich ist. Die Ware, die unter die Preisgarantie fallen solle, müsse so klar und eindeutig bezeichnet sein, dass Interessenten Vergleichsangebote ohne Mühe auffinden könnten. Längeres Suchen sei nicht zumutbar.

  • veröffentlicht am 10. Januar 2011

    BVerfG, Beschluss vom 08.12.2010, Az. 1 BvR 1287/08
    Art, 12 Abs. 1 GG

    Das BVerfG hat entschieden, dass einem niedergelassenen Zahnarzt nicht allein deshalb ein berufsgerichtlicher Verweis erteilt werden darf, weil er an einem Internetportal teilgenommen hat, auf welchem Patienten zur Kostenersparnis die Möglichkeit gegeben wurde, für eine beabsichtigte zahnärztliche Behandlung Angebote verschiedener Zahnärzte einzuholen. Dabei konnte der Patient anonym angeben, um welche Zahnbehandlung er in welcher Region nachsuchte. Während der Laufzeit der Suche konnten bei dem Portal registrierte Zahnärzte unverbindliche Kostenschätzungen für die Durchführung der Behandlung abgeben. Entschied sich der Patient für einen bestimmten Zahnarzt, erhielten beide Seiten wechselseitig die Kontaktdaten. Dem Nutzer stand es frei, ob er den ausgewählten Zahnarzt aufsuchte oder nicht. Kam es zur Untersuchung, so erstellte der Zahnarzt ein verbindliches Angebot in Form eines Heil- und Kostenplans oder eines Kostenvoranschlags für die begehrte Behandlung, das sich mit seiner Kostenschätzung decken oder davon abweichen konnte. (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Dezember 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bremen, Urteil vom 27.05.2010, Az. 12 O 500/09
    §§ 3, 5 Abs. 1, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG

    Das LG Bremen hat entschieden, dass die Werbung eines Telekommunikationsanbieters als „Erster“ keine unzulässige Spitzenstellungsbehauptung ist, wenn diese Werbung sich auf einen konkret dargestellen Preisvergleich bezieht, der diesem Slogan zuzuordnen ist. Die Beklagte hatte in ihrer Werbung als „Erster“ einen Preisvergleich gegenüber 5 namentlich aufgeführten Konkurrenten durchgeführt, wo ihr Angebot am günstigsten abschnitt. Das Gericht stellte auf das allgemeine Verständnis der Verbraucher ab. In einer mit „Erster“ betitelten Werbeanzeige, die zunächst einmal vieldeutig sei, erwarte der Verbraucher Aufklärung vom nachfolgenden Werbetext. Vorliegend sei deutlich geworden, dass sich „Erster“ nur auf den nachfolgenden Preisvergleich beziehen könne. Dieser sei zutreffend dargestellt gewesen. Auf das Urteil hingewiesen hat die Kanzlei CMS Hasche Sigle. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. November 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 15.02.2008, Az. 6 U 140/07
    §§ 8 Abs. 1, 5, 3 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Rabattwerbung unzulässig ist, wenn nicht zeitnah zuvor die unrabattierten Preise verlangt wurden. Preisgegenüberstellungen mit eigenen früheren Preisen seien  irreführend, wenn der frühere Preis nicht unmittelbar vor der Preisherabsetzung gefordert worden sei. Dies gelte auch bei einer Werbung mit Preissenkungen.  Andernfalls bestehe die Gefahr der Irreführung, denn bei einer Werbung mit einer Rabattgewährung gehe der Verbraucher davon aus, dass ihm mit dieser Aktion ein gegenüber der vorherigen Situation vorteilhaftes Angebot gemacht werde. Sei der höhere Preis schon längere Zeit vor der Aktion aber nicht verlangt worden, werde der Verbraucher irregeführt. Ebenso sei der durch die streitgegenständliche Werbung erweckte Eindruck, die Rabattaktion sei zeitlich auf ein Wochenende begrenzt, unrichtig, denn die Beklagte gewähre den Rabatt bereits seit über drei Monaten. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. August 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 30.04.2010, 6 U 194/09
    §§ 5 Abs. 1 u. 3, 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Werbung für einen Telekommunikationsvertrag mit der Formulierung „Jetzt vergleichen und jede Menge Vorteile sichern“ wettbewerbswidrig ist, wenn zwar die Mindestvertragslaufzeit der Antragsgegnerin genannt wird, jedoch nicht die der Mitbewerber, mit deren Preisen verglichen wird. Der Verbraucher werde in die Irre geführt, da der Werbende angeben müsse, welche Dienstleistungen der Umworbene für die gegenübergestellten Preise von den unterschiedlichen Anbietern jeweils erhalte. Dabei habe der Werbende zur Vermeidung der Irreführungsgefahr die Angaben so vollständig zu machen, dass alle diejenigen Eigenschaften, zu denen der Verbraucher Angaben erwartet, auch vollständig gemacht werden. Die Angabe einer Mindestvertragslaufzeit stellt für den Verbraucher in der Regel eine wichtige Angabe dar, welche die Entscheidung zum Abschluss eines Telekommunikationsvertrages erheblich beeinflusst. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Juli 2010

    BGH, Urteil vom 19.11.2009, Az. I ZR 141/07
    §§ 6 Abs. 2 Nr. 2, 5 Abs. 3 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass bei Werbung mit einem Preisvergleich zwischen dem Werbenden und einem Konkurrenten eine Irreführung vorliegt, wenn die Grundlagen für die Preisbemessung unterschiedlich sind und der Werbende darauf nicht hinweist. Im streitigen Fall ging es um die Entgelte für Paket- und Päckchenbeförderung, die sich zum einen nach den Maßen, zum anderen nach den Abmessungen richteten. Durch die Werbung der Beklagten wurde fälschlich der Eindruck erweckt, dass ihre Entgelte in allen Abmessungen günstiger wären. Darin sah der BGH, ebenso wie vorher das LG Hamburg in der ersten Instanz, einen Wettbewerbsverstoß. Zum Volltext:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. Juli 2010

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2010, Az. I-20 U 28/10
    § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat in der Berufungsinstanz entschieden, dass die Werbung mit einem so genannten Statt-Preis in einem Onlineshop zulässig ist, auch wenn keine Erläuterung dahin gehend erfolgt, worauf sich der durchgestrichene Preis bezieht. Im Allgemeinen, so auch vom BGH, wurde in einer solchen Werbung eine Irreführung gesehen, da dem Verbraucher nicht klar sei, woher der durchgestrichene Preis stamme. Das OLG Düsseldorf wandte sich jedoch von dieser weithin vertretenen Auffassung ab. Die streitgegenständliche Werbung schaffe keine Unklarheiten über einen besonderen Preisvorteil oder den Preis selbst oder die Art und Weise, wie er berechnet werde. Durchgestrichene Preise würden allgemein dahin verstanden, dass es sich um die früher vom Gewerbetreibenden verlangten Preise handele, weil das Durchstreichen eines Preises für sein ungültig Machen stehe und im Zusammenhang mit der Angabe des nun gültigen niedrigeren Preises für eine Preisherabsetzung. Dem Verbraucher sei dies ohne Weiteres klar, da der Händler durch das Durchstreichen den Preis ungültig mache. Dies deute zwingend auf einen früheren eigenen Preis hin, da der Händler Preise aus anderen Quellen nicht streichen, sondern sich auf deren Geltung beziehen würde, um die Günstigkeit des eigenen Angebotes herauszustellen. Wie es zu bewerten sei, wenn der frühere Preis nicht durchgestrichen würde, ließ das Gericht offen.

    (mehr …)

I