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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. November 2012

    LG Osnabrück, Urteil vom 04.07.2011, Az. 2 O 952/11
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das LG Osnabrück hat entschieden, dass die Kritik an der Berichterstattung einer Zeitung auf einem Basketball-Internetportal von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Auf dem Portal wurde u.a. geäußert, dass die fragliche Zeitung aus wirtschaftlichem Eigeninteresse Informationen über Zahlungsrückstände einer Basketballmannschaft verschwiegen und insgesamt zu spät über finanzielle Schwierigkeiten informiert habe. Da dem Gericht die wirtschaftliche Verflechtung von Mannschaft und Zeitung glaubhaft gemacht werden konnte, sei die Kritik zulässig, da weder unwahre Tatsachen behauptet würden noch die Grenze zur Schmähkritik überschritten werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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