Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Köln: Zur Produktnachahmung eines diätetischen Lebensmittelsveröffentlicht am 28. Juli 2015
OLG Köln, Urteil vom 12.12.2014, Az. 6 U 28/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 9 a) und b) UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass seitens des Formula-Produkts „VITA-SED“ eine unlautere Nachahmung der seit langem bekannten Marke „Almased“ vorliegt. Eine nachschaffende Übernahme liege vor, da die Nachahmung wiedererkennbare wesentliche Elemente des Originals aufweise und sich nicht deutlich davon absetze. Vorliegend lägen deutliche Ähnlichkeiten in den prägenden Gestaltungsmerkmalen vor, so dass der Vertrieb von „VITA-SED“ in der bis dahin gebrauchten Aufmachung untersagt wurde. Zum Volltext der Entscheidung: