IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. Januar 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.12.2014, Az. 6 U 30/14
    § 4 Nr. 7 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Wiederholungsgefahr für eine wettbewerbsrechtlich unlautere Handlung neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung oder dem Erlass einer einstweiligen Verfügung bzw. eines Unterlassungsurteils auch durch eine Änderung tatsächlicher Umstände entfallen kann. Vorliegend hatte die Beklagte eine Presseerklärung veröffentlicht, in welcher sie in unlauterer Weise über eine gegen die Klägerin ergangene einstweilige Verfügung berichtet hatte. Diese Verfügung war jedoch nachfolgend aufgehoben worden, so dass eine Wiederholung der Berichterstattung nicht zu befürchten sei. Auf diesen Umstand müsse sich die Beklagte allerdings auch berufen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. Mai 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 12.12.2013, Az. I ZR 131/12
    § 4 Nr. 7 UWG; Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-VO

    Der BGH hat entschieden, dass auch eine englischsprachige Pressemitteilung auf einer englischsprachigen Internetseite die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts begründen kann. Voraussetzung sei, dass sich der Internetauftritt auch auf den inländischen Markt auswirke. Dies sei dann der Fall, wenn den Nutzern einer deutschsprachigen Version der Internetseite gezielt die Möglichkeit gegeben werde, auf die englische Version zu wechseln und sich der Inhalt auch der englischen Pressemitteilung sich vor allem an Nutzer im Inland richte (hier: Verunglimpfung einer inländischen Konkurrentin). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. Dezember 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammNach einem Pressebericht der Frankfurter Rundschau (hier) hat die Betreiberin der Porno-Plattform redtube.com nach der Aufsehen erregenden Abmahnungswelle der Schweizer Firma The Archive AG wohl vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die The Archive AG erwirkt, nach welcher diese keine weiteren Abmahnungen mehr wegen illegalen Streamings von Redtube-Inhalten (gegenwärtig durch die Kanzlei U+C) versenden darf. Alex Taylor, Vizepräsident von Redtube, wird mit den Worten zitiert: „Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Nutzer von RedTube, sondern für jede Person, die Streaming-Webseiten besucht. Es ist eine klare Botschaft, dass die Ausnutzung von persönlichen Informationen und die Verletzung der Privatsphäre aus rein finanziellen Interessen nicht toleriert wird“.

  • veröffentlicht am 12. Dezember 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDas LG Köln weist mit Pressemitteilung PM 18/13 vom 10.12.2013 „aufgrund der Vielzahl der Anfragen zu den im Namen der „The Archive AG“ ausgesprochenen Abmahnungen“ auf bestimmte Aspekte der Auskunftsersuchen zu dieser Abmahnwelle hin, wobei sich die Pressemitteilung aber im Ergebnis auf die Zusammenfassung der Verfahrensabläufe und eine Virenwarnung beschränkt. Zu der Frage, ob die Kammern erkannt hätten, dass es sich um Streaming und nicht um Filesharing handelte, äußert sich die Pressemitteilung nicht. Zum Volltext der Pressemitteilung:
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  • veröffentlicht am 1. Februar 2013

    BGH, Urteil vom 30.10.2012, Az. VI ZR 4/12
    Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG, § 823 Abs. 1 BGB, 1004 Abs. 1 S.2 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass die Vorhaltung einer Pressemeldung, in dem über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen namentlich benannten Manager eines bedeutenden Energieversorgers wegen des Verdachts der falschen eidesstattlichen Versicherung berichtet wird und die keinen Bezug mehr zu aktuellen Geschehnissen hat, gleichwohl in einem Online-Archiv weiter vorgehalten werden darf. Von Interesse dürfte die differenzierte Begründung des 6. Zivilsenats sein, insbesondere zum Bericht über Altstraftaten namentlich benannter Personen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Dezember 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOVG Schleswig, Urteil vom 06.12.2012, Az. 4 LB 11/12 – nicht rechtskräftig
    § 1 Abs. 1 IFG

    Das OVG Schleswig hat entschieden, dass ein Steuerpflichtiger Anspruch auf Einsicht in die eigenen Steuerakten hat, da auch diese dem Informationszugangsgesetz (hier) unterliegen. Was wir davon halten? Bemerkenswert: Die Behörde und das Finanzministerium des Landes verweigerten die Akteneinsicht mit Hinweis auf eine Verwaltungsvorschrift des Bundesfinanzministeriums, wonach Akteneinsicht in Fällen drohender Schadensersatzforderungen abzulehnen sei! Mit anderen Worten: Die vom Bürger finanzierte Behörde soll dem Bürger Schaden zufügen und ihm zusätzlich faktisch seine Regressansprüche nehmen können. Soll hier ein Staat im Staat etabliert werden? Zur Pressemitteilung des Senats vom 07.12.2012: (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Oktober 2012

