Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Das „Anhängen“ an Produkte auf dem Amazon-Marketplace einschließlich der Nutzung der dort enthaltenen Produktfotos ist zulässigveröffentlicht am 7. Mai 2015
OLG Köln, Urteil vom 19.12.2014, Az. 6 U 51/14
§ 97 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass das sog. „Anhängen“ an bereits bestehende Produktbeschreibungen auf dem Amazon-Marketplace für den Vertrieb der gleichen Produkte zulässig ist, auch wenn die Produktbeschreibung urheberrechtlich geschützte Lichtbilder enthält. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon, welche die Einräumung von Nutzungsrechten an den dort verwendeten Bildern vorsähen, führten dazu, dass auch den Händlern, die sich an ein Produkt anhängen, ein Nutzungsrecht an dortigen Produktfotos eingeräumt würde. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Düsseldorf: Schadensersatz für professionelles Produktfoto bei eBay beträgt 100,00 EURveröffentlicht am 7. Juli 2014
AG Düsseldorf, Urteil vom 05.05.2014, Az. 57 C 9057/13
§ 97 Abs. 2 UrhGDas AG Düsseldorf hat entschieden, dass ein angemessener Schadensersatz für die unbefugte Nutzung eines professionellen Produktfotos (hier: Münzfotos) auf der Internet-Handelsplattform eBay bei 100,00 EUR liegt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Der Streitwert für die unbefugte Nutzung von Produktfotos auf eBay liegt bei 900 Euroveröffentlicht am 15. Oktober 2012
OLG Hamm, Beschluss vom 13.09.2012, Az. I-22 W 58/12
§ 97 UrhG; § 3 ZPODas OLG Hamm hat entschieden, dass der Streitwert für die unbefugte Nutzung eines Produktfotos bei eBay bei 900,00 EUR liegt. Dies betreffe allerdings lediglich die Nutzung eines Bildes für eine private Auktion, möglicherweise auch im Falle eines Kleingewerbetreibenden. In diesen Fällen sei die Zugrundelegung eines Regelstreitwertes von 6.000,00 EUR nicht angemessen, lediglich der Lizenzschaden sei zur Streitwertbemessung heranzuziehen. Zum Volltext der Entscheidung: