Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamm: Zur Frage, wann ein eBay-Verkauf „privat“, und wann er „gewerblich“ erfolgt / Irreführung durch Verschleierung der unternehmerischen Tätigkeitveröffentlicht am 16. Januar 2012
OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.2012, Az. I-4 U 161/11 PKH
§ 3 UWG, § 5 UWG, Nr. 23 des Anh. zu § 3 Abs. 3 UWG, § 14 BGBDas OLG Hamm hat sich dezidiert mit der Differenzierung zwischen privater und gewerblicher Verkaufstätigkeit auf der Internethandelsplattform eBay befasst. Es entschied, dass mit der Angabe „Privatverkauf“ der gewerbliche Charakter des Handelns nicht aufgedeckt werde und somit ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß vorliege. Nr. 23 des Anh. zu § 3 Abs. 3 UWG bestimmt hierzu: „Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Absatz 3 sind … Nr. 23 die unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, der Unternehmer sei Verbraucher oder nicht für Zwecke seines Geschäfts, Handels, Gewerbes oder Berufs tätig„. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)