Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zur Zulässigkeit des Weiterverkaufs eines Computerprogramms durch Weitergabe des Produktschlüsselsveröffentlicht am 6. November 2015
BGH, Urteil vom 19.03.2015, Az. I ZR 4/14
§ 524 ZPO; § 69 Nr. 3 S. 2 UrhG, § 69d Abs. 1 UrhG; Art. 13 Abs. 2 EGV 207/2009Der BGH hat entschieden, dass eine Programmkopie eines Computerprogramms vom Erwerber weiter veräußert werden darf, wenn ihm das Nutzungsrecht für die gesamte Zeit der Funktionsfähigkeit des Computerprogramms eingeräumt wurde. Durch diese Rechteeinräumung liege eine Veräußerung vor, die zur Erschöpfung führe. Die Weiterveräußerung der Software könne sowohl durch die Weitergabe eines die Programmkopie enthaltenden Datenträgers als auch durch Bekanntgabe eines zum Herunterladen des Programms erforderlichen Produktschlüssels erfolgen. Im letzteren Fall müsse der Vorerwerber seine Kopien des Programms zum Zeitpunkt der Veräußerung unbrauchbar machen, da anderenfalls eine Vervielfältigung des Nacherwerbers durch Download nicht zulässig sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Berlin: Keyselling von Computerspielen kann Urheberrechte verletzenveröffentlicht am 8. Juli 2014
LG Berlin, Urteil vom 11.03.2014, Az. 16 O 73/13
§ 16 UrhGDas LG Berlin hat entschieden, dass das Keyselling von Computerspielen in der Form, dass von in bereits Verkehr gebrachten Datenträgern die Produktschlüssel veräußert und die Datenträger vernichtet werden, Urheberrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht verletzt. Es sei keine Erschöpfung eingetreten, da mit Willen des Berechtigten nur die Kombination Datenträger/Produktschlüssel in den Verkehr gebracht worden sei. Die Trennung von Produktschlüssel und Datenträger (der dann vernichtet werde) sei dagegen nicht vom Willen des Inverkehrbringers erfasst. Zum Volltext der Entscheidung: