Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Auch zufällig im Hintergrund abgebildete Urlauber haben Unterlassungsanspruch gegen Zeitung, die auf dem Foto eigentlich nur einen Prominenten zeigen willveröffentlicht am 24. Juni 2015
BGH, Urteil vom 21.04.2015, Az. VI ZR 245/14
§ 823 BGB, § 1004 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDer BGH hat entschieden, dass identifizierbare, nicht-prominente Personen, die sich zufällig in der Nähe eines Prominenten bei dessen Ablichtung durch einen Paparazzo befinden, grundsätzlich Anspruch auf Unterlassung der Bildveröffentlichung haben. Die Abgebildete hätte durch Verpixelung oder Augenbalken unkenntlich gemacht werden müssen. Eine dadurch entstehende „Störung der Atmosphäre“ mochte der Senat nicht erkennen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Über einen bekannten Fernsehmoderator darf im Zusammenhang mit einem privaten Abendessen nicht berichtet werdenveröffentlicht am 9. Februar 2015
BGH, Beschluss vom 09.12.2014, Az. VI ZR 418/13
§§ 823 Abs. 1 und 2 BGB, 1004 BGB analog, § 22 KUG, Art. 1 GG, Art. 2 GG, Art. 8 EMRKDer BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des OLG Köln, Urteil vom 06.08.2013, Az. 15 U 209/12 (hier) zurückgewiesen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Fernsehmoderator darf nicht beim privaten Essen mit anderen Prominenten fotografiert werdenveröffentlicht am 9. Februar 2015
OLG Köln, Urteil vom 06.08.2013, Az. 15 U 209/12 – rechtskräftig
§§ 823 Abs. 1 und 2 BGB, 1004 BGB analog, § 22 KUG, Art. 1 GG, Art. 2 GG, Art. 8 EMRKDas OLG Köln hat entschieden, dass ein bekannter Fernsehmoderator Anspruch auf Privatsphäre besitzt und beim – privaten – Abendessen mit anderen Prominenten in einem Restaurant nicht abgebildet und entsprechend über ihn berichtet werden darf. Die Entscheidung ist mittlerweile rechtskräftig (vgl. BGH, Beschluss vom 09.12.2014, Az. VI ZR 418/13, hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Hat ein minderjähriges Kind Anspruch darauf, nicht als Kind eines bestimmten Prominenten „geoutet“ zu werden?veröffentlicht am 4. Dezember 2014
BGH, Urteil vom 29.04.2014, Az. VI ZR 138/13
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB , Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRKDer BGH hat entschieden, dass ein minderjähriges Mädchen grundsätzlich keinen Anspruch darauf hat, nicht als Kind eines bestimmten Prominenten „geoutet“ zu werden. Es handele sich um eine nicht-rechtswidrige Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts. Das Interesse des Mädchens am Schutz ihrer Persönlichkeit überwiege das von der Beklagten verfolgte Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihr Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Berichterstattung über den Urlaub eines Prominenten kann unzulässig seinveröffentlicht am 30. Dezember 2013
LG Köln, Urteil vom 08.05.2013, Az. 28 O 349/12
§ 1004 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDas LG Köln hat entschieden, dass die Berichterstattung über einen Prominenten, gegen den ein Strafrechtsprozess läuft, unter dem Titel „Die … auf Prozess-Urlaub in Kanada“ unzulässig sein kann. Eine Einwilligung des Prominenten zur Wort- und Bildberichterstattung habe nicht vorgelegen, zudem seien die Bilder am ausländischen Flughafen heimlich aufgenommen worden. Bei einem Urlaub handele es sich außerdem grundsätzlich um eine der geschützten Privatsphäre zuzurechnenden Tätigkeit. Nach Abwägung aller Umstände überwiege das berechtigte Interesse des Klägers das Interesse der Öffentlichkeit am (indirekten) Prozessverlauf. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Für die werbliche Vereinnahmung eines Prominenten ohne dessen Zustimmung ist eine Lizenzgebühr zu entrichtenveröffentlicht am 11. Dezember 2012
BGH, Urteil vom 31.05.2012, Az. I ZR 234/10
§ 22 S. 1 KUG, § 23 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 KUG; § 812 Abs. 1 S. 1 BGBDer BGH hat entschieden, dass die ungenehmigte Vereinnahmung eines Prominenten für Werbezwecke (hier: Abdruck eines Fotos im redaktionellen Teil einer Zeitung, welches die abgebildete Person bei der Lektüre dieser Zeitung zeigt) ein rechtswidriger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist und zur Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr führen kann. Durch die Veröffentlichung ohne Zustimmung werde das Recht am eigenen Bild verletzt. Ein rechtfertigendes, überwiegendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit bestehe nicht, da die einzige Tatsache des Berichts ist, dass der Kläger die Zeitung lese. Weitergehende Informationen seien nicht enthalten. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: „Prominenter“ darf Paparazzo im Rahmen eines „Ereignisses der Zeitgeschichte“ fotografieren, aber die Fotos nicht mit verächtlichen Kommentaren ins Internet stellenveröffentlicht am 11. Februar 2012
LG Köln, Urteil vom 11.01.2012, Az. 28 O 627/11