    LG Kiel, Beschluss vom 25.09.2012, Az. 3 O 157/12
    § 56 RStV

    Das LG Kiel hat entschieden, dass der Abdruck einer Gegendarstellung zu einer Pressemitteilung des Landtags per einstweiliger Verfügung durchsetzbar ist. Neben dem Wortlaut der Gegendarstellung (s.u.) legte das Gericht zudem fest, dass die Gegendarstellung ebenso lange wie die Ausgangsmitteilung in unmittelbarer Verknüpfung mit dieser anzubieten sei. Werde die Ausgangsmitteilung nicht mehr angeboten oder ende das Angebot vor Aufnahme der Gegendarstellung, so sei die Gegendarstellung an vergleichbarer Stelle so lange anzubieten wie die ursprünglich angebotene Ausgangsmitteilung. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. April 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOVG NRW, Beschluss vom 23.04.2012, Az. 13 B 127/12
    § 3 Nr. 1 MPG

    Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium nicht vor E-Zigaretten warnen darf. Dies ist allerdings weniger darauf zurückzuführen, das E-Zigaretten gesundheitlich unbedenklich sind, als vielmehr darauf, dass E-Zigaretten nicht, wie vom Gesundheitsministerium behauptet, Arzneimittel seien. Das Gesundheitsministerium hatte E-Zigaretten als Arzneimittel angesehen, die nicht zugelassen seien und der Handel mit nicht als Arzneimittel zugelassenen E-Zigaretten strafbar sei. In a nutshell: „Die E-Zigarette und ein nikotinhaltiges Liquid unterfielen weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz. Das Liquid erfülle nicht die gesetzlich normierten Voraussetzungen eines Arzneimittels. Es stehe nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum oder die Linderung einer Nikotinabhängigkeit im Vordergrund. Die E-Zigarette nebst Zubehör habe auch keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder prophylaktische Zweckbestimmung.Was wir davon halten? Ist uns völlig klar. Die Entwöhnung vom Nikotinkonsum steht nicht im Vordergrund, denn E-Zigaretten zu rauchen ist lediglich die neue Form der Coolness. Fehlt nur noch, dass der Marlboro-Mann auf einem Esel davonreitet. Zur Pressemitteilung vom 23.04.2012: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. November 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammIn einer aktuellen Presseitteilung warnt die GEMA vor sog. „Scareware“ / einem Trojaner, mit dem Computer infiziert werden und für angebliche Raubkopien von urheberrechtlich geschützten Musikstücken eine „Mahngebühr“ in Höhe von 50,00 EUR, zahlbar per uKash, verlangt wird. Dabei werden illegal Logo und Layout der Verwertungsgesellschaft eingesetzt, um die PC-Nutzer einzuschüchtern. Die Schadsoftware wird ohne Wissen des Nutzers beim Internetsurfen auf dem jeweiligen PC des Nutzers installiert, öffnet nach der Installation ein bildschirmfüllendes Fenster und blockiert die weitere PC-Nutzung mit folgender Meldung –  Zitat aus der Pressemitteilung der GEMA vom 04.11.2011 -: „„Auf Ihrem Computer wurden illegal heruntergeladene Musikstücke („Raubkopien“) gefunden.“ Weiter heißt es im Text der Scareware [Die Rechtschreibfehler sind Teil des Orginaltextes]: „Um die Sperre aufzuheben und weiteren Strafrechtlichen konsequenzen aus dem Weg zu gehen, sind Sie verpflichtet eine Mahngebühr in Höhe von € 50,- zu bezahlen.Was wir davon halten? Nehmen Sie die Zahlung mal nicht vor. Es handelt sich um das gleiche Strickmuster wie bei den gefälschten Filesharing-Abmahnungen, welche angeblich von der Kanzlei Auffenberg, Petzold & Witte stammen sollten (hier).

  • veröffentlicht am 26. Oktober 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 11.05.2011, Az. 28 O 72/11
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass der private Betreiber eines großen Meinungsforums für die Übernahme eines rechtswidrigen Artikels aus einer Onlinezeitung haftet. Eine einstweilige Verfügung, die die Verbreitung des Artikels untersagt, sei zu Recht ergangen. Insbesondere könne sich der Betreiber des Forums nicht auf das so genannte Laienprivileg (d.h. keine Prüfungspflicht von Privatleuten hinsichtlich des Wahrheitsgehalts eines Presseberichts, s. auch KG Berlin) berufen, da er sich als Betreiber eines weit beachteten Forums (60.000 Einträge) schon seit längerer Zeit mit der auch im Pressebericht thematisierten Problematik auseinandersetze. Insofern sei unbeachtlich, dass er dies ausschließlich in seiner Freizeit betreibe. Eine haftungsmäßige Privilegierung als Forumsbetreiber komme hier auch nicht in Betracht, da der Beklagte den streitgegenständlichen Artikel selbst auf die Internetseite des Forums gestellt habe. Eine ausreichende Distanzierung zum Inhalt sei ebenfalls nicht erfolgt. Update: Das OLG Köln hat den Streitwert der Angelegenheit von 40.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR reduziert, dem Verfügungsbeklagten das Laienprivileg zuerkannt und der Verfügungsklägerin 1/3 der Verfahrenskosten auferlegt (vgl. hier). Zum Volltext der Entscheidung des LG Köln:

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