Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Köln: Und nochmal – Kein Verstoß gegen das Urheberrecht durch das Anhängen an fremde Produktbilder bei Amazonveröffentlicht am 27. Februar 2014
LG Köln, Urteil vom 04.12.2013, Az. 28 O 347/13
§ 19a UrhGDas LG Köln hat in diesem Verfahren der einstweiligen Verfügung ebenfalls entschieden, dass das Anhängen an fremde Produktbeschreibungen auf der Plattform Amazon keine Urheberrechtsverletzung darstellt. In einem Hauptsacheverfahren kam das Gericht kürzlich zu demselben Ergebnis (hier). Derjenige, der sich an eine Produktbeschreibung und die darin enthaltenen Bilder anhänge, mache die Bilder nicht selbst öffentlich zugänglich, so dass eine Haftung als Täter nicht in Betracht komme. Auch eine Störerhaftung wurde vom Gericht verneint. Zum Volltext der Entscheidung: