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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 8. Oktober 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bochum, Beschluss vom 16.09.2013, Az. I-5 O 89/13
    §§ 631 ff BGB

    Das LG Bochum hat entschieden, dass ein Vertrag über die Erstellung einer Webseite als Werkvertrag anzusehen ist. Die gerichtliche Zuständigkeit des Erfüllungsortes liege daher am Wohnort des Programmierers als Ausführer der Werktätigkeit. Unerheblich sei, an welchem Ort der Server stehe, auf dem die Webseite gespeichert werde. Letzteres sei nur relevant, wenn eine Rückabwicklung des Vertrags gefordert würde, so dass der Serverort als Austauschort für die zurückzugewährende Sache diene.
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  • veröffentlicht am 6. September 2009

    BGH, Urteil vom 26.03.2009, Az.  I ZR 153/06
    §§ 35, 41, 97 Abs. 1 UrhG

    Das BGH hat zur Geltung des sog. Abstraktionsprinzips im Urheberrecht entschieden. Zu beantworten war die Frage, ob ein einfaches Nutzungsrecht nach Erlöschen des ausschließlichen (Mutter-) Nutzungsrechts, von welchem sich das einfache Nutzungsrecht ableitete, ebenfalls automatisch erlischt. Dies hat der BGH verneint. Das einfache Nutzungsrecht habe – wie auch das ausschließliche Nutzungsrecht – keinen schuldrechtlichen, sondern dinglichen Charakter. Der Lizenzgeber müsse dem Lizenznehmer das Nutzungsrecht daher nicht während der Dauer des Lizenzverhältnisses fortwährend in seinem Bestand vermitteln; vielmehr sei das Enkelrecht nach seiner Abspaltung vom Tochterrecht von dessen Fortbestand unabhängig. (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Januar 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2008, Az. I-20 U 72/06
    §§ 2 Abs. 1, 8 Abs. 1, Abs. 4 S. 1, 69a Abs. 1,
    69c Nr. 1 und 3, 97 Abs. 1UrhG, §§ 242, 259 BGB

    Das OLG Düsseldorf hatte über den Fall zu entscheiden, dass eine Software von mehreren Programmierern erstellt worden war und sodann Unklarheit über die späteren Vertriebsrechte bestand. Die Düsseldorfer Richter befanden, dass der Programmierer u.a. keinen Anspruch auf Auskunftserteilung bzgl. der Höhe der Einkünfte durch die Beklagte habe. Er sei als bloßer Miturheber der Software nach § 8 Abs. 1 UrhG nicht aktivlegitimiert, von den Beklagten Leistung alleine an sich selbst zu verlangen. Miturheber seien als Gesamthandsgemeinschaft zu qualifizieren und könnten die Ansprüche, die die Verwertung des Werkes beträfen, nur gemeinsam geltend machen. Dies gilt nur dann nicht, wenn der/die Miturheber zugunsten anderer auf die Verwertung ihrer Rechte verzichtet hätte(n). (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. September 2008

    OLG Rostock, Beschluss vom 27.06.2007, Az. 2 W 12/07
    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 13, 69 a, 97 Abs. 1

    Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass die Gestaltung einer HTML-Webseite in der Weise, dass sie in Suchmaschinen (z.B. Google) in prominenter Form weit vorne angezeigt wird, urheberrechtlich geschützt ist. Dieser Schutz ergibt sich aus der Verwendung der Sprache durch den Programmierer, der  unter Rückgriff auf sein Know-How die Texte auf der Webseite so gestaltet und angeordnet hat, dass ein optimales Ergebnis erzielt wurde.

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