§ 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 22 KunstUrhG, § 23 KunstUrhGDas LG Köln hat entschieden, dass ein „Prominenter“ auch mal seinerseits einen Paparazzo im Rahmen eines „Ereignisses der Zeitgeschichte“ fotografieren, aber die Fotos dann nicht mit verächtlichen Kommentaren ins Internet stellen darf. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Zur Frage, wann mit Fotos von einem Prominenten ohne dessen Einwilligung geworben werden darfveröffentlicht am 22. März 2011
OLG Köln, Urteil vom 01.02.2011, Az. 15 U 133/10
§§ 823 Abs. 1, Abs. 2; 1004 Abs. 1 S. 2 analog BGB; §§ 22,23 KUG, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
Das OLG Köln hat sich ausführlich mit der Frage befasst, unter welchen rechtlichen und tatsächlichen Umständen mit dem Bild eines Prominenten geworben werden darf, wenn der jeweilige Prominente hierzu keine Einwilligung erteilt hat. Konkret ging es darum, dass ein Verlag für eine Zeitschrift geworben hatte und zwar in der Form, dass eine junge Frau mit einer Ausgabe der Zeitschrift abgebildet wurde, auf deren Titelblatt wiederum der klagende, bekannte Schlagersänger abgebildet war. Im vorliegenden Fall gelangte das OLG Köln zu der Rechtsansicht, dass zu einer solchen Werbung die Einwilligung des Prominenten nicht habe eingeholt werden müssen, ließ aber die Revision zu. Zum Volltext der Entscheidung:/* Style Definitions */
table.MsoNormalTable
{mso-style-name:“Normale Tabelle“;
mso-tstyle-rowband-size:0;
mso-tstyle-colband-size:0;
mso-style-noshow:yes;
mso-style-priority:99;
mso-style-parent:““;
mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;
mso-para-margin:0cm;
mso-para-margin-bottom:.0001pt;
mso-pagination:widow-orphan;
font-size:11.0pt;
font-family:“Calibri“,“sans-serif“;
mso-ascii-font-family:Calibri;
mso-ascii-theme-font:minor-latin;
mso-hansi-font-family:Calibri;
mso-hansi-theme-font:minor-latin;
mso-bidi-font-family:“Times New Roman“;
mso-bidi-theme-font:minor-bidi;
mso-fareast-language:EN-US;} - BGH: Nur eingeschränkter Schadensersatz nach Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Prominenten durch dessen Abbildung auf einer Werbeanzeigeveröffentlicht am 18. April 2010
BGH, Urteil vom 29.10.2009, Az. I ZR 65/07
§§ 812 Abs. 1 Sl. 1 Fall 2; 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB; §§ 22, 23 KUGNachdem Boris Becker von der FAZ über 2,3 Mio. EUR Schadensersatz für die Verwendung seines Bildes in einer Werbebeilage forderte, hat der BGH darauf hingewiesen, dass nicht jede Abbildung eines Prominenten in einer Werbung in gleicher Weise zum Schadensersatz berechtige. Das Gewicht des Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer prominenten Person, die ohne ihre Einwilligung in einer Werbeanzeige abgebildet werde, bemesse sich vor allem nach dem Ausmaß, in dem die Werbung den Werbewert und das Image der Person ausnutze. Besonderes Gewicht habe ein solcher Eingriff, wenn die Werbung den Eindruck erwecke, die abgebildete Person identifiziere sich mit dem beworbenen Produkt, empfehle es oder preise es an (vgl. BGHZ 169, 340 Tz. 19 – Rücktritt des Finanzministers, m.w.N.). Erhebliches Gewicht komme einem derartigen Eingriff auch dann zu, wenn durch ein unmittelbares Nebeneinander der Ware und des Abgebildeten in der Werbung das Interesse der Öffentlichkeit an der Person und deren Beliebtheit auf die Ware übertragen werde, weil der Betrachter der Werbung eine gedankliche Verbindung zwischen dem Abgebildeten und dem beworbenen Produkt herstelle, die zu einem Imagetransfer führe (BGH GRUR 2009, 1085 Tz. 31 – Wer wird Millionär?, m.w.N.). (mehr …)
- OLG Hamburg: Bekannter Fernsehmoderator keine 100.000 EUR wert?veröffentlicht am 12. März 2010
OLG Hamburg, Urteil vom 22.12.2009, Az. 7 U 90/06
§§ 813, 823 BGBDas OLG Hamburg hat entschieden, dass für die Verwendung des Bildes eines bekannten Fernsehmoderators auf dem Titelblatt einer Rätselzeitschrift Schadensersatz in Form fiktiver Lizenzgebühren in Höhe von 20.000 EUR zu zahlen ist. In der Revisionsinstanz hatte der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass „die Veröffentlichung des Bildnisses rechtswidrig gewesen sei, weil die Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Klägers und der Pressefreiheit ergebe, dass dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Klägers der Vorrang zukomme. Der Informationswert der Bildunterschrift sei derart gering, dass ein schützenswerter Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung in Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Klägers insbesondere wegen der Ausnutzung seines Image- und Werbewerts nicht erkennbar sei.“ Darauf hatte das OLG nur noch über die Höhe der geltend gemachten Ansprüche zu entscheiden. Der Kläger forderte einen Betrag von ca. 100.000 EUR, mit der Begründung, dass er einer der beliebtesten, einflussreichsten, kompetentesten und seriösesten Fernsehmoderatoren mit dem wahrscheinlich höchsten Werbewert aller Prominenten sei und Werbeverträge grundsätzlich nur über Mindestgarantiesummen im sechsstelligen Bereich abschließe. Diese Forderung erachtete das Gericht als überhöht.