Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Zur konkludenten Einräumung von Nutzungsrechten für ein fertig gestelltes und bezahltes Computerprogrammveröffentlicht am 26. Mai 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 29.10.2013, Az. 11 U 47/13
§ 69a UrhG, § 69c UrhG, § 69d UrhG, § 97 UrhGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass bei einem Computerprogramm oder – wie hier – entwickelten Modulen eines Computerprogramms von einer nicht ausdrücklichen Einräumung von Nutzungsrechten an den Auftraggeber auszugehen ist, wenn das Programm nach Fertigstellung freigeschaltet wird und der Auftraggeber vollständige Bezahlung geleistet hat. Ein schriftlicher Vertrag sei hierfür nicht erforderlich. Dies ergebe sich aus den Gesamtumständen, insbesondere dem zweifelsfrei feststellbaren Vertragszweck und der vorangegangenen Vertragspraxis sowie der Branchenübung. Zum Volltext der Entscheidung: