Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BVerwG: Zur Trennung von Werbung und Programm im Fernsehenveröffentlicht am 8. Dezember 2015
BVerwG, Urteil vom 14.10.2015, Az. 6 C 17.14
Art. 19 Abs. 4 GG; § 7 Abs. 3 S. 1 und S. 3 RStV, § 45 Abs. 2 RStV, § 46 RStVDas BVerwG hat bezüglich der Trennung von Werbung und Programm im Fernsehen entschieden, dass eine optische Absetzung nicht zwingend erforderlich ist. Grundsätzlich muss für den „aufmerksamen, aber nicht hoch konzentrierten Zuschauer“ sowohl erkennbar sein, dass es sich um Werbung handelt als auch eine Absetzung zum laufenden Programm erfolgen. Letztere kann durch verschiedene optische oder akustische Mittel erreicht werden. Nicht genügend sei es jedoch, wenn Werbung in die laufenden Bilder eines Programmhinweises eingeblendet werde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Celle: Wer ein Handy mit einer Blitzer-App während der Fahrt betreibt, handelt verkehrsrechtswidrigveröffentlicht am 24. November 2015
OLG Celle, Beschluss vom 03.11.2015, Az. 2 Ss (OWi) 313/15
§ 23 Abs. 1b S.1 StVODas OLG Celle hat entschieden, dass derjenige, der während der Fahrt ein betriebsbereites Mobiltelefon mit Internetanbindung und einer sog. Blitzer-App, die vor Geschwindigkeitsmessanlagen warnt, bei sich führt, gegen § 23 Abs. 1b Satz 1 StVO verstößt. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BayVGH: Iranischer TV-Sender unterliegt bei seinen Sendungen deutschem Recht, wenn er hierfür eine deutsche Satelliten-Bodenstation nutztveröffentlicht am 17. September 2012
BayVGH, Urteil vom 11.09.2012, Az. 7 CS 12.1423
§ 51b Abs. 2 RStV, Art. 10 Abs. 1 S. 3 BayMGDer BAyVGH hat entschieden, dass einem in Iran ansässigen TV-Sender per Sofortvollzug einer Anordnung untersagt werden kann, eine in Bayern befindliche Satelliten-Bodenstation für die Aufwärtsstrecke zur Verbreitung des Fernsehprogramms (hier: „Press TV“) zu nutzen. Im vorliegenden Fall hatte die britische Medienaufsicht Ofcom im Januar 2012 die von ihr erteilte Sendegenehmigung für die in London ansässige Tochtergesellschaft des TV-Senders widerrufen, da die redaktionelle Kontrolle über das Programm nicht bei der britischen Lizenznehmerin liege, sondern bei Press TV International in Teheran. In der Folgezeit wurde das Programm über Satellit unter Inanspruchnahme von Dienstleistungen des deutschen Dienstleisters weiter gesendet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Die Zulässigkeit des Vertriebs gebrauchter Software wird vom EuGH entschieden / UsedSoftveröffentlicht am 3. Februar 2011
BGH, Beschluss vom 03.02.2011, Az. I ZR 129/08
§ 69c Nr. 1 UrhG; Art. 5 Abs. 1 2009/24/EG-RLDer BGH hat laut eigener Pressemitteilung Nr. 21/2011 dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs gebrauchter Softwarelizenzen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Zitat: „Die Klägerin entwickelt Computersoftware, die sie ganz überwiegend in der Weise vertreibt, dass die Kunden keinen Datenträger erhalten, sondern die Software von der Internetseite der Klägerin auf ihren Computer herunterladen. In den Lizenzverträgen der Klägerin ist bestimmt, dass das Nutzungsrecht, das die Klägerin ihren Kunden an den Computerprogrammen einräumt, nicht abtretbar ist. Die Beklagte handelt mit „gebrauchten“ Softwarelizenzen. Im Oktober 2005 bot sie „bereits benutzte“ Lizenzen für Programme der Klägerin an. Dabei verwies sie auf ein Notartestat, in dem auf eine Bestätigung des ursprünglichen Lizenznehmers verwiesen wird, wonach er rechtmäßiger Inhaber der Lizenzen gewesen sei, diese nicht mehr benutze und den Kaufpreis vollständig bezahlt habe. Kunden der Beklagten laden nach dem Erwerb einer „gebrauchten“ Lizenz die entsprechende Software von der Internetseite der Klägerin auf einen Datenträger herunter. (mehr …)
- Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts: Wann ist Software patentierbar?veröffentlicht am 29. Mai 2010
EPA (Große Beschwerdekammer), Beschluss vom 12.05.2010, Az. G3/08
Art. 52 Abs. 2 lit c, Abs. 3 EPÜDie Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts hat auf insgesamt vier im Jahr 2008 von der damaligen Präsidentin des EPA eingereichte Vorlagefragen entschieden, dass die (bislang kaum erhellende) Entscheidungspraxis des Europäischen Patentamtes zur Patentierbarkeit von Software keiner Harmonisierung bedarf. Soweit sich bei den unterschiedlichen Beschwerdekammern jeweils eine unterschiedliche Entscheidungspraxis eingestellt habe, entspräche dies nur einer steten Fortentwicklung der Rechtsprechung. Das Problem, unter welchen Umständen eine Software patentierbar ist, ist damit keineswegs gelöst. (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Kein isolierter Verkauf von Microsoft-Echtheitszertifkaten / Erschöpfung des Verbreitungsrechts nur in Bezug auf körperliche Softwarekopienveröffentlicht am 4. Juni 2009
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.05.2009, Az. 11 W 15/09
§§ 34, 69 c, 97 UrhGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Händler nicht berechtigt ist, ohne weiteres Echtheitszertifikate (Certificates of Authenticity) eines Softwareherstellers anzubieten, feilzuhalten und/oder sonstwie in den Verkehr zu bringen. Der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz begründe ein solches Recht nicht, da er lediglich auf die Verbreitung usw. von „körperlichen Kopien“ einer Software, nicht aber die Verbreitung von Lizenzrechte dokumentierenden Urkunden Anwendung finde. (mehr …)
- Private Fernsehsender untersagen die Verwertung ihrer Programminformationenveröffentlicht am 4. Juni 2009
Dem Vernehmen nach haben die großen TV-Sender ProSiebenSat.1 Media AG und die RTL-Gruppe dem Online-Programmführer tvtv.de den Kampf angesagt und diesem die Nutzung ihrer ausführlichen Programminformationen und -bilder untersagt (JavaScript-Link: heise). tvtv.de ist auf vielen Endgeräten vorinstalliert, bietet den Nutzern aber zur Zeit nur rudimentäre Kurzinformationen bzw. einen Hinweis darauf, dass ihnen die Nutzung von Bildern und Texten untersagt wurde. (mehr …)
- OLG München: Die Teilnahme an Affiliate-Programm mit rechtswidrig handelnden Affiliates ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 4. Dezember 2008
OLG München, Urteil vom 11.09.2008, Az. 29 U 3629/08
Art. 103 Abs. 2 GG, § 3 UWG, § 4 JMStVEin Unternehmen, das über ein Affiliate-Programm Werbung im Internet schaltete, ohne Einfluss darauf zu haben, auf welchen Seiten bzw. bei welchen Affiliates die Werbung abgebildet wurde, war durch einen Videofachhandelsverband auf Unterlassung in Anspruch genommen worden, weil die Werbung des Unternehmens auf Seiten eingebunden wurde, die rechtswidrige Inhalte verbreiteten. Insbesondere warb das Unternehmen über das Affiliate-Programm unfreiwillig auf Tauschbörsen, auf denen Raubkopien von Kinofilmen und jugendgefährdendes Filmmaterial unverschlüsselt verbreitet wurden, wobei die Tauschbörse sich allein über die geschaltete Werbung finanzierte. Das OLG München sah das Verhalten des Unternehmens als wettbewerbswidrig an. Sei für das Unternehmen klar erkennbar, dass Inhalte der für seine Werbung vorgesehenen Internetseiten dauerhaft und in erheblichem Ausmaß jugendgefährdend seien, so es verpflichtet, seine Werbung auf diesen Seiten zu verhindern, notfalls auch durch vollständige Kündigung des Werbevertrages.
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