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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. November 2015

    LG Bochum, Urteil vom 10.09.2015, Az. 14 O 55/15
    § 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 7 ElektroG

    Das LG Bochum hat entschieden, dass eine irreführende Werbung vorliegt, wenn ein durchgestrichener Preis neben einem niedrigeren Preis angezeigt wird und der „Streichpreis“ sich dabei auf eine nicht existierende unverbindliche Herstellerpreisempfehlung bezieht. Für eine Zulässigkeit eines solchen Angebots müsse eine veröffentlichte, nachweisbare tatsächliche Herstellerempfehlung vorliegen, die im entschiedenen Fall nicht beigebracht werden konnte. Darüber hinaus sei es wettbewerbswidrig, mit einer rückwärts laufenden Uhr zu werben, die eine zeitliche Begrenzung des Angebots suggeriere, wenn die Uhr nach Ablauf immer wieder erneut auf 96 Stunden zurück gestellt werde und von Neuem zu laufen beginne. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 6. Juli 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Urteil vom 05.06.2015, Az. 38 O 120/14 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 5 UWG; § 1 PAngV

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass bei der Werbung für ein Kombi-Angebot eines Mobilfunkanbieters für Mobilfunkvertrag und Mobiltelefon alle obligatorischen Preisbestandteile transparent dargestellt werden müssen. Die Werbung für einen Mobilfunktarif mit der Preisangabe „ab 34,99 € monatlich“ und daneben ein Smartphone mit der Angabe „einmalig 1 €“ sei irreführend, weil dort nicht die Anschlusskosten für den Mobilfunkvertrag und die monatlichen Zuzahlungen für das Mobiltelefon aufgeführt waren, das Angebot also für den angegeben Preis nicht zu erwerben war.

  • veröffentlicht am 21. November 2014

    LG Berlin, Versäumnisurteil vom 04.09.2014, Az. 52 O 92/14 – rechtskräftig
    § 5 UWG

    Das LG Berlin hat im Wege des Versäumnisurteils in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren entschieden, dass die Preiswerbung eines Onlinehändlers, der mit durchgestrichenen hohen und nun deutlich reduzierten Preisen warb, zu unterlassen ist, wenn die Reduzierungen über einen übermäßig langen Zeitraum bestanden (hier: 21 Wochen). Würden die höheren Bezugspreise und die angeblichen Sonderpreise sich über einen solchen Zeitraum hinweg nicht verändern, liege eine Irreführung vor, da der Verbraucher von aktuellen Angeboten ausgehe, die nur für kurze Zeit gültig seien. Ihm werde suggeriert, dass es sich um günstige Restposten handele und nicht um das regelmäßige Sortiment des Händlers. Tatsächlich sei jedoch davon auszugehen, dass es sich bei den angeblichen Sonderpreisen mittlerweile um die aktuellen Normalpreise handele oder aber die hohen Bezugspreise tatsächlich nie gefordert worden seien.

  • veröffentlicht am 29. Mai 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 10.01.2013, Az. 4 U 129/12
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein neu eröffnetes Unternehmen nicht mit einem „Eröffnungspreis“ und einem durchgestrichenen höheren Preis werben darf. Dies gelte auch, wenn ein Sternchenhinweis ausführe Die gestrichenen Preise entsprechen den ehemaligen Verkaufspreisen im Y-Wohncentrum oder im Online-Shop unter www.Y.de. Der Hinweis auf Preise anderer Teile einer Unternehmensgruppe räume die Irreführung nicht aus, die dadurch entstehe, dass die Werbeanzeigen suggerierten, dass es sich um eigene höhere Normalpreise handele. Ein gerade eröffnetes Unternehmen könne aber keine früheren Vergleichspreise haben. Als rechtlich selbständige juristische Person sei der Verweis auf Altpreise anderer Teile einer Unternehmensgruppe ebenfalls nicht zulässig. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 11. März 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Anerkenntnisurteil vom 14.02.2013, Az. 31 O 474/12
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S.1 UWG, § 5 S. 2 Nr. 2 UWG

    Das LG Köln hat auf eine Klage der Wettbewerbszentrale (hier) im Wege des Anerkenntnisses in der mündlichen Verhandlung entschieden, dass die Angabe einer fiktiven „unverbindlichen Preisempfehlung“ bzw. „UVP“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Die Angabe einer Ersparnis im Verhältnis des aktuellen Preises zur UVP sei zu beanstanden, wenn es keine entsprechende Herstellerempfehlung gebe und die angegebene Empfehlung auch nicht realistischerweise erzielt werden könne. Wenn Anbieter und Empfehlender zudem dieselbe Person seien, handele es sich um unzulässige Preiswerbung.

  • veröffentlicht am 17. Dezember 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Urteil vom 26.08.2010, Az. 3 U 118/08
    §§ 5, 8, 3 UWG

    Das OLG Hamburg hat darauf hingeweisen, dass der (in diesem Fall im Bereich Flugreisen) angesprochene Verkehr die Preisangabe „ab … EUR“ so versteht, dass der Preis des jeweiligen Fluges je nach dem Abflugort und/oder möglicherweise abhängig vom Buchungszeitpunkt unterschiedlich sein wird, und dass nur im günstigsten Fall der an­gegebene „ab Preis“ verlangt wird. Entsprechendes gelte, so der Senat, für die Internetwerbung.

  • veröffentlicht am 16. November 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Urteil vom 26.08.2010, Az. 3 U 118/08
    §§ 5, 8, 3 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung für eine Flugreise „Einfacher Flug ab … Euro inkl. Steuern und Gebühren“ wettbewerbsrechtlich unzulässig ist, wenn noch weitere Gebühren für das aufzugebende Gepäck hinzukommen. Die Beklagte erhebe für das aufzugebende Gepäck der Flugreisenden eine Gebühr pro Flugstrecke (also jeweils Hin- und Rückflug) und pro aufzugebendem Gepäckstück. Eine am Gewicht des jeweiligen Gepäckstücks orientierte Freigrenze für die Erhebung der Gepäckgebühr gebe es nicht. Dies sei in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten aufgeführt. Nach der beanstandeten Werbung gehe der Verbraucher jedoch davon aus, dass jedenfalls für ein bestimmtes Gewicht an Gepäck keine Gebühren anfielen. Daran ändere auch eine Pressemitteilung der Beklagten, in welcher die Gebühr angekündigt wurde, nichts. Das Gericht führte zum Verständnis der Werbung aus:

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  • veröffentlicht am 27. April 2010

    LG Leipzig, Urteil vom 19.03.2010, Az. 02HK O 1900/09
    § 4 Nr. 11 UWG; Art. 23 Abs. 1 S. 3 lit. d EU-LuftverkehrsdiensteVO

    Das LG Leipzig hat entschieden, dass bei einem Angebot, einen Flug online zu buchen, bereits in der Buchungsmaske Preisklarheit bestehen muss und dem Verbraucher nicht aus dem Flug notwendigerweise resultierende Gebühren zwangsweise auferlegt werden dürfen. Das Gericht wertete sowohl die fehlende Einberechnung einer „Servicegebühr“ in den Reisepreis als auch die Vorauswahl von „fakultativen Zusatzkosten“ wie einer Reiseversicherung als Verstoß gegen die seit November 2008 gültigen EU-Bestimmungen zur Preiswerbung für Flugreisen (Art. 23 Abs. 1 S. 3 lit. d VO (EG) 1008/2008 – EU-LuftverkehrsdiensteVO) und zugleich als Verletzung des deutschen Wettbewerbsrechts. Zum Wortlaut der europäischen Vorschrift: (mehr …)

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