Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Berlin: Keyselling von Computerspielen kann Urheberrechte verletzenveröffentlicht am 8. Juli 2014
LG Berlin, Urteil vom 11.03.2014, Az. 16 O 73/13
§ 16 UrhGDas LG Berlin hat entschieden, dass das Keyselling von Computerspielen in der Form, dass von in bereits Verkehr gebrachten Datenträgern die Produktschlüssel veräußert und die Datenträger vernichtet werden, Urheberrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht verletzt. Es sei keine Erschöpfung eingetreten, da mit Willen des Berechtigten nur die Kombination Datenträger/Produktschlüssel in den Verkehr gebracht worden sei. Die Trennung von Produktschlüssel und Datenträger (der dann vernichtet werde) sei dagegen nicht vom Willen des Inverkehrbringers erfasst. Zum Volltext der Entscheidung: