IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. März 2010

    LG Hamburg, Beschluss vom 19.01.2009, Az. 327 O 13/09
    § 8 Abs. 4 UWG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Fall von rechtsmissbräuchlicher (wettbewerbsrechtlicher) Abmahnung vorliegt, wenn die Abmahntätigkeit der Antragstellerin sich verselbstständigt hat und in einem krassen Missverhältnis zu ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit steht. Dabei stellte die Kammer das mit der Rechtsverfolgung verbundene Kostenrisiko dem Umsatz der Antragstellerin gegenüber. Bei einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR entstünden Verfahrensgebühren in Höhen von insgesamt mehr als 2.100,00 EUR, was bei (den konkret anhängigen) 39 Wettbewerbsverfahren zu einem Kostenrisiko von 811.900,00 EUR führen würde, das den Jahresumsatz der Antragsstellerin in Höhe von rund 17.000,00 EUR, der sich zudem auf eine ganze Reihe verschiedener Warengruppen verteilte, um ein Vielfaches überschreite. (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. November 2009

    Hierauf hat die Gemeinde der Filesharing-Opfer lange gewartet: Der Rechtsanwalt, der verspricht, dass bei seiner Mandatierung die Filesharing-Abmahnung ohne jegliches Prozessrisiko erledigt wird. Zitat  „Wenn Sie uns beauftragen, werden wir für einen vernünftigen Pauschalpreis für Sie tätig und erledigen den Fall rechtssicher und ohne Prozessrisiko.“ Was wir davon halten? Das können Sie doch ganz ohne Rechtsanwalt haben. Vorgehensweise: 1) Zahlen Sie den von der Gegenseite geforderten Gesamtbetrag fristgerecht und 2) geben Sie fristgerecht die Unterlassungserklärung ab, exakt wie sie die Gegenseite fordert. 3) Tragen Sie Sorge, dass Geld wie Erklärung die Gegenseite auch tatsächlich erreicht. Ob wir dies unseren Mandanten raten? Wir sind weit davon entfernt. Und wir fragen uns schon, wofür Sie überhaupt an den Kollegen oder die Kollegin noch den „vernünftigen Pauschalpreis“ zahlen, wenn Sie ohnehin das tun, was die Gegenseite fordert. Für den Rat, dass es mit „etwas Prozessrisiko“ auch anders geht? Also doch etwas Prozessrisiko? (mehr …)

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