Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Feststellung der Mangelhaftigkeit einer Kaufsacheveröffentlicht am 7. Mai 2014
BGH, Urteil vom 30.04.2014, Az. VIII ZR 275/13
§ 439 Abs. 2 BGBDer BGH hat entschieden, dass außergerichtlich angefallene Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache erstattungsfähig sind. Hierbei berief sich der BGH auf den Wortlaut des § 439 Abs. 2 BGB („Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.„). Zur Pressemitteilung Nr. 071/2014 vom 30.04.2014: (mehr …)