Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Klinik braucht nicht Privatanschrift eines Arztes an geschädigten Patienten herausgebenveröffentlicht am 23. Februar 2015
BGH, Urteil vom 20.01.2015, Az. VI ZR 137/14
§ 32 Abs. 1 S. 1 BDSG; § 242 BGBDer BGH hat entschieden, dass es einer Klinik bereits aus datenschutzrechtlichen Gründen verwehrt ist, einem auf Schadensersatz klagenden Patienten die private Adresse eines beteiligten Arztes herauszugeben. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)