IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. Oktober 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 17.08.2011, Az. I ZR 108/09 – TÜV II
    § 14 MarkenG, § 23 MarkenG, § 49 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass eine private GmbH, die u.a. auf den Gebieten Arbeitsschutz, Brandschutz und technische Überwachung tätig ist, nicht mit Bezeichnungen wie „erster privater TÜV“ und dem Anbieten von „TÜV-Dienstleistungen“ werben darf. Die Marke TÜV sei zwar weithin bekannt und werde häufig beschreibend verwendet, eine gebräuchliche Bezeichnung im Sinne von § 49 MarkenG sei daraus jedoch nicht entstanden. Deshalb nutze die Beklagte durch die Bezeichung als „privater TÜV“ die Wertschätzung der Marke „TÜV“ in unzulässiger Weise für eigene Zwecke aus, da der Verkehr die Werbung unweigerlich mit dem bekannten Zeichen verknüpfe. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

